Kostenübernahme für die Lagerung von Keimzellen und Keimzellgewebe beantragen
Wenn für die Fruchtbarkeitserhaltung Keimzellen oder Keimzellgewebe eingelagert wurden, mussten die jährlich wiederkehrenden Lagerkosten bisher selbst gezahlt werden.
Das hat sich jetzt geändert. Die Lagerungskosten sind Kassenleistung. Aber der Übergang dazu ist nicht ohne Tücken.
Aus rechtlichen Gründen muss unterschieden werden zwischen Lagerkosten für Eizellen, Spermien oder Hodengewebe auf der einen Seite und für Eierstockgewebe auf der anderen Seite.
Eizellen, Spermien oder Hodengewebe
Hier besteht aufgrund der Regelungen des § 27a SGB V im Zusammenhang mit den Übergangsregelungen in der Richtlinie des G-BA einen Finanzierungspflicht der Kassen. Die Übernahme der Kosten wird aber mit großer Wahrscheinlichkeit nicht automatisch erfolgen.
Um seine Rechte zu wahren, sollte unbedingt ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden!
Durch die Neufassung des § 27a Abs. (4) SGB V im Mai 2019 sind die Kryokonservierung von Eizellen, Spermien oder Hodengewebe und die damit zusammenhängenden medizinischen Maßnahmen Kassenleistung geworden. Zu den damit zusammenhängenden medizinischen Maßnahmen zählt auch die Lagerung der Zellen und des Gewebes.
Die für die Umsetzung des Gesetzes notwendige Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist in Kraft. Auch die notwendigen Regelungen für die Abrechnung sind getroffen worden.
Die Regelungen des SGB V gelten im engen Sinne nur für die gesetzlichen Krankenkassen. Private Krankenversicherungen, Beihilfe und sonstige Kostenträger orientieren sich jedoch oft am SGB V.
Eierstockgewebe
Unbedingt einen Antrag stellen! Der Anspruch auf Finanzierung kann bei Ablehnung ggf. erfolgreich mit Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht durchgesetzt werden. Die Klage vor dem Sozialgericht ist kostenlos.
Eierstockgewebe kann später wieder in die Bauchhöhle der Frauen eingepflanzt werden und so die Unfruchtbarkeit heilen. Die Frauen bekommen ihre Periode wieder und können auf natürlichem Wege Kinder empfangen. Daher wird die Konservierung von Eierstockgewebe als Krankenbehandlung nach §27 SGB V (= Heilung der Unfruchtbarkeit) eingeordnet.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in der Entscheidung vom 17. Februar 2010, Az. B 1 KR 10/09 R festgestellt, dass die Kosten für das Einfrieren von Eierstockgewebe als Teil einer Behandlung zur Wiederherstellung der natürlichen Fruchtbarkeit zu übernehmen sind. Auf unseren Seiten finden Sie weitere Einzelheiten.
Achtung – Falle! Der Antrag auf Kostenübernahme für Lagerkosten muss Monate vor Beginn der neuen Lagerperiode gestellt werden.
Den richtigen Zeitpunkt für den Antrag an die Krankenkassen festzustellen, ist kompliziert. Man braucht den Lagervertrag.
Einen Lagervertrag hat man in der Regel bei der Kryokonservierung unterschrieben. Ist er in der Aufregung der Anfangszeit verloren gegangen, sollte man sich eine Kopie von der Klinik, der Praxis oder der Kryobank anfordern!
Jetzt genau prüfen: WANN muss der AUFTRAG für die Lagerung über ein weiteres Jahr erteilt werden? In der Regel sind die Lagerperioden immer ein Jahr.
- verlängert sich die Lagerung z. B. automatisch 3 Monate vor Ende des vorausgehenden Lagerjahres?
- Oder wird man einige Zeit vor Beginn des neuen Lagerjahrs angeschrieben und muss dann einen Auftrag erteilen?
Aus bitterer Erfahrung vor dem Sozialgericht soll der Antrag 2 Monate vor dem Zeitpunkt gestellt werden, an dem der Auftrag zur neuen Lagerperiode gegeben wird!
- Beispiel: Automatische Verlängerung der Lagerung, wenn nicht 3 Monate vor Beginn des neuen Lagerungsjahrs gekündigt wird
=> Antrag an die Kasse 2+3 = 5 Monate vor Beginn der neuen Lagerperiode stellen! - Beispiel: Kryobank verlangt Auftrag für Lagerung über ein weiteres Jahr 1 Monat vor Ablauf des alten Jahres.
=> Antrag an die Kasse 2+1=3 Monate vor Beginn der neuen Lagerperiode stellen. Mit dem Auftrag zur weiteren Lagerung an die Kryobank sollte man warten, bis man eine Kostenzusage oder -Absage durch die Kasse erhalten hat. Wenn die Kryobank drängt, kann man ihr schreiben, dass man sich mit einem Auftrag kurz, aber rechtzeitig vor Beginn der neuen Lagerperiode melden wird. Das ist gutes Recht und stellt sicher, dass da nichts passiert.
Die Regelungen des § 13 SGB V und die damit zusammenhängende Rechtsprechung sehen vor, dass die gesetzliche Krankenkasse die Möglichkeit zur Prüfung eines Antrags erhalten muss. Da der Beginn einer neuen Lagerungsperiode ja vorhersehbar ist, muss man der Kasse dafür ausreichend Zeit geben. Will man auf der sicheren Seite sein, sollte man 2 Monate ansetzen. Innerhalb dieser Zeit muss die Kasse reagiert haben. So sind die gesetzlichen Vorschriften.
Wartet man einfach auf die Rechnung und trifft diese vielleicht erst ein, nachdem die neue Lagerperiode begonnen hat, ist es rechtlich gesehen zu spät. Dann hat man die Leistung „Lagerung“ schon in Anspruch genommen und die Kasse kann unter Berufung auf den § 13 SGB V die Bezahlung verweigern.
In Sozialgerichtsverfahren haben Krankenkassen sogar damit argumentiert, dass bereits die Erteilung des Auftrags zur weiteren Lagerung die „in-Anspruchnahme“ der Leistung ist. Grundlage ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 8.9.2015 (B 1 KR 14/14 R).
Daher sollte der Antrag 2 Monate vor der fälligen Auftragserteilung gestellt werden.
Antrag auf Kostenübernahme für die Lagerung von Eizellen, Spermien oder Hodengewebe.
Durch die Novellierung des § 27a im Jahre 2019 und das Inkrafttreten der nachfolgenden Regelungen (Richtlinie G-BA und Abrechnungsziffern) besteht Leistungspflicht der Krankenkassen.
Wir empfehlen zur Wahrung der Rechte, einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen
Text für den Antrag auf Kostenübernahme. Felder in (Klammern) ergänzen.
(Vor- und Nachname)
(Straße)
(PLZ Ort)
An die
(….)kasse
(Straße)
(PLZ Ort)
(Ort), den (Datum)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe im Rahmen meiner Krebsbehandlung auf Empfehlung meiner Ärzte Keimzellen/Keimzellgewebe kryokonservieren lassen, das für eine spätere künstliche Befruchtung zur Verfügung stehen soll. Das Material lagert bei der (xxx Kryobank, Straße, Nr. PLZ, Ort).
Der Beginn einer neuen Lagerperiode für das Material steht an. Ich beantrage die Übernahme der entsprechenden Kosten durch Sie.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber für die gesetzlichen Krankenkassen den § 27a Abs. 4 SGB V im Mai 2019 novelliert hat.
Auch die erforderliche Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist mittlerweile in Kraft getreten und die Regelungen für die Abrechnung sind getroffen worden. Sie sind daher leistungspflichtig.
Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie die Kostenübernahme praktisch organisieren werden.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift mit Vor- und Nachnamen)
Im Zusammenhang mit Antragstellungen haben Betroffene eine Liste mit Fragen zur Krankheit, zur keimzellschädigenden Therapie bis hin zu Begleiterkrankungen bekommen. Die Fragen sind für die Betroffenen nicht verständlich.
Diese Fragen sich meist auf §4 der Richtlinie des G-BA zur Kryokonservierung.
Hier ein Formular, das man dem behandelnden Arzt zum Ausfüllen geben sollte. Bitte prüfen, ob dies die Fragen sind, die angesprochen wurden.
Wer privat krankenversichert ist, muss in jedem Fall rechtzeitig einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Wann das geschehen muss und die Erfolgsaussichten hängen vom Versicherer und vom Vertrag ab.
Text für den Antrag auf Kostenübernahme. Felder in (Klammern) ergänzen.
(Vor- und Nachname)
(Straße)
(PLZ Ort)
An die
(….)versicherung
(Straße)
(PLZ Ort)
(Ort), den (Datum)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe im Rahmen meiner Krebsbehandlung auf Empfehlung meiner Ärzte Keimzellen/Keimzellgewebe kryokonservieren lassen, das für eine spätere künstliche Befruchtung zur Verfügung stehen soll.
Der Beginn einer neuen Lagerperiode für das Material steht an. Ich beantrage die Übernahme der entsprechenden Kosten durch Sie.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen hierfür Leistungspflicht besteht.
Mir ist klar, dass Ihre Versicherung nicht an diese Regelung gebunden ist. Es würde jedoch eine unbillige Härte bedeuten, wenn ich in der Finanzierung der fruchtbarkeitserhaltenden Maßnahmen schlechter gestellt wäre als ein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift mit Vor- und Nachnamen)
Beamtinnen und Beamte müssen einen Antrag auf Kostenübernahme an die Beihilfestelle stellen.
Beihilfeberechtigte in Rheinland-Pfalz und Bundesbeamtinnen haben aufgrund der dortigen Beihilfenverordnungen eine gute Chance auf Finanzierung. Diese beiden Beihilfeverordnungen sehen in ihrem Wortlaut diese Leistungen vor, wenn sie durch Krankheit indiziert sind. Für die anderen Bundesländer, deren Beihilfeverordnungen im Wortlaut nicht ausdrücklich etwas bestimmen, stellt sich die Frage, ob die bestehenden Regelungen so auszulegen sind, dass man zum gleichen Ergebnis kommt.
Im Ablehnungsfall durch die Beihilfestelle könnte Klage auf der Basis des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.11.2006 AZ 2 C 11.06 vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Text für den Antrag auf Kostenübernahme. Felder in (Klammern) ergänzen.
(Vor- und Nachname)
(Straße)
(PLZ Ort)
An die
Beihilfestelle (….)
(Straße)
(PLZ Ort)
(Ort), den (Datum)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe im Rahmen meiner Krebsbehandlung auf Empfehlung meiner Ärzte Keimzellen/Keimzellgewebe kryokonservieren lassen, das für eine spätere künstliche Befruchtung zur Verfügung stehen soll.
Der Beginn einer neuen Lagerperiode für das Material steht an. Ich beantrage die Übernahme der entsprechenden Kosten durch Sie.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen hierfür Leistungspflicht besteht.
Mir ist klar, dass die Beihilfe nicht an diese Regelung gebunden ist. Es würde jedoch eine unbillige Härte bedeuten, wenn ich in der Finanzierung der fruchtbarkeitserhaltenden Maßnahmen schlechter gestellt wäre als ein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift mit Vor- und Nachnamen)
Bei etwa 2,5% der Menschen ist ein sonstiger Kostenträger zuständig. Dazu gehören z.B. die Heilfürsorge für Bundespolizei, Bereitschaftspolizei, Berufsfeuerwehr oder Sozialhilfeträger.
Auch dort sollte man einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Text für den Antrag auf Kostenübernahme. Felder in (Klammern) ergänzen.
(Vor- und Nachname)
(Straße)
(PLZ Ort)
An die
(Name des Trägers)
(Straße)
(PLZ Ort)
(Ort), den (Datum)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe im Rahmen meiner Krebsbehandlung auf Empfehlung meiner Ärzte Keimzellen/Keimzellgewebe kryokonservieren lassen, das für eine spätere künstliche Befruchtung zur Verfügung stehen soll.
Der Beginn einer neuen Lagerperiode für das Material steht an. Ich beantrage die Übernahme der entsprechenden Kosten durch Sie.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen hierfür Leistungspflicht besteht.
Mir ist klar, dass Sie nicht an diese Regelung gebunden sind. Es würde jedoch eine unbillige Härte bedeuten, wenn ich in der Finanzierung der fruchtbarkeitserhaltenden Maßnahmen schlechter gestellt wäre als ein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift mit Vor- und Nachnamen)
Antrag auf Kostenübernahme für die Lagerung von Eierstockgewebe.
Obwohl die Eierstockgewebekonservierung in der Leitlinie der deutschen medizinischen Fachgesellschaften als Methode anerkannt und empfohlen wird, wird sie in der Regel von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt.
Die rechtlichen Hintergründe sind kompliziert. Viele Betroffene und auch Mitarbeiter in den Krankenkassen denken, dass die Konservierung von Eierstockgewebe unter die im Mai 2019 in Kraft getretene Regelung zur „Kryokonservierung“ (§ 27a Abs. (4) SGB V fällt. Das ist nicht der Fall! Die Regelung nach § 27a gilt nur in Verbindung mit einer nachfolgenden künstlichen Befruchtung.
Eierstockgewebe kann später wieder in die Bauchhöhle der Frauen eingepflanzt werden und so die Unfruchtbarkeit heilen. Die Frauen bekommen ihre Periode wieder und können auf natürlichem Wege Kinder empfangen. Daher wird die Konservierung von Eierstockgewebe als Krankenbehandlung nach §27 SGB V (= Heilung der Unfruchtbarkeit) eingeordnet.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in der Entscheidung vom 17. Februar 2010, Az. B 1 KR 10/09 R festgestellt, dass die Kosten für das Einfrieren von Eierstockgewebe als Teil einer Behandlung zur Wiederherstellung der natürlichen Fruchtbarkeit nach § 27 Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs V grundsätzlich zu übernehmen sind.
Da das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg im vorausgehenden Prozess aber nicht alle erheblichen Tatsachen festgestellt hatte, wurde der Rechtsstreit vom BSG an das LSG zurückverwiesen. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg wies dann die Kostenübernahme in seinem Urteil AZ L 1 KR 112/10 ZVW vom 7.10.2011 ab. Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen hielt die Methode für noch nicht etabliert und anerkannt.
Wir halten dieses Urteil für überholt durch die Leitlinie der Fachgesellschaften.
Es sollte in jedem Fall ein Antrag auf Kostenübernahme an die Krankenkasse gestellt werden.
Ein Vorschlag für einen Text zum Abkopieren findet sich unten.
Wird der Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt, sollte man sich die Begründung genau ansehen. Es besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und ggf. auch vor dem Sozialgericht zu klagen. Dies ist nicht mit nennenswerten Kosten verbunden.
Text für den Antrag auf Kostenübernahme. Felder in (Klammern) ergänzen.
(Vor- und Nachname)
(Straße)
(PLZ Ort)
An die
(….)kasse
(Straße)
(PLZ Ort)
(Ort), den (Datum)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe im Rahmen meiner Krebsbehandlung auf Empfehlung meiner Ärzte Eierstockgewebe kryokonservieren lassen, das es mir nach einer späteren Wiedereinsetzung ermöglichen soll, auf natürliche Weise Kinder zu bekommen.
Der Beginn einer neuen Lagerperiode für das Material steht an. Ich beantrage die Übernahme der entsprechenden Kosten durch Sie.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einer Entscheidung vom 17. Februar 2010, Az. B 1 KR 10/09 R festgestellt, dass die Kosten für das Einfrieren von Eierstockgewebe als Teil einer Behandlung zur Wiederherstellung der natürlichen Fruchtbarkeit nach § 27 Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs V grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen zu übernehmen sind.
Mir ist das nachfolgende negative Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg AZ L 1 KR 112/10 ZVW vom 7.10.2011 bekannt. Dieses Urteil ist jedoch überholt, da die Kryokonservierung von Eierstockgewebe mittlerweile in der Leitlinie der deutschen medizinisch wissenschaftlichen Fachgesellschaften als Methode anerkannt und empfohlen wird.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift mit Vor- und Nachnamen)
Wer privat krankenversichert ist, muss in jedem Fall einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Erfolgsaussichten hängen vom Versicherer und vom Vertrag ab.
Text für den Antrag auf Kostenübernahme. Felder in (Klammern) ergänzen.
(Vor- und Nachname)
(Straße)
(PLZ Ort)
An die
(….)versicherung
(Straße)
(PLZ Ort)
(Ort), den (Datum)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe im Rahmen meiner Krebsbehandlung auf Empfehlung meiner Ärzte Eierstockgewebe kryokonservieren lassen, das es mir nach einer späteren Wiedereinsetzung ermöglichen soll, auf natürliche Weise Kinder zu bekommen.
Der Beginn einer neuen Lagerperiode für das Material steht an. Ich beantrage die Übernahme der entsprechenden Kosten durch Sie.
Die Kryokonservierung von Eierstockgewebe in der Leitlinie der deutschen medizinisch wissenschaftlichen Fachgesellschaften als Methode zur Wiederherstellung der natürlichen Fruchtbarkeit anerkannt und empfohlen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift mit Vor- und Nachnamen)
Beamtinnen müssen einen Antrag auf Kostenübernahme an die Beihilfestelle stellen.
Beihilfeberechtigte Beamtinnen in Rheinland-Pfalz und Bundesbeamtinnen sollten aufgrund der dortigen Beihilfenverordnungen eine Chance auf Finanzierung haben. Diese beiden Beihilfeverordnungen sehen in ihrem Wortlaut diese Leistungen vor, wenn sie durch Krankheit indiziert sind. Für die anderen Bundesländer, deren Beihilfeverordnungen im Wortlaut nicht ausdrücklich etwas bestimmen, stellt sich die Frage, ob die bestehenden Regelungen so auszulegen sind, dass man zum gleichen Ergebnis kommt.
Im Ablehnungsfall durch die Beihilfestelle könnte Klage auf der Basis des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.11.2006 AZ 2 C 11.06 vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Text für den Antrag auf Kostenübernahme. Felder in (Klammern) ergänzen.
(Vor- und Nachname)
(Straße)
(PLZ Ort)
An die
Beihilfestelle (….)
(Straße)
(PLZ Ort)
(Ort), den (Datum)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe im Rahmen meiner Krebsbehandlung auf Empfehlung meiner Ärzte Eierstockgewebe kryokonservieren lassen, das es mir nach einer späteren Wiedereinsetzung ermöglichen soll, auf natürliche Weise Kinder zu bekommen.
Der Beginn einer neuen Lagerperiode für das Material steht an. Ich beantrage die Übernahme der entsprechenden Kosten durch Sie.
Die Kryokonservierung von Eierstockgewebe in der Leitlinie der deutschen medizinisch wissenschaftlichen Fachgesellschaften als Methode zur Wiederherstellung der natürlichen Fruchtbarkeit anerkannt und empfohlen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift mit Vor- und Nachnamen)
Bei etwa 2,5% der Menschen ist ein sonstiger Kostenträger zuständig. Dazu gehören z.B. die Heilfürsorge für Bundespolizei, Bereitschaftspolizei, Berufsfeuerwehr oder Sozialhilfeträger.
Auch dort sollte man einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Text für den Antrag auf Kostenübernahme. Felder in (Klammern) ergänzen.
(Vor- und Nachname)
(Straße)
(PLZ Ort)
An die
(Name des Trägers)
(Straße)
(PLZ Ort)
(Ort), den (Datum)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe im Rahmen meiner Krebsbehandlung auf Empfehlung meiner Ärzte Eierstockgewebe kryokonservieren lassen, das es mir nach einer späteren Wiedereinsetzung ermöglichen soll, auf natürliche Weise Kinder zu bekommen.
Der Beginn einer neuen Lagerperiode für das Material steht an. Ich beantrage die Übernahme der entsprechenden Kosten durch Sie.
Die Kryokonservierung von Eierstockgewebe in der Leitlinie der deutschen medizinisch wissenschaftlichen Fachgesellschaften als Methode zur Wiederherstellung der natürlichen Fruchtbarkeit anerkannt und empfohlen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift mit Vor- und Nachnamen)