Kostenübernahme durch Kassen und Versicherungen
Eizellen, Spermien und Hodengewebe
Die Krankenkassen müssen die Kosten das Einfrieren und die Lagerung übernehmen. Die Kostenübernahme erfolgt aber nicht automatisch. Wichtig: Stellen Sie unbedingt einen Antrag auf Kostenübernahme!
Eierstockgewebe
Die Krankenkassen müssen die Kosten für das Einfrieren und die Lagerung des Eierstockgewebes übernehmen. Wichtig: Stellen Sie unbedingt einen Antrag auf Kostenübernahme! Bei einer Ablehnung können Sie vor dem Sozialgericht dagegen klagen. Achtung! Die Lagerkosten werden immer für ein Jahr bezahlt. Sie müssen Monate vor dem Ende der Lagerungs-Zeit den nächsten Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Unsere Empfehlung: Informieren Sie sich rechtzeitig über die Fristen. Schließen Sie den neuen Lagerungs-Vertrag erst ab, wenn die Kasse über die Kostenübernahme entschieden hat.
Die Kassen müssen die Kosten für die Maßnahmen übernehmen. Stellen Sie zur Sicherheit dennoch zusätzlich einen Antrag auf Kostenübernahme.
Möglicherweise schickt die Kasse noch eine Liste mit Fragen zu Ihrer Erkrankung. Private Krankenversicherungen verlangen in jedem Fall einen Antrag auf Kostenübernahme. Beamtinnen und Beamte müssen ebenfalls einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.