Schenkung und Testament

Mit einer Schenkung zu Lebzeiten leisten Sie einen großen Beitrag in der aktiven Unterstützung der Stiftungsarbeit. Sie helfen uns dabei maßgeblich junge Erwachsene mit Krebs zu begleiten, für deren Interessen einzutreten und Forschung und Wissenschaft im Bereich „Jung & Krebs“ zu fördern. Gemeinsam finden wir heraus, in welchem Bereich und wie genau Sie mit Ihrer Schenkung wirksam werden wollen.

Zudem können Sie in Ihrem Testament der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs eine Zuwendung hinterlassen. Damit leisten Sie einen bleibenden und wertvollen Beitrag für junge Erwachsene mit Krebs. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihr Vermächtnis nicht vergessen wird und nach Ihren Vorstellungen bestmöglich eingesetzt wird.

Sprechen Sie uns gerne jederzeit an.

Informieren Sie sich ausreichend, bevor Sie diese weitreichende Entscheidung treffen.

Die Stiftung hat zu Ihrer Unterstützung eine Informationsbroschüre zum Thema „Nachlass“ erarbeitet. Darüber hinaus gibt Ihnen die Broschüre „Erben und Vererben“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz einen ersten Überblick zum Erbrecht.

Ansprechpartnerin

Dr. Marie Gutzeit

T: 030 28 09 30 56 1

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