Kredite
Banken bieten verschiedene Kredite an
Zum Beispiel:
Raten-Kredite: Dieser Kredit wird für Anschaffungen genutzt. Sie zahlen die Geldsumme in kleinen Beträgen zurück.
Auto-Kredit: Der Kredit ist an den Kauf eines Autos gebunden. Sie zahlen die Geldsumme in kleinen Beträgen zurück.
Ausbildungs-Kredit: Es gibt auch Studienkredite oder Bildungskredite. Der Kredit ist an eine Ausbildung oder ein Studium gebunden. Sie zahlen die Geldsumme in kleinen Beträgen zurück.
Dispo-Kredit: Das eigene Bankkonto kann bis zu einer festgelegten Höhe überzogen werden.
Immobilien-Kredit: Der Kredit ist an den Bau, den Kauf oder die Renovierung einer Immobilie gebunden.
Unternehmens-Kredit: Die Kredit-Summe wird an ein Unternehmen, an Selbständige oder Freiberufler gegeben.
Wer einen Kredit beantragt, wird von der Bank überprüft. Sie müssen Ihre finanzielle Situation offenlegen. Die Gesundheit wird nicht geprüft.
Absicherung eines Kredits durch Sicherheiten
Bei hohen Krediten mit langen Laufzeiten verlangen Banken oft eine Sicherheit. Die Banken können als Sicherheit eine besondere Versicherung verlangen. Der Antragsteller muss dann
- eine Risiko-Lebensversicherung,
- eine Berufsunfähigkeits-Versicherung oder
- eine Restkredit-Versicherung vorlegen.
Das Problem für Betroffene von Krebs: Sie müssen Fragen zur Gesundheit beantworten, um die Versicherung abschließen zu können. Die Fragen zur Gesundheit sind eine Benachteiligung für Betroffene von und nach Krebs.
Versicherungen verweigern dann oft den Abschluss einer Versicherung. Der Kredit kann dann nicht abgesichert werden. Die Bank bewilligt den Kredit dann nicht.
Achtung: Die Ablehnung muss bei einer neuen Antragstellung angegeben werden. Auch bei einer anderen Versicherung wird der Antrag dann oft abgelehnt.
Unser Rat: Fragen Sie bei mehreren Versicherungen gleichzeitig nach.
Versicherungen
Bei welchen Versicherungen müssen Betroffene von und nach Krebs eine Benachteiligung befürchten?
Betroffene von und nach Krebs werden von Versicherungen mit einem Bezug zur Gesundheit oft abgelehnt:
- Berufsunfähigkeits-Versicherung: Diese Versicherung sichert Sie ab, wenn Sie nicht mehr in Ihrem erlernten Beruf arbeiten können.
- Erwerbsunfähigkeits-Versicherung: Diese Versicherung sichert Sie ab, wenn Sie gar nicht mehr arbeiten können.
- Risiko-Lebensversicherung: Beim Tod des Versicherten wird eine bestimmte Summe ausbezahlt. Die Risiko-Lebensversicherung wird zur Absicherung von Krediten oder zur Absicherung der Familie abgeschlossen.
- Kredit-Ausfallversicherung: Diese Versicherung wird oft von Banken zur Absicherung hoher Kredite angeboten. Bitte lassen Sie sich dazu beraten.
- Zusatz-Versicherungen: Ergänzende Versicherungen für zusätzliche Leistungen beim Arzt oder im Krankenhaus.
Private Krankenversicherung: Die privaten Krankenversicherungen verlangen umfangreiche Nachweise zum Zustand der Gesundheit.
ACHTUNG: Passen Sie bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen auf!
- Beantworten Sie die Gesundheitsfragen ehrlich. Falsche Angaben können schlimme juristische und finanzielle Folgen haben.
- Auch wenn die Krebserkrankung lange zurück liegt, müssen Sie darüber Auskunft geben.
- Sie müssen auch möglicherweise vorhandene Gen-Tests angeben.
Widerspricht die Benachteiligung von Krebspatienten dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)?
Krebspatienten werden beim Abschluss einer Versicherung oft benachteiligt. Oft wird der Abschluss eines Vertrages abgelehnt. Oder die Versicherung verlangt sehr hohe Versicherungs-Prämien.
Die Benachteiligung ist leider nicht juristisch anfechtbar.
Die Begründung der Versicherung: Das hohe Risiko. Die Gemeinschaft der Versicherten wird durch hohe Leistungen im Krankheitsfall zu sehr belastet.
Die Versicherungen müssen ihre Risiko-Bewertung nicht offenlegen.
Diese Begründung der Versicherungen widerspricht nicht dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Das Gesetz erlaubt eine Entscheidung auf der Grundlage einer Risikobewertung.
Widerspricht die Benachteiligung von Krebspatienten dem Gendiagnostikgesetz?
Nein, die Benachteiligung ist leider nicht juristisch anfechtbar.
Eine Versicherung darf die Ergebnisse aus Gentests verwenden.
Diese Versicherungen dürfen die Ergebnisse aus Gentests verwenden:
- Die Lebensversicherung,
- die Berufsunfähigkeitsversicherung,
- die Erwerbsunfähigkeitsversicherung und die
- Pflegerentenversicherung, wenn eine Leistung von mehr als 300.000 Euro oder mehr als 30 000 Euro Jahresrente vereinbart wird.
Auch als geheilt geltende Krebspatienten sind von dieser Regelung betroffen. Auch die leiblichen Verwandten sind davon betroffen. Leibliche Verwandte haben vielleicht eine Früherkennungs-Untersuchung gemacht. Die Ergebnisse der Untersuchung müssen offengelegt werden.
Benachteiligung erkennen und sich wehren
Betroffene vor und nach Krebs werden häufig benachteiligt.
Sehr häufig gibt es Ärger mit Versicherungen.
Zum Beispiel:
- Wenn zur Absicherung eines Kredits eine Risiko-Lebensversicherung benötigt wird.
Auch als geheilt geltende Krebspatienten erfahren Benachteiligungen.
Genetische Veranlagungen für Krebs führen auch oft zu einer Benachteiligung.
Viele Betroffene haben nicht die Kraft, sich gegen Benachteiligung zu wehren.
Wichtig: Bitte melden Sie der Stiftung Benachteiligungen!
Die Stiftung geht mit Ihren Informationen vertraulich um.
Wir können keine direkte Hilfe versprechen.
Wir kämpfen aber für Verbesserungen.