Krankschreibung
Wenn Sie länger als 3 Tage krank sind, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber spätestens am 4. Tag eine Bescheinigung vom Arzt vorlegen.
Das Fachwort für die Bescheinigung heißt: Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung. Die Abkürzung lautet: AU
Sehr oft werden auch diese Worte benutzt: Attest oder Krankschreibung.
Wichtig:
- Bei der Krankmeldung wird nach Kalendertagen gezählt. Das heißt zum Beispiel: Bei einer Erkrankung am Freitag müssen Sie Ihrem Arbeitgeber am Montag die Bescheinigung vorlegen.
- Sie dürfen keine Kopie vorlegen. Nur das Original ist gültig.
- Als Regel gilt: Bei einer Erkrankung sollten Sie sich möglichst schnell krankschreiben lassen.
Bei einer Krebserkrankung empfehlenswert: Lassen Sie sich die erste Krankschreibung vom Hausarzt ausstellen. Eine Krankschreibung vom Krebsarzt ist ein zu deutlicher Hinweis auf die Diagnose.
Verlängerung der Krankschreibung (Folgebescheinigung)
Wenn Ihre Erkrankung länger dauert, müssen Sie sich vom Arzt rechtzeitig eine neue Bescheinigung ausstellen lassen. Spätestens am letzten Tag der alten Krankschreibung sollten Sie Ihren Arbeitgeber informieren. Die neue Krankschreibung muss dann am folgenden Arbeitstag vorliegen.
Wichtig:
- Zwischen den Krankschreibungen darf es keine zeitliche Lücke geben. Der Arbeitgeber und die Krankenkasse brauchen die Bescheinigung. Die Krankenkasse braucht die Bescheinigung zur Berechnung des Krankengeldes.
Weitere Informationen gibt es unter: https://www.praktischarzt.de/blog/krankmeldung/