Versicherungen
Diese Versicherungen können Probleme bereiten
Bei den folgenden Versicherungen ist die Gesundheit von Bedeutung:
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Risikolebensversicherung
- Kreditausfallversicherung, Restkreditversicherung
- Zusatzversicherungen
- Private Krankenversicherung
Beim Abschluss dieser Versicherungen werden normalerweise Fragen zur Gesundheit gestellt.
Die Fragebögen sind unterschiedlich. Aktuelle und frühere Erkrankungen müssen genannt werden.
Die behandelnden Ärzte müssen der Schweigepflicht entbunden werden.
Achtung: Fallen bei Gesundheitsfragen
- Bei Gesundheitsfragen muss die Wahrheit angegeben werden. Die Versicherungen haben das Recht, bei falschen Angaben Geld zurückzufordern.
- Auch lange zurückliegende Krebserkrankungen müssen angegeben werden. Spätere Nachsorge-Untersuchungen oder Impfungen decken sonst später die Unwahrheit auf.
- Auch Gentests müssen angegeben werden. Das gilt auch für Blutsverwandte von Krebspatienten
Erfahrungen der Stiftung
Betroffene haben der Stiftung berichtet:
- Die Versicherungen lehnen den Vertragsabschluss manchmal ab.
- Oder Betroffene bekommen Versicherungen mit sehr hohen Prämien angeboten.
Wenn die Versicherung einen Vertragsabschluss ablehnt, muss das bei der nächsten Versicherungsgesellschaft angegeben werden.
Wahrscheinlich lehnt dann auch die neue Versicherung einen Abschluss ab.
Unser Rat: Fragen Sie bei mehreren Versicherungen gleichzeitig an.
Wie begründen die Versicherungen die Benachteiligung von Krebspatienten?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll eigentlich Benachteiligungen verhindern. Den Versicherungen wird aber eine Risikobewertung erlaubt, um die Kosten der Behandlung abzuschätzen.
Die Versicherungen sagen bei einer Ablehnung: Die möglichen Behandlungskosten sind zu hoch. Zu hohe Behandlungskosten sind für die Gemeinschaft der Versicherten nicht tragbar.
Die Versicherungen müssen ihre Berechnungen nicht offenlegen.
Die Stiftung setzt sich für eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ein: Die Daten für die Risikobewertung und die Kalkulation müssen nachvollziehbar sein.