Recht auf Vergessenwerden
Mehr als 80 % der jungen Krebspatienten zwischen 18 und 39 Jahren können heute geheilt werden. Es ist nicht gerechtfertigt, junge Menschen nach Beseitigung der Erkrankung und Freiheit von Rückfällen über eine Zeit von 5 Jahren hinaus zu benachteiligen.
Eine solche Benachteiligung geschieht heute noch beim Abschluss von Versicherungen, bei der Vergabe von Krediten, oder auch bei der Verbeamtung. So werden Abschlüsse von Versicherungen, Kredite oder Verbeamtungen abgelehnt oder es werden im Fall von Versicherungen unangemessen und pauschal überhöhte Prämien angesetzt.
Eine entsprechende Initiative wird auf europäischer Ebene von der Organisation Youth Cancer Europe („Right to be forgotten“) vorangetrieben und von der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs unterstützt.
Am 29.04.2022 gaben wir zu diesem Thema auch eine Pressemitteilung heraus. Darin fordern wir die Politik auf, sich in der aktuellen 20. Legislaturperiode mit dem Thema zu beschäftigen. Am 6.12.2022 berichteten wir ebenfalls in einer Pressemitteilung über die Fortschritte auf EU-Ebene.
Im Laufe des März und April 2022 konnte das Thema bereits mit Bundestagsabgeordneten in digitalen Gesprächsrunden diskutiert werden. Dr. Ottilie Klein, MdB (CDU), Tiemo Wölken, MdEP (SPD) sowie Katrin Helling-Plahr, MdB und Jens Teutrine, MdB (beide FDP) empfingen Vertreter der Stiftung und junge Betroffene virtuell. Es konnte eine erste Sensibilisierung für das Thema erreicht werden. Die Bedürfnisse junger Krebspatient:innen werden dank des Einsatzes der Betroffenen zunehmend ernst genommen. Weitere Treffen sind in Planung.
Berichtet uns über Eure Erfahrungen! Schreibt uns einfach unter info@junge-erwachsene-mit-krebs.de oder postet Eure Geschichten unter #RechtaufVergessenwerden oder #righttobeforgotten in den Sozialen Netzwerken.
Benachteiligungen sollten nicht im Dunklen bleiben. Eure Schilderungen sind für uns wertvolles Infomaterial. Mit Eurer Erlaubnis könnten wir es auch anonymisiert veröffentlichen.