Krankmeldung
Wenn Sie krank werden, müssen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber krankmelden.
Nach der Krankmeldung bekommen Sie bis zu 6 Wochen oder 42 Tage lang Ihr volles Gehalt gezahlt. Das Fachwort dafür heißt: Entgelt-Fortzahlung.
Nach dieser Zeit können Sie weitere Unterstützung bekommen. Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben Sie 78 Wochen lang Anspruch auf Krankengeld.
Wichtig:
- Die Zeiten der Entgelt-Fortzahlung werden von den 78 Wochen abgezogen. Auch die Zeiten, in denen Sie während einer Reha Übergangsgeld bekommen haben, werden von den 78 Wochen abgezogen.
- Achtung: Die Krankenkasse kann die Zahlung des Krankengeldes vorzeitig beenden.
Bei der Krankmeldung müssen Sie angeben, wie lange Sie wahrscheinlich nicht arbeiten können.
Die Krankmeldung sollte möglichst vor dem Beginn Ihrer Arbeitszeit erfolgen. Sie können bis kurz vor Beginn Ihrer Arbeitszeit bei Ihrem Arbeitgeber Bescheid sagen.
Sie können anrufen oder eine Mail schicken.
Wichtig:
- Manchmal fragt der Arbeitgeber bei der Krankmeldung, welche Krankheit Sie haben. Sie sind nicht verpflichtet, eine Diagnose zu nennen.
Im Falle einer Krebserkrankung ist es besser, so früh noch keine genauen Angaben zu machen.
- Notieren Sie vor dem Telefonat, was Sie sagen wollen.