Bewerbung, Einstellung und Beruf
Menschen mit Einschränkungen müssen bei der Bewerbung, bei der Einstellung und im Beruf gleich behandelt werden. Die Gleichbehandlung ist im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) festgeschrieben.
Das Gesetz schützt auch Betroffene von Krebs, die unter den Folgen ihrer Erkrankung leiden.
Die Bedingung: Der Betroffene muss arbeitsfähig sein. Und er muss die Voraussetzungen zur Ausübung seiner Tätigkeit erfüllen.
Das Gesetz erlaubt aber in bestimmten Fällen auch Ausnahmen. Bitte lassen Sie sich vor einem Bewerbungsgespräch von einem Experten beraten.
Bei der Bewerbung darf nur dann nach einer Behinderung gefragt werden, wenn die Behinderung Auswirkung auf die Arbeit hat.
Wichtig:
Auf unserer Website finden Sie Infos zum Thema Schwerbehinderung.
Wer ohne Einschränkung arbeitsfähig ist, kann die Auskunft über die überstandene Erkrankung verweigern.
Das gesamte Thema ist schwierig. Der Arbeitgeber kann gute Gründe für die Nachfrage haben. Bewerber können sich aber auch benachteiligt fühlen.
Unser Rat: Lassen Sie sich in Zweifelsfällen bei einer Antidiskriminierungs-Stelle beraten.