Recht auf Vergessen
Mehr als 80 % der jungen Krebspatienten zwischen 18 und 39 Jahren können heute geheilt werden. Es ist nicht gerechtfertigt, junge Menschen nach Beseitigung der Erkrankung und Freiheit von Rückfällen über eine Zeit von 5 Jahren hinaus zu benachteiligen.
Eine solche Benachteiligung geschieht heute noch beim Abschluss von Versicherungen, bei der Vergabe von Krediten, oder auch bei der Verbeamtung. So werden Abschlüsse von Versicherungen, Kredite oder Verbeamtungen abgelehnt oder es werden im Fall von Versicherungen unangemessen und pauschal überhöhte Prämien angesetzt.
Eine entsprechende Initiative wird auf europäischer Ebene von der Organisation Youth Cancer Europe („Right to be forgotten“) vorangetrieben und von der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs unterstützt.
Berichtet uns über Erfahrungen! Benachteiligungen sollten nicht im Dunklen bleiben. Eure Schilderungen sind für uns wertvolles Infomaterial. Mit Eurer Erlaubnis könnten wir es auch anonymisiert veröffentlichen.