Fruchtbarkeitserhaltung Aktuell
Vermehrt erreichen uns Rückmeldungen zu Problemen in der praktischen Umsetzung der Abrechnung der Lagerkosten von kryokonserviertem Keimzellmaterial.
Die direkte Abrechnung zwischen einzelnen Kryobanken und den Krankenkassen über die elektronische Gesundheitskarte ist derzeitig nicht einheitlich möglich. Wir stehen diesbezüglich in Kontakt mit den Entscheidungsträgern und versuchen das weitere Vorgehen positiv zu beeinflussen. Wir informieren über den weiteren Verlauf und sind weiterhin am Austausch interessiert. Individuelle Erfahrungen können uns gern über das Kontaktformular mitgeteilt werden.
Stand: 30.11.2021
Das folgende Video erklärt den Stand bei der Finanzierung der Fruchtbarkeitserhaltung und es gibt Hinweise zu den entsprechenden Informationen auf unseren Seiten.
Bei der Finanzierung sind wichtige Änderungen eingetreten. Diese Frage stellt sich ja immer dringend, weil fruchtbarkeitserhaltende Maßnahmen vor der Therapie durchgeführt werden müssen. Leider ist die Lage kompliziert.
Konservierung von Eizellen, Spermien und Hodengewebe
Sie dient der Durchführung einer späteren künstlichen Befruchtung und ist in § 27a SGB V geregelt.
Hier besteht ohne Wenn und Aber eine Leistungspflicht der Krankenkassen.
Die Kosten können von den Ärzt:innen direkt mit den Kassen abgerechnet werden. Ein privater Behandlungsvertrag ist nicht notwendig. Die Kosten müssen nicht selbst gezahlt werden.
Konservierung von Eierstockgewebe
Sie dient der Wiederherstellung der natürlichen Fruchtbarkeit und gilt daher juristisch als Krankenbehandlung nach §27 SGB V.
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts sind die Kassen hierfür finanzierungspflichtig. Viele weigern sich jedoch noch, weil sie das Verfahren nicht anerkennen. Dies ist nach den Daten und den Leitlinien nicht mehr gerechtfertigt.
Daher sollte unbedingt ein Antrag an die Kasse gestellt werden.
Achtung! Anträge müssen unbedingt VOR Beginn der fruchtbarkeitserhaltenden Maßnahmen und auch VOR Unterschrift unter einen privaten Behandlungsvertrag gestellt werden. Es sollte mindestens ein Tag vergehen und im Antrag ist die Eilbedürftigkeit zu betonen.
Eine entsprechende Vorlage für Antrag finden sich auf der Seite:
Erhaltung der Fruchtbarkeit bei Frauen
Lagerkosten für vor dem 1. Juli 2021 eingefrorene Zellen oder Gewebe
Hier sind die Kassen finanzierungspflichtig! Allerdings sind die Regelungen für den Übergang unseres Wissens in einer Anlage 35 des Bundesmantelvertrags noch nicht ausformuliert.
Hinweise für das Vorgehen geben wir auf unseren Seiten zur Beantragung der Kassenfinanzierung und zur Organisation des Übergangs zur Kassenfinanzierung.
Meldet Euch mit Euren Erfahrungen zur Übernahme der Lagerkosten
Die hier aufgeführten Informationen sind nach bestem Wissen zusammengestellt, können jedoch eine Rechtsberatung nicht ersetzen.
Individuelle Erfahrungen könnt Ihr uns gern über das Kontaktformular mitteilen.