Anträge an gesetzliche Krankenkassen
Manche Leistungen können nicht über die Versichertenkarte abgerechnet werden. Für diese Leistungen müssen Sie einen Antrag stellen.
Der Antrag muss unbedingt vor dem Beginn der Behandlung gestellt werden. Ihre Behandlung steht kurz bevor? Dann sollten Sie in Ihrem Antrag betonen, dass die Maßnahme unaufschiebbar ist.
Wichtig:
Stellen Sie zuerst den Antrag bei der Krankenkasse. Unterschreiben Sie erst danach den Behandlungsvertrag.
Wenn Ihre Behandlung unaufschiebbar ist, müssen Sie nicht auf die Genehmigung der Krankenkasse warten.
Für den Antrag ist keine bestimmte Form vorgeschrieben.
- Sie können den Antrag per Telefon Das ist sinnvoll, wenn die Behandlung unaufschiebbar ist.
Wichtig: Notieren Sie Tag, Uhrzeit, Namen des Mitarbeiters und heften Sie den Zettel ab.
Unsere Empfehlung: Schicken Sie nach dem Telefonat noch einen formlosen schriftlichen Antrag. Eine einfache Formulierung ist ausreichend: „… wie telefonisch am XXXX mit Frau/Herrn XXXX besprochen, stelle ich den Antrag…“
- Fügen Sie die medizinische Begründung von Ihrem Arzt bei. Sie können die Begründung auch nachreichen.
- Schicken Sie den Antrag per Einschreiben.
- Bei manchen Kassen kann der Antrag auch über das Internet gestellt werden.
Formulierungshilfe:
(Absender: Name, Adresse)
(an die xxKasse, Adresse)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin an (xxx) erkrankt. Hiermit beantrage ich die Kostenübernahme für (xxx). Eine medizinische Begründung meines Arztes reiche ich nach.
Mit freundlichen Grüßen
(Ort, Datum)
(Unterschrift mit Vor- und Nachnamen)
Der Antrag auf Kostenerstattung sollte immer vor Erhalt der Rechnung gestellt werden. Die Aussicht auf Erstattung ist ansonsten nicht gut.
Wenn die Krankenkasse eine unaufschiebbare Behandlung nicht rechtzeitig genehmigt oder zu Unrecht ablehnt, muss die Krankenkasse die Kosten übernehmen.
Sie haben immer Anrecht auf einen schriftlichen Bescheid.
Wichtig:
Bestehen Sie vor allem bei einer Ablehnung Ihres Antrags auf einen schriftlichen Bescheid. Sie brauchen den Bescheid, falls Sie Widerspruch einlegen wollen.
Den Widerspruch können Sie innerhalb eines Monats einlegen.
Vorsicht bei einem Anruf der Krankenkasse!
Die Kasse genehmigt einen Antrag manchmal einfach per Telefon. Das ist normalerweise kein Problem.
Möglicherweise ruft die Krankenkasse aber an, um Ihnen die Ablehnung Ihres Antrags mitzuteilen. Viele Betroffene fühlen sich dann bedrängt.
Unsere Empfehlung: Bitten Sie um einen schriftlichen Ablehnungs-Bescheid und beenden Sie das Telefonat.