Umstellung der Lagerkosten nach Kryokonservierung auf Kassenfinanzierung
Achtung! Die folgenden Hinweise gelten für gesetzlich Versicherte. Hinweise für privat und sonstige Versicherte weiter unten.
Die Umstellung der Lagerkosten auf Kassenfinanzierung ist leider rechtlich kompliziert, denn in der Regel sind die Lagerkosten ja bisher über einen privaten Vertrag durch den Betroffenen direkt aus der eigenen Tasche finanziert worden.
Dieser private Vertrag muss auf Kassenleistung umgestellt werden, was Aufwand erfordert. Erfahrungen bestehen damit leider bisher nicht. Es sind auch noch Regelungen im Bundesmantelvertrag zu erwarten, die noch nicht veröffentlicht sind.
Es kann also sein, dass es auch mal Nachfragen oder Streit mit den Kryobanken gibt.
Wie geht man vor?
Prüfen, wann die Vertragsverlängerung für die neue Lagerperiode beginnt und Antrag an die Krankenkasse stellen.
Hierzu ausführliche Hinweise und Hilfen auf unserer Seite zur Antragstellung auf Kostenübernahme für die Lagerung.
Mit dem Antrag wird die Kasse auch aufgefordert, sich zur konkreten Organisation der Kostenübernahme zu äußern.
Wenn der Antrag auf Kostenübernahme von der Kasse genehmigt ist und die Kasse keine weiteren Hinweise für die Organisation der Kostenübernahme gegeben hat.
Jetzt muss der private Lagerungsvertrag rechtzeitig, also vor einer eventuellen automatischen Vertragsverlängerung gekündigt werden und die Kryobank gebeten werden, die Lagerung künftig direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen.
Dies ist unbedingt erforderlich, sonst wird man weiter eine private Rechnung erhalten. Diese muss die gesetzliche Krankenkasse aufgrund der Regelungen des § 13 SGB V nicht erstatten.
(Vor- und Nachname)
(Straße)
(PLZ Ort)
An die
(….Kryobank)
(Straße)
(PLZ Ort)
(Ort), den (Datum)
Betrifft: Künftige Direktabrechnung der Lagerkosten Vertrag Nr. xxxx mit
meiner gesetzlichen Krankenkasse: xxxx Versicherten-Nummer: xxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
lassen Sie mich vorab feststellen, dass meine kryokonservierten Keimzellen weiter gelagert werden sollen.
Meine Krankenkasse erklärt in den beiliegenden Schreiben, dass sie die Lagerungskosten für meine Kryokonservierung übernimmt.
Ich möchte daher aus formalen Gründen den bisherigen privaten Lagervertrag kündigen und bitte Sie, die Kosten für die Lagerung künftig direkt mit meiner Krankenkasse abzurechnen.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens und die Umstellung der Abrechnung als Kassenleistung.
(xxxOrt, Datum, Unterschrift mit Vor- und Zunamen)
Bitte um Erfahrungsberichte
Leider ist die Umstellung verwickelt. Vermehrt erreichen uns Rückmeldungen zu Problemen in der praktischen Umsetzung der Abrechnung der Lagerkosten von kryokonserviertem Keimzellmaterial.
Die direkte Abrechnung zwischen einzelnen Kryobanken und den Krankenkassen über die elektronische Gesundheitskarte ist derzeitig nicht einheitlich möglich. Wir stehen diesbezüglich in Kontakt mit den Entscheidungsträgern und versuchen das weitere Vorgehen positiv zu beeinflussen. Wir informieren über den weiteren Verlauf und sind weiterhin am Austausch interessiert. Individuelle Erfahrungen können uns gern über das Kontaktformular oder unter info@junge-erwachsene-mit-krebs.de mitgeteilt werden.
Wer privat krankenversichert ist, kann die Rechnungen der Kryobank an die Krankenversicherung einreichen. Hier ändert sich nichts. Im Zweifelsfall nachfragen.
Beamtinnen und Beamte können die Rechnungen der Kryobank bei der Beihilfe und ihrer meist privaten Krankenversicherung einreichen. Hier ändert sich nichts. Im Zweifelsfall nachfragen.
Bei etwa 2,5% der Menschen ist ein sonstiger Kostenträger zuständig. Dazu gehören z. B. die Heilfürsorge für Bundespolizei, Bereitschaftspolizei, Berufsfeuerwehr oder Sozialhilfeträger.
Auch dort werden in der Regel die Rechnungen der Kryobank eingereicht. Insofern sollte sich nichts ändern. Im Zweifelsfall nachfragen.