Fallstrick: Vorzeitiges Ende des Krankengeldes
Die Krankenkassen können das Krankengeld bereits vor Ablauf der 78 Wochen beenden.
Menschen mit einer Krebserkrankung können von ihrer Krankenkasse aufgefordert werden, einen Reha-Antrag zu stellen.
Voraussetzung ist, dass die Person sehr stark in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist. Das kann nur durch einen Arzt festgestellt werden. Der Arzt schreibt ein Gutachten.
Der Versicherte muss innerhalb von 10 Wochen der Aufforderung der Krankenkasse folgen, einen Reha-Antrag zu stellen. Folgt er der Aufforderung nicht, verliert der Versicherte den Anspruch auf Krankengeld. Der Anspruch auf Krankengeld kann aber wiederbelebt werden, wenn der Reha-Antrag doch noch gestellt wird.
Auf der Grundlage des Reha-Antrags prüft die Renten-Versicherung, ob der Versicherte sogenannte „Leistungen zur Teilhabe“ erhalten kann. Leistungen zur Teilhabe meint: Hilfen und Reha-Maßnahmen, um Menschen mit Einschränkungen das Arbeiten und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Wenn die Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe bestehen, erhält der Versicherte ein sogenanntes Übergangsgeld. In dieser Zeit wird kein Krankengeld gezahlt. Das Übergangsgeld ist meistens niedriger als das Krankengeld.
Wichtig:
Die Prüfung des Reha-Antrags kann auch ergeben, dass ein Erfolg verschiedener Reha-Maßnahmen nicht zu erwarten ist. Dann gilt der Reha-Antrag automatisch als Renten-Antrag.
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Wenn Sie den Antrag selbst stellen, können Sie der Umwandlung des Reha-Antrags in einen Renten-Antrag widersprechen. Sie können den Renten-Antrag dann später stellen oder schon gestellte Anträge zurücknehmen. Das Fachwort für diese Möglichkeiten heißt:
Dispositionsfreiheit.
Die Regelungen sind kompliziert. Der gesamte Ablauf der Antragstellung kann auch belastend für Sie sein. Bitte lassen Sie sich beraten.
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Wichtig:
Die Krankenkasse muss Sie über Ihre Rechte bei der Beantragung eines Reha-Antrags informieren. Zum Beispiel:
- Über die Möglichkeit, dass Sie den Anspruch auf Krankengeld verlieren.
- Über die Folgen, wenn Sie den Reha-Antrag selbst stellen.
Wenn Ihnen diese Infos nicht mitgeteilt werden, ist die Aufforderung der Krankenkasse, einen Reha-Antrag zu stellen, rechtlich nicht mehr wirksam.
Wichtig:
- Die Krankenkasse muss Ihnen nach der Aufforderung zur Reha-Antragstellung die Möglichkeit geben, Ihre Meinung zu äußern. Das Fachwort heißt: Anhörung.
- Bei dieser Anhörung muss Ihnen die Krankenkasse die Gründe erklären, warum Sie zur Antragstellung aufgefordert wurden.
- Die Krankenkasse muss Ihnen erlauben, die Akten einzusehen. Wir empfehlen: Machen Sie Handy-Fotos von den Dokumenten.
Sollten Sie einen Anwalt haben, kann er die Akten anfordern.
- Die Krankenkasse muss Ihnen mitteilen, wo und in welchem Zeitrahmen Sie der Aufforderung zur Antragstellung widersprechen können.
Innerhalb von einem Monat können Sie der Aufforderung zur Antragstellung widersprechen.
Die Krankenkasse muss Ihren Widerspruch prüfen.
Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, können Sie vor dem Sozialgericht dagegen klagen.
Solange das Gerichtsverfahren läuft, müssen Sie keinen Reha-Antrag stellen.
Wichtig:
Die Krankenkasse kann jedoch auch anordnen, dass der Aufforderung zur Antragstellung sofort gefolgt werden muss. Das Fachwort heißt: Sofortige Vollziehung.
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Gegen die sofortige Vollziehung können Sie sich vor dem Sozialgericht wehren. Bitte lassen Sie sich in diesem Fall beraten.
Der Widerspruch wird auf bestimmte Weise formuliert. Der Widerspruch muss sehr sachlich formuliert werden.
Das ist der Link zu der Formulierungshilfe auf den Wissensseiten unserer Internetseite: Bitte klicken
Ein Beispiel sehen Sie hier:
Betreff: Ihre Aufforderung zum Reha-Antrag vom [Datum]
Widerspruch
Sehr geehrte Damen und Herren!
Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre o.g. Aufforderung ein. Dieser dient zunächst der Fristwahrung. Die Begründung reiche ich nach.
[Falls keine Anhörung stattgefunden hat:] Bitte teilen Sie mir umgehend schriftlich mit, auf welche Tatsachen Sie Ihre Entscheidung stützen und welche Erwägungen Sie Ihrem Ermessen zugrunde gelegt haben.
[Falls noch keine Akteneinsicht gewährt wurde:] Des Weiteren beantrage ich zeitnah bis zum [Datum] Einsicht in alle für Ihre Entscheidung relevanten Akten.
Mit freundlichen Grüßen
[Ort, Datum]
[Unterschrift mit Vor- und Nachnamen]
Die Begründung des Widerspruchs
Nutzen Sie die Erkenntnisse aus der Akteneinsicht für die Begründung Ihres Widerspruchs.
Nützlich ist auch ein unterstützendes Gutachten von einem Arzt.
Wenn Ihr Widerspruch abgewiesen wird, können sie vor dem Sozialgericht dagegen klagen.
Ein Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht ist immer kostenfrei. Es können aber Anwaltskosten entstehen, wenn Sie sich vertreten lassen.
Weitere Infos zur Aufforderung zum Reha-Antrag
Das ist der Link zu einer guten Zusammenfassung des Themas https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/aufforderung-zum-reha-antrag/muss-die-krankenkasse-zum-reha-antrag-auffordern_242_225712.html
Das ist der Link zu Infos über den Widerspruch gegen die Aufforderung zum Reha-Antrag: https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/aufforderung-zum-reha-antrag/widerspruch-des-versicherte-gegen-die-aufforderung_242_225718.html
Weitere Seiten: https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/leistungsrecht/898-krankengeld-aufforderungsrechte-krankenkasse.html
Das ist der Link zu Infos zu den Themen Reha-Antrag und Renten-Antrag: „Die eingeschränkte Dispositionsbefugnis eines Versicherten bei der Stellung eines Reha- oder Rentenantrags“
Zu den Regeln eines Verwaltungsaktes: https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/23174/verwaltungsakt https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsakt_(Deutschland)