Klage vor dem Sozialgericht
Die Kasse hat Ihren Antrag auf Erstattung einer Leistung abgelehnt. Sie haben dagegen Widerspruch eingelegt. Nun ist auch der Widerspruch gegen diese Entscheidung endgültig abgelehnt worden.
Sie haben jetzt das Recht, vor dem Sozialgericht gegen die endgültige Ablehnung des Widerspruchs zu klagen.
Sie müssen innerhalb von 1 Monat nach dem Erhalt des ablehnenden Widerspruchsbescheids Klage erheben.
Die genaue Berechnung der Frist ist kompliziert. Suchen Sie eine Rechtsberatung auf.
Sie sind nicht verpflichtet, sich einen Anwalt zu nehmen.
Ohne einen Anwalt und eine gute Beratung ist es jedoch schwer, eine Klage zu formulieren.
Für Versicherte und Empfänger von Sozialleistungen entstehen keine Gerichtskosten.
Die Kosten für den Anwalt müssen immer selbst übernommen werden. Das Gericht entscheidet am Ende des Gerichtsverfahrens, welche Kosten Ihr Verfahrens-Gegner übernehmen muss.
Unsere Empfehlung: Beauftragen Sie einen Anwalt mit der Formulierung der Klage.
Sie wollen die Klage selbst formulieren? Die folgende Gliederung hat sich bewährt:
- Briefkopf mit Vor- und Zunamen, Adresse
- Anschrift des Gerichts (zu ersehen aus der Rechtsbehelfsbelehrung des Widerspruchsbescheids)
- Wer ist Kläger(in)?
- Wer ist Beklagter?
- Gegen/um was wird geklagt?
- Schilderung des Vorgangs in Stichworten
- Begründung für die Klage
- Wesentliche Unterlagen als Anhang in Kopie beifügen
- Datum
- Unterschrift mit Vor- und Zunamen