Kostenübernahme für die Lagerung von Keimzellen und Keimzellgewebe beantragen
Wenn für die Fruchtbarkeitserhaltung Keimzellen oder Keimzellgewebe eingelagert wurden, müssen die jährlich wiederkehrenden Lagerkosten meist selbst gezahlt werden. Das muss in Zukunft nicht mehr so sein. Hier stellen wir eine Hilfe für die Antragstellung an Kassen und Versicherungen zur Verfügung.
Aus rechtlichen Gründen muss unterschieden werden zwischen Lagerkosten für:
Eizellen, Spermien oder Hodengewebe
Durch die Neufassung des § 27a Abs. (4) SGB V im Mai 2019 sind die Kryokonservierung von Keimzellen und Keimzellgewebe und die damit zusammenhängenden medizinischen Maßnahmen Kassenleistung geworden. Zu den damit zusammenhängenden medizinischen Maßnahmen zählt auch die Lagerung der Zellen und des Gewebes. Auch die für die Umsetzung des Gesetzes in die Praxis notwendige Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist mittlerweile in Kraft.
Der § 27a SGB V bezieht sich auf Keimzellen und Keimzellgewebe, die für eine spätere künstliche Befruchtung benötigt werden. Dies ist bei Eizellen, Spermien oder Hodengewebe der Fall.
Achtung: Aktuell lehnen eine ganze Reihe Krankenkassen die Kostenübernahme noch ab, weil die Preise für die Leistungen durch den Bewertungsausschuss noch nicht festgelegt sind. Aufgrund der Fristen kann dies noch bis zum letzten Quartal 2021 dauern. Einige andere Krankenkassen sind jedoch flexibel.
Die Regelungen des SGB V gelten im engen Sinne nur für die gesetzlichen Krankenkassen. Private Krankenversicherungen, Beihilfe und sonstige Kostenträger orientieren sich jedoch oft am SGB V.
Eierstockgewebe
Unbedingt einen Antrag stellen! Der Anspruch auf Finanzierung kann ggf. erfolgreich per Sozialgericht durchgesetzt werden.
Eierstockgewebe kann später wieder in die Bauchhöhle der Frauen eingepflanzt werden und so die Unfruchtbarkeit heilen. Die Frauen bekommen ihre Periode wieder und können auf natürlichem Wege Kinder empfangen. Daher wird die Konservierung von Eierstockgewebe als Krankenbehandlung nach §27 SGB V (= Heilung der Unfruchtbarkeit) eingeordnet.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in der Entscheidung vom 17. Februar 2010, Az. B 1 KR 10/09 R festgestellt, dass die Kosten für das Einfrieren von Eierstockgewebe als Teil einer Behandlung zur Wiederherstellung der natürlichen Fruchtbarkeit nach § 27 Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs V grundsätzlich zu übernehmen sind. Auf unseren Seiten finden Sie weitere Einzelheiten.
Den Antrag auf Kostenübernahme 8 Wochen vor Beginn der neuen Lagerperiode stellen!
Aus Erfahrung ist es rechtlich gesehen besser, auch mit dem Auftrag zur weiteren Lagerung an die Kryobank zu warten, bis man eine Kostenzusage oder Absage durch die Kasse erhalten hat. Wenn die Kryobank drängt, kann man ihr schreiben, dass man sich mit einem Auftrag kurz, aber rechtzeitig vor Beginn der neuen Lagerperiode melden wird. Das ist gutes Recht und stellt sicher, dass da nichts passiert.
Die Regelungen des § 13 SGB V und die damit zusammenhängende Rechtsprechung sehen vor, dass die gesetzliche Krankenkasse die Möglichkeit zur Prüfung eines Antrags erhalten muss. Da der Beginn einer neuen Lagerungsperiode ja vorhersehbar ist, muss man der Kasse ausreichend Zeit geben. Es empfiehlt sich, den Antrag 8 Wochen vor Beginn der neuen Lagerperiode zu stellen.
Wartet man einfach auf die Rechnung und trifft diese vielleicht erst ein, nachdem die neue Lagerperiode begonnen hat, ist es möglicherweise zu spät. Dann hat man de facto die Leistung „Lagerung“ schon in Anspruch genommen und die Kasse kann unter Berufung auf den § 13 SGB V die Bezahlung verweigern.
Dazu ist ein Blick in die Unterlagen erforderlich, die man vom Kinderwunschzentrum oder Urologen (Spermien) erhalten hat. Jährliche und gelegentlich auch halbjährliche Abrechnungen sind üblich. Die erste Lagerperiode beginnt üblicherweise mit dem Datum des Einfrierens der Zellen oder des Gewebes.
Hat man die Unterlagen nicht zur Hand, sollte man beim Kinderwunschzentrum oder Urologen anrufen und nachfragen. Notiz machen und abheften!
Antrag auf Kostenübernahme für die Lagerung von Eizellen, Spermien oder Hodengewebe.
Mitte Mai 2019 ist eine Änderung des § 27a Abs. 4 im Sozialgesetzbuch V (SGB V) in Kraft getreten, die künftig die Gewinnung von Eizellen, Spermien oder Hodengewebe und die zugehörigen medizinischen Maßnahmen zur Kassenleistung macht.
Die durch das Gesetz vorgeschriebene Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist am 19.2.2021 in Kraft getreten.
Wir empfehlen dennoch, einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen, denn die Kassen haben nach unserer Einschätzung einen Spielraum zur Kostenübernahme auf Einzelfallbasis.
Der Antrag muss rechtzeitig vor dem Beginn der neuen Lagerperiode gestellt werden (8 Wochen werden empfohlen).
Text für den Antrag auf Kostenübernahme. Felder in (Klammern) ergänzen.
(Vor- und Nachname)
(Straße)
(PLZ Ort)
An die
(….)kasse
(Straße)
(PLZ Ort)
(Ort), den (Datum)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe im Rahmen meiner Krebsbehandlung auf Empfehlung meiner Ärzte Keimzellen/Keimzellgewebe kryokonservieren lassen, das für eine spätere künstliche Befruchtung zur Verfügung stehen soll.
Der Beginn einer neuen Lagerperiode für das Material steht an. Ich beantrage die Übernahme der entsprechenden Kosten durch Sie.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber für die gesetzlichen Krankenkassen den § 27a Abs. 4 SGB V im Mai 2019 entsprechend novelliert hat: „Versicherte haben Anspruch auf Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe sowie auf die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen, wenn die Kryokonservierung wegen einer Erkrankung und deren Behandlung mit einer keimzellschädigenden Therapie medizinisch notwendig erscheint, um spätere medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft nach Absatz 1 vornehmen zu können.“
Auch die erforderliche Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist mittlerweile in Kraft getreten. Die Anpassung des EBM steht zwar noch aus, ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass es sich um eine nach dem Stand der Medizin etablierte und in der Leitlinie der Fachgesellschaften empfohlene Maßnahme handelt.
Es würde in dieser Situation eine unbillige Härte bedeuten, wenn mir die weitere Lagerung des Materials aus finanziellen Gründen nicht möglich wäre.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift mit Vor- und Nachnamen)
Wer privat krankenversichert ist, muss in jedem Fall rechtzeitig einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Erfolgsaussichten hängen vom Versicherer und vom Vertrag ab.
Text für den Antrag auf Kostenübernahme. Felder in (Klammern) ergänzen.
(Vor- und Nachname)
(Straße)
(PLZ Ort)
An die
(….)versicherung
(Straße)
(PLZ Ort)
(Ort), den (Datum)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe im Rahmen meiner Krebsbehandlung auf Empfehlung meiner Ärzte Keimzellen/Keimzellgewebe kryokonservieren lassen, das für eine spätere künstliche Befruchtung zur Verfügung stehen soll.
Der Beginn einer neuen Lagerperiode für das Material steht an. Ich beantrage die Übernahme der entsprechenden Kosten durch Sie.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber für die gesetzlichen Krankenkassen den § 27a Abs. 4 SGB V im Mai 2019 entsprechend novelliert hat: „Versicherte haben Anspruch auf Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe sowie auf die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen, wenn die Kryokonservierung wegen einer Erkrankung und deren Behandlung mit einer keimzellschädigenden Therapie medizinisch notwendig erscheint, um spätere medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft nach Absatz 1 vornehmen zu können.“
Mir ist klar, dass Ihre Versicherung nicht an diese Regelung gebunden ist. Es würde jedoch eine unbillige Härte bedeuten, wenn ich in der Finanzierung der fruchtbarkeitserhaltenden Maßnahmen schlechter gestellt wäre als ein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift mit Vor- und Nachnamen)
Beamtinnen und Beamte müssen einen Antrag auf Kostenübernahme an die Beihilfestelle stellen.
Beihilfeberechtigte in Rheinland-Pfalz und Bundesbeamtinnen haben aufgrund der dortigen Beihilfenverordnungen eine gute Chance auf Finanzierung. Diese beiden Beihilfeverordnungen sehen in ihrem Wortlaut diese Leistungen vor, wenn sie durch Krankheit indiziert sind. Für die anderen Bundesländer, deren Beihilfeverordnungen im Wortlaut nicht ausdrücklich etwas bestimmen, stellt sich die Frage, ob die bestehenden Regelungen so auszulegen sind, dass man zum gleichen Ergebnis kommt.
Im Ablehnungsfall durch die Beihilfestelle könnte Klage auf der Basis des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.11.2006 AZ 2 C 11.06 vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Text für den Antrag auf Kostenübernahme. Felder in (Klammern) ergänzen.
(Vor- und Nachname)
(Straße)
(PLZ Ort)
An die
Beihilfestelle (….)
(Straße)
(PLZ Ort)
(Ort), den (Datum)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe im Rahmen meiner Krebsbehandlung auf Empfehlung meiner Ärzte Keimzellen/Keimzellgewebe kryokonservieren lassen, das für eine spätere künstliche Befruchtung zur Verfügung stehen soll.
Der Beginn einer neuen Lagerperiode für das Material steht an. Ich beantrage die Übernahme der entsprechenden Kosten durch Sie.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber für die gesetzlichen Krankenkassen den § 27a Abs. 4 SGB V kürzlich entsprechend novelliert hat: „Versicherte haben Anspruch auf Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe sowie auf die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen, wenn die Kryokonservierung wegen einer Erkrankung und deren Behandlung mit einer keimzellschädigenden Therapie medizinisch notwendig erscheint, um spätere medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft nach Absatz 1 vornehmen zu können.“
Mir ist klar, dass die Beihilfe nicht an diese Regelung gebunden ist. Es würde jedoch eine unbillige Härte bedeuten, wenn ich in der Finanzierung der fruchtbarkeitserhaltenden Maßnahmen schlechter gestellt wäre als ein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift mit Vor- und Nachnamen)
Bei etwa 2,5% der Menschen ist ein sonstiger Kostenträger zuständig. Dazu gehören z.B. die Heilfürsorge für Bundespolizei, Bereitschaftspolizei, Berufsfeuerwehr oder Sozialhilfeträger.
Auch dort sollte man einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Text für den Antrag auf Kostenübernahme. Felder in (Klammern) ergänzen.
(Vor- und Nachname)
(Straße)
(PLZ Ort)
An die
(Name des Trägers)
(Straße)
(PLZ Ort)
(Ort), den (Datum)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe im Rahmen meiner Krebsbehandlung auf Empfehlung meiner Ärzte Keimzellen/Keimzellgewebe kryokonservieren lassen, das für eine spätere künstliche Befruchtung zur Verfügung stehen soll.
Der Beginn einer neuen Lagerperiode für das Material steht an. Ich beantrage die Übernahme der entsprechenden Kosten durch Sie.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber für die gesetzlichen Krankenkassen den § 27a Abs. 4 SGB V kürzlich entsprechend novelliert hat: „Versicherte haben Anspruch auf Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe sowie auf die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen, wenn die Kryokonservierung wegen einer Erkrankung und deren Behandlung mit einer keimzellschädigenden Therapie medizinisch notwendig erscheint, um spätere medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft nach Absatz 1 vornehmen zu können.“
Mir ist klar, dass Sie nicht an diese Regelung gebunden sind. Es würde jedoch eine unbillige Härte bedeuten, wenn ich in der Finanzierung der fruchtbarkeitserhaltenden Maßnahmen schlechter gestellt wäre als ein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift mit Vor- und Nachnamen)
Antrag auf Kostenübernahme für die Lagerung von Eierstockgewebe.
Obwohl die Eierstockgewebekonservierung in der Leitlinie der deutschen medizinischen Fachgesellschaften als Methode anerkannt und empfohlen wird, wird sie in der Regel von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt.
Die rechtlichen Hintergründe sind leider sehr kompliziert. Viele Betroffene und auch Mitarbeiter in den Krankenkassen denken, dass die Konservierung von Eierstockgewebe unter die im Mai 2019 in Kraft getretene Regelung zur „Kryokonservierung“ (§ 27a Abs. (4) SGB V fällt. Das ist nicht der Fall! Die Regelung nach § 27a gilt nur in Verbindung mit einer nachfolgenden künstlichen Befruchtung.
Eierstockgewebe kann später wieder in die Bauchhöhle der Frauen eingepflanzt werden und so die Unfruchtbarkeit heilen. Die Frauen bekommen ihre Periode wieder und können auf natürlichem Wege Kinder empfangen. Daher wird die Konservierung von Eierstockgewebe als Krankenbehandlung nach §27 SGB V (= Heilung der Unfruchtbarkeit) eingeordnet.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in der Entscheidung vom 17. Februar 2010, Az. B 1 KR 10/09 R festgestellt, dass die Kosten für das Einfrieren von Eierstockgewebe als Teil einer Behandlung zur Wiederherstellung der natürlichen Fruchtbarkeit nach § 27 Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs V grundsätzlich zu übernehmen sind.
Da das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg im vorausgehenden Prozess aber nicht alle erheblichen Tatsachen festgestellt hatte, wurde der Rechtsstreit vom BSG an das LSG zurückverwiesen. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg wies dann die Kostenübernahme in seinem Urteil AZ L 1 KR 112/10 ZVW vom 7.10.2011 ab. Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen hielt die Methode für noch nicht etabliert und anerkannt.
Wir halten dieses Urteil für überholt durch die Leitlinie der Fachgesellschaften. Es sollte in jedem Fall ein Antrag auf Kostenübernahme an die Krankenkasse gestellt werden.
Ein Vorschlag für einen Text zum Abkopieren findet sich unten.
Wird der Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt, sollte man sich die Begründung genau ansehen. Es besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und ggf. auch vor dem Sozialgericht zu klagen. Dies ist nicht mit nennenswerten Kosten verbunden. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs hilft gerne.
Text für den Antrag auf Kostenübernahme. Felder in (Klammern) ergänzen.
(Vor- und Nachname)
(Straße)
(PLZ Ort)
An die
(….)kasse
(Straße)
(PLZ Ort)
(Ort), den (Datum)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe im Rahmen meiner Krebsbehandlung auf Empfehlung meiner Ärzte Eierstockgewebe kryokonservieren lassen, das es mir nach einer späteren Wiedereinsetzung ermöglichen soll, auf natürliche Weise Kinder zu bekommen.
Der Beginn einer neuen Lagerperiode für das Material steht an. Ich beantrage die Übernahme der entsprechenden Kosten durch Sie.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einer Entscheidung vom 17. Februar 2010, Az. B 1 KR 10/09 R festgestellt, dass die Kosten für das Einfrieren von Eierstockgewebe als Teil einer Behandlung zur Wiederherstellung der natürlichen Fruchtbarkeit nach § 27 Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs V grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen zu übernehmen sind.
Mir ist das nachfolgende negative Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg AZ L 1 KR 112/10 ZVW vom 7.10.2011 bekannt. Dieses Urteil ist jedoch überholt, da die Kryokonservierung von Eierstockgewebe mittlerweile in der Leitlinie der deutschen medizinisch wissenschaftlichen Fachgesellschaften als Methode anerkannt und empfohlen wird.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift mit Vor- und Nachnamen)
Wer privat krankenversichert ist, muss in jedem Fall einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Erfolgsaussichten hängen vom Versicherer und vom Vertrag ab.
Text für den Antrag auf Kostenübernahme. Felder in (Klammern) ergänzen.
(Vor- und Nachname)
(Straße)
(PLZ Ort)
An die
(….)versicherung
(Straße)
(PLZ Ort)
(Ort), den (Datum)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe im Rahmen meiner Krebsbehandlung auf Empfehlung meiner Ärzte Eierstockgewebe kryokonservieren lassen, das es mir nach einer späteren Wiedereinsetzung ermöglichen soll, auf natürliche Weise Kinder zu bekommen.
Der Beginn einer neuen Lagerperiode für das Material steht an. Ich beantrage die Übernahme der entsprechenden Kosten durch Sie.
Die Kryokonservierung von Eierstockgewebe in der Leitlinie der deutschen medizinisch wissenschaftlichen Fachgesellschaften als Methode zur Wiederherstellung der natürlichen Fruchtbarkeit anerkannt und empfohlen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift mit Vor- und Nachnamen)
Beamtinnen müssen einen Antrag auf Kostenübernahme an die Beihilfestelle stellen.
Beihilfeberechtigte Beamtinnen in Rheinland-Pfalz und Bundesbeamtinnen sollten aufgrund der dortigen Beihilfenverordnungen eine Chance auf Finanzierung haben. Diese beiden Beihilfeverordnungen sehen in ihrem Wortlaut diese Leistungen vor, wenn sie durch Krankheit indiziert sind. Für die anderen Bundesländer, deren Beihilfeverordnungen im Wortlaut nicht ausdrücklich etwas bestimmen, stellt sich die Frage, ob die bestehenden Regelungen so auszulegen sind, dass man zum gleichen Ergebnis kommt.
Im Ablehnungsfall durch die Beihilfestelle könnte Klage auf der Basis des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.11.2006 AZ 2 C 11.06 vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Text für den Antrag auf Kostenübernahme. Felder in (Klammern) ergänzen.
(Vor- und Nachname)
(Straße)
(PLZ Ort)
An die
Beihilfestelle (….)
(Straße)
(PLZ Ort)
(Ort), den (Datum)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe im Rahmen meiner Krebsbehandlung auf Empfehlung meiner Ärzte Eierstockgewebe kryokonservieren lassen, das es mir nach einer späteren Wiedereinsetzung ermöglichen soll, auf natürliche Weise Kinder zu bekommen.
Der Beginn einer neuen Lagerperiode für das Material steht an. Ich beantrage die Übernahme der entsprechenden Kosten durch Sie.
Die Kryokonservierung von Eierstockgewebe in der Leitlinie der deutschen medizinisch wissenschaftlichen Fachgesellschaften als Methode zur Wiederherstellung der natürlichen Fruchtbarkeit anerkannt und empfohlen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift mit Vor- und Nachnamen)
Bei etwa 2,5% der Menschen ist ein sonstiger Kostenträger zuständig. Dazu gehören z.B. die Heilfürsorge für Bundespolizei, Bereitschaftspolizei, Berufsfeuerwehr oder Sozialhilfeträger.
Auch dort sollte man einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Text für den Antrag auf Kostenübernahme. Felder in (Klammern) ergänzen.
(Vor- und Nachname)
(Straße)
(PLZ Ort)
An die
(Name des Trägers)
(Straße)
(PLZ Ort)
(Ort), den (Datum)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe im Rahmen meiner Krebsbehandlung auf Empfehlung meiner Ärzte Eierstockgewebe kryokonservieren lassen, das es mir nach einer späteren Wiedereinsetzung ermöglichen soll, auf natürliche Weise Kinder zu bekommen.
Der Beginn einer neuen Lagerperiode für das Material steht an. Ich beantrage die Übernahme der entsprechenden Kosten durch Sie.
Die Kryokonservierung von Eierstockgewebe in der Leitlinie der deutschen medizinisch wissenschaftlichen Fachgesellschaften als Methode zur Wiederherstellung der natürlichen Fruchtbarkeit anerkannt und empfohlen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift mit Vor- und Nachnamen)