Fruchtbarkeitserhaltung: Aktuelle Infos
Die Abrechnung der Lagerungskosten von eingefrorenen Keimzellen macht häufig Probleme.
Das ist das Fachwort für das Einfrieren von Keimzellen: Kryo-Konservierung.
Aktuell können die Kosten nicht überall mit der elektronischen Gesundheitskarte abgerechnet werden.
Wir führen Gespräche, damit die Kosten hoffentlich bald überall mit der elektronischen Gesundheitskarte abgerechnet werden können.
Wir werden Sie über die Ergebnisse unserer Gespräche informieren.
Sie können uns Ihre Erfahrungen gerne schreiben. Damit helfen Sie anderen Betroffenen. Bitte benutzen Sie dieses Kontaktformular: Bitte klicken
In diesem Video erhalten Sie wichtige Infos zur Finanzierung der Fruchtbarkeitserhaltung:
Einfrieren von Eizellen, Spermien und Hodengewebe
Das Einfrieren von Eizellen, Spermien und Hodengewebe ist notwendig für eine spätere künstliche Befruchtung.
Die Krankenkassen zahlen das Einfrieren.
Ihnen entstehen keine Kosten.
Einfrieren von Eierstockgewebe
Das Einfrieren von Eierstockgewebe ist notwendig, um die natürliche Fruchtbarkeit wiederherzustellen. Einige Krankenkassen bezahlen das Einfrieren nicht. Das ist rechtlich nicht zulässig. Unsere Empfehlung: Stellen Sie einen Antrag an Ihre Kasse.
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme und vor der Unterzeichnung eines privaten Behandlungsvertrages gestellt werden.
Betonen Sie im Antrag die Eil-Bedürftigkeit
Hier finden Sie eine Vorlage für den Antrag:
Erhaltung der Fruchtbarkeit bei Frauen
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