Die COVID-19-Infektionslage ist national sowie international weiterhin äußerst kritisch. Anlässlich des Weltkrebstags machten das Haus der Krebs-Selbsthilfe – Bundesverband e.V., die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie und die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs auf die besonders vulnerable Gruppe der Patient:innen mit Krebserkrankungen aufmerksam. Gleichzeitig betonten wir die Notwendigkeit eines priorisierten Zugangs zur COVID-19-Schutzimpfung für Krebspatient:innen.
Am 8. Februar 2021 wurde nun die Änderung der Coronavirus-Impfverordnung veröffentlicht. Sie sieht jetzt unter § 3, Absatz 1 Nummer 2d eine hohe Priorität vor für:
Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt, (…)
Hier geht’s zur angepassten Impfverordnung: https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?1
Zusätzlich gibt es unter § 3, Absatz 1 Nummer 2j eine Option für Patient:innen mit schweren, nicht-malignen, hämatologischen Erkrankungen z. B. aplastische Anämie oder Sichelzellkrankheit.
Für die Terminvereinbarung in den Impfzentren bedarf es eines Attestes. Diese Bescheinigung dürfen „ausschließlich berechtigte Einrichtungen ausstellen, die von den obersten Landesgesundheitsbehörden und den von ihnen bestimmten Stellen hiermit beauftragt wurden“. Unsere Stifterin, die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V., versteht darunter die Kliniken, Abteilungen, Ambulanzen und Praxen mit Schwerpunkt Hämatologie/Onkologie, in denen diese Patient:innen behandelt werden.
Die DGHO hat ein Formular für die erforderlichen Atteste bei Patient:innen mit hoher Priorität entworfen. Die Formulierungen entsprechen den Vorgaben. Betroffene müssen von ihren behandelnden Ärzt:innen nur Ihre Personalien einfügen und das Ganze stempeln und unterschreiben lassen.