Kostenübernahme durch Kassen und Versicherungen
Eizellen, Spermien und Hodengewebe
Hier ist die gesetzliche Regelung nach § 27a Abs. 4 SGB V nach Erstellung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und Fertigstellung der Abrechnungsziffern am 1. Juli 2021 in der Praxis wirksam geworden.
Diese Gesetzesregelung betrifft jedoch nicht zwangsläufig auch privat Versicherte, Beamt:innen, oder über sonstige Kostenträger Versicherte. Die Stiftung ist hier an Erfahrungen von Betroffenen interessiert.
Aus der Vergangenheit sind bei gesetzlich Versicherten auch noch Widerspruchsverfahren und Sozialgerichtsprozesse offen. Wir appellieren an die Versicherungen und Kostenträger, hier einen Schlussstrich zu ziehen und die Kosten als Einzelfallentscheidung oder in Form eines Vergleichs zu übernehmen.
Aufgrund der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses werden die teuren Medikamente für die Eierstock-Stimulation bei Mädchen unter 18 Jahren nicht finanziert. Dies ist hart, obwohl es nur Einzelne betrifft. Auch hier sind wir an Erfahrungen interessiert um politischen Druck aufbauen zu können.
Eierstockgewebe
Die Kryokonservierung von Eierstockgewebe ist eine gute und etablierte Methode zur Fruchtbarkeitserhaltung. Wir geben auf unseren Seiten ausführliche Informationen zu medizinischen Fragen und der Finanzierung.
Leider haben wir die Erfahrung gemacht, dass einige gesetzliche Krankenkassen trotz der Empfehlung dieser Methode in der Leitlinie der Fachgesellschaften nicht bezahlen.
Hilfeersuchen von Betroffenen liegen uns mit Stand Juni 2021 aus folgenden Krankenkassen vor (je mindestens zwei und zum Teil deutlich mehr Anfragen):
AOK Baden-Württemberg
AOK Bayern
AOK Hessen
Barmer
DAK
IKK classic
Techniker Krankenkasse
Wir bitten diese Kassen und alle anderen Kassen, Kostenträger und Krankenversicherungen, die Kryokonservierung von Eierstockgewebe in den offenen und künftigen Fällen zu übernehmen.