Zuzahlungen – Übersicht
Für junge Menschen kommt die Diagnose Krebs meist unerwartet. Oft muss dann schnell mit der Therapie begonnen werden. Das kann bedeuten: Aufnahme ins Krankenhaus, Kauf besonderer Medikamente oder Fahrtkosten für ein Taxi zum Arzt.
Wichtig: Diese Ausgaben werden nicht immer ganz von der Krankenkasse bezahlt. Das heißt: Die erkrankte Person muss einen Teil der Kosten selbst bezahlen. Das Fachwort dafür ist: Zuzahlung. In diesem Video bekommen Sie wichtige Infos zum Thema Zuzahlungen:
Zuzahlungen
Für die Gesundheits-Vorsorge oder im Falle einer Krankheit fallen Kosten an. Einen Teil dieser Kosten zahlt die Krankenkasse. Den Rest der Kosten müssen die Patienten selbst bezahlen. Bei diesen Leistungen werden von Ihnen Zuzahlungen verlangt: Medikamente, Hilfsmittel, Krankenhaus-Aufenthalte oder Zahnbehandlungen.
Wichtig: Es gibt Leistungen, die vollständig von der Krankenkasse bezahlt werden:
- Untersuchungen zur Vorsorge oder Früherkennung
- empfohlene Schutzimpfungen
- Harn-Streifen und Bluttest-Streifen
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen nichts zuzahlen. Sie sind von der Zuzahlung befreit.
Es gibt eine Ausnahme: Fahrtkosten. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen bei Fahrtkosten etwas zuzahlen.
Höhe der Zuzahlungen
(nach §61 SGB V)
Bei Medikamenten, die vom Arzt verschrieben wurden:
- 10% der Kosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Die Zuzahlung überschreitet aber nie den Preis für das Medikament.
Bei Heilmitteln. Zum Beispiel: Kranken-Gymnastik, Massage, Logopädie oder Ergo-Therapie:
- 10% der Kosten plus 10 Euro für jede Verordnung.
Im Krankenhaus:
- 10 Euro für jeden Tag. Die Zuzahlung ist aber auf 28 Tage oder 280 Euro begrenzt.
In einer Reha-Einrichtung:
- 10 Euro für jeden Tag. Die Zuzahlung ist auf 42 Tage im Kalenderjahr begrenzt.
Bei vom Arzt angeordneten Fahrten:
- 10% der Kosten, mindestens 5 Euro, höchstens aber 10 Euro pro Fahrt.
Belastungsgrenze
(nach §62 SGB V)
Die Zuzahlungen sollen für die Patienten nicht zu teuer sein. Deshalb wird eine Belastungsgrenze errechnet.
Die Belastungsgrenze berücksichtigt den Geldbetrag, der Ihnen monatlich als Haushaltseinkommen zur Verfügung steht. Sie müssen also nur bis zu einer bestimmten Grenze Zuzahlungen leisten. Von weiteren Zuzahlungen können Sie sich per Antrag befreien lassen.
Das Fachwort für das Haushaltseinkommen ist: Brutto-Einnahmen. Gemeint sind damit alle Einnahmen, die Sie monatlich vor dem Abzug von Steuern und Abgaben zur Verfügung haben.
Wie wird die Belastungsgrenze errechnet?
Bei alleinstehenden Personen sind die eigenen Einnahmen die Grundlage für die Berechnung der Belastungsgrenze.
Wichtig:
- Wenn die erkrankte Person in einer Partnerschaft lebt oder in einer Familie oder wieder bei den Eltern leben muss, werden alle Einnahmen zusammengerechnet.
- Von diesem Betrag werden jährlich neu berechnete Freibeiträge für Familie und Kinder
- Im Internet gibt es einen Zuzahlungs-Rechner. Notieren Sie sich, wie hoch das Haushalts-Einkommen von allen Familienmitgliedern ist. Die Beträge werden einfach in den Zuzahlungs-Rechner eingegeben.
Was bedeutet „chronische Erkrankung“ und was muss ich beachten?
„Chronisch krank“ heißt: Eine Person, die seit mindestens einem Jahr wegen einer Erkrankung vom Arzt behandelt wird.
Der Arzt stellt darüber eine besondere Bescheinigung aus.
Diese Bescheinigung ist wichtig für die Berechnung der Belastungsgrenze.
Ist die Belastungsgrenze erreicht, kann man sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Was man dafür tun muss, erfahren Sie hier. Bitte klicken.
Stand: 01.01.2023