Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung)
Das alte Wort für Entgelt-Fortzahlung war: Lohnfortzahlung.
Entgelt-Fortzahlung meint: Wenn Sie krankgeschrieben sind, bekommen Sie bis zu 6 Wochen oder 42 Tage lang Ihr volles Gehalt bezahlt. Auch eventuelle Zuschläge werden weiterhin bezahlt.
Diese Berufsgruppen haben Anspruch auf Entgelt-Fortzahlung:
- Arbeiter und Angestellte
- Personen, die einen Mini-Job oder einen 450-Euro-Job ausüben
- Personen mit einem befristeten Arbeitsvertrag. Die Entgelt-Fortzahlung erfolgt dann bis zum Ende des Arbeitsvertrags
- Auszubildende
- Praktikanten oder Volontäre, die ein Gehalt bekommen und Anspruch auf eine Entgelt-Fortzahlung haben.
- Werkstudenten
Sie müssen vorher mindestens 4 Wochen ohne Unterbrechung angestellt gewesen sein.
Das ist das Fachwort für diese Zeit: Wartezeit.
Nein. Sie müssen sich erst krankschreiben lassen und Ihrem Arbeitgeber Ihre Krankschreibung vorlegen.
Auch Mini-Jobber erhalten bis zu 6 Wochen oder 42 Tage lang ihren Verdienst.
Grundlage für die Berechnung des Verdienstes sind die Tage, an denen Sie normalerweise arbeiten.
Auch für Mini-Jobber beginnt die Entgelt-Fortzahlung erst, wenn sie vorher 4 Wochen ohne Unterbrechung angestellt waren.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, zahlt Ihnen die Krankenkasse bis zum Ablauf der 4 Wochen Krankengeld. Danach erfolgt ganz normal die Entgelt-Fortzahlung durch Ihren Arbeitgeber.
Was ist bei einer mehrfachen Krankschreibung zu beachten?
Wenn Sie innerhalb von 12 Monaten ab der ersten Erkrankung mehrfach krankgeschrieben werden, dann werden die Krankheitstage zusammengerechnet.
Der Zeitraum der Entgelt-Fortzahlung von 42 Tagen ist überschritten? Dann sind diese Fragen entscheidend:
- Müssen Sie wegen einer neuen Erkrankung erneut krankgeschrieben werden?
Dann kommt erst nach Ablauf der 12 Monate wieder ein Anspruch auf Entgelt-Fortzahlung zustande.
- Müssen Sie wegen Ihrer bisherigen Krankheit erneut krankgeschrieben werden?
Dann haben Sie erneut Anspruch auf Entgelt-Fortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Das gilt aber nur, wenn Sie 6 Monate vor der erneuten Krankschreibung nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig waren.
Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen
Wikipedia-Artikel: https://de.wikipedia.org/wiki/Entgeltfortzahlung_im_Krankheitsfall
Die Regelungen finden sich im Entgeltfortzahlungsgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/