Verbeamtung
Bei der Verbeamtung entscheidet der Amtsarzt über die Tauglichkeit für den Staatsdienst.
Der Bewerber kann auch abgelehnt werden, wenn er einer Risikogruppe angehört oder eine chronische Erkrankung hat.
Wichtig:
Der Amtsarzt muss die Ablehnung eines Bewerbers sehr gut begründen.
Die Beurteilung des Amtsarztes kann vor Gericht angefochten werden.
Die Einstellung von schwerbehinderten Bewerbern beim Staat, in der Justiz oder bei der Bundeswehr wird inzwischen gefördert.
Unser Rat:
Informieren Sie sich bei der Bewerbung für den Staatsdienst genau über Ihre persönlichen Konditionen bei der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.