Schwerbehindertenausweis beantragen
Kann ich als Krebs-Patientin oder Krebs-Patient einen SCHWERBEHINDERTEN-AUSWEIS bekommen?
Für Krebs-Betroffene ist es einfach, einen Schwerbehinderten-Ausweis zu bekommen.
Normalerweise wird bei einer Krebs-Erkrankung mindestens ein GdB von 50 anerkannt. GdB meint: Grad der Behinderung.
Der GdB gilt für eine bestimmte Zeit. Das Fachwort heißt: Heilbewährungs-Zeit. Bei Krebs-Erkrankungen beträgt dieser Zeitraum meistens 5 Jahre. Manchmal ist dieser Zeitraum auch kürzer. Nach Ablauf der Zeit prüft das Amt: Wie groß ist die Einschränkung durch die Krankheit jetzt noch? Der Grad der Behinderung wird dann neu bestimmt. Die Patientin oder der Patient kann gegen die neue Einstufung vor Gericht klagen.
Ich habe auf meinen Antrag den Ausweis mit GdB von 50 nur über ein Jahr befristet bekommen. Bei einer der nächsten Verlängerungen wurde ich dann auf GdB 20 heruntergestuft. Ich habe aber auch Bekannte, die den Ausweis gleich über 5 Jahre bekommen haben
Welchen Nutzen hat ein SCHWERBEHINDERTEN-AUSWEIS für mich?
Der Schwerbehinderten- Ausweis kann in bestimmten Situationen nützlich sein. Entscheidend ist die persönliche Situation.
Stellen Sie sich folgende Frage:
Welche Belastungen habe ich im Alltag durch die Krebs-Erkrankung?
Schauen Sie sich dann an, welche sogenannten Nachteilsausgleiche für Sie nützlich wären.
Nachteilsausgleich meint: Die Nachteile durch die Krankheit sollen etwas ausgeglichen werden. Der Patient soll am Alltagsleben teilhaben können. Zum Beispiel: Durch günstigere Eintrittspreise, durch Steuer-Vorteile oder durch mehr Zeit bei Prüfungen.
Es gibt Nachteilsausgleiche, die man als Patientin oder Patient nicht über den Schwerbehinderten-Ausweis bekommt. Manchmal wird zusätzlich ein Attest vom Arzt verlangt. Zum Beispiel: Wenn eine schriftliche Prüfung in eine mündliche Prüfung umgewandelt werden soll.
Wie beantrage ich einen Schwerbehinderten-Ausweis?
Der Antrag für einen Schwerbehinderten-Ausweis wird beim Versorgungsamt gestellt.
Über diesen Link finden Sie das für Sie zuständige Versorgungsamt: Bitte klicken
Sie können einen einfachen Brief schreiben, um den Schwerbehinderten-Ausweis zu beantragen.
Das ist ein Muster-Brief:
Max Mustermann
Musterstraße 1
99999 Musterstadt
An das
(xxxVersorgungsamt, Adressexxx)
Musterstadt, den ……………..
Sehr geehrte Damen und Herren!
Hiermit beantrage ich die Fest- bzw. Neufeststellung der Schwerbehinderteneigenschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Unsere Empfehlung:
Verwenden Sie das amtliche Antrags-Formular. Das Formular bekommen Sie
- beim Versorgungsamt,
- bei den Sozialämtern,
- bei den Behindertenverbänden oder
- beim Sozialdienst der Kliniken.
Auch bei den Schwerbehinderten-Vertretungen in Betrieben oder Dienststellen ist das Formular erhältlich. Das Formular ist überall kostenlos.
Über diesen Link finden Sie das Antrags-Formular im Internet: Bitte klicken
Sie sind nicht in der Lage, den Antrag zu stellen? Kein Problem. Auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person kann den Antrag stellen.
Wichtige Tipps für die Antragstellung
Listen Sie vor dem Ausfüllen des Antrags zunächst alle Ihre Beeinträchtigungen auf.
Durch welche dieser Beeinträchtigungen werden Sie voraussichtlich länger als 6 Monate eingeschränkt sein? Vergleichen Sie sich mit einem gesunden Menschen in Ihrem Alter.
Sie sind nicht verpflichtet, im Antrag alle Beeinträchtigungen anzugeben.
Reichen Sie Kopien medizinischer Befunde mit ein. Die Befunde sollten nicht älter als zwei Jahre sein.
Bitte beachten Sie:
Wenn Ihre Beeinträchtigung anerkannt wird, gilt die Anerkennung ab dem Tag der Antragstellung. Sie können aber darum bitten, dass die Anerkennung der Beeinträchtigung schon ein paar Tage früher gilt. Zum Beispiel aus steuerlichen Gründen. Oder weil das Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus ausgezahlt werden soll. Solche Gründe werden normalerweise anerkannt.
Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
Nach der Antragstellung bekommen Sie eine schriftliche Eingangs-Bestätigung.
Die Prüfung Ihres Antrags dauert 4 bis 6 Monate.
Danach bekommen Sie das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt. Das Fachwort für diese Mitteilung ist: Feststellungs-Bescheid.
Der Feststellungs-Bescheid kann folgende Angaben enthalten:
- Wird der Grad der Behinderung (GdB) auf unter 20 festgelegt, wird der Antrag auf einen Schwerbehinderten-Ausweis abgelehnt.
- Liegt der GdB bei 30 oder 40 können Sie über die Agentur für Arbeit eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten beantragen.
- Bei einem GdB über 50 wird ein Schwerbehindeten-Ausweis ausgestellt.
Prüfen Sie den Bescheid genau. Am besten mit einer Anwältin oder einem Anwalt oder einer anderen Fachperson.
Sie können dem Bescheid innerhalb von 1 Monat widersprechen. Der Widerspruch kann formlos erfolgen. Sie brauchen kein besonderes Formular. Die Begründung von Ihrem Widerspruch kann später eingereicht werden.
Ihr GdB liegt bei 50 oder höher? Dann sollten Sie den Bescheid Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Es stehen Ihnen Kündigungsschutz und Zusatzurlaub zu.