Zuzahlungsbefreiung
Die Belastungsgrenze kann schon nach wenigen Monaten erreicht sein. Sie sind dann bis zum Ende des Kalenderjahres von Zuzahlungen befreit. Die Krankenkasse muss das mit einer besonderen Bescheinigung bestätigen.
Wichtig:
Wenn die Zuzahlungen zu teuer für Sie sind, können Sie eine Befreiung von den Zuzahlungen beantragen. Weitere Infos finden Sie hier. Bitte klicken.
Unser Rat für die Zuzahlungs-Befreiung
Der Ablauf für Quittungen und Unterlagen
- Sammeln Sie alle Kosten-Belege und nummerieren Sie die Kosten-Belege!
- Heften Sie alle Kosten-Belege in einen Akten-Ordner.
- Rechnen Sie die Zahlungen fortlaufend auf dem ersten Blatt im Akten-Ordner zusammen.
- Schreiben Sie sich Ihre Einkünfte auf und rechnen Sie die Beträge zusammen.
- Geben Sie alle Beträge in den Zuzahlungs-Rechner im Internet ein.
Ein praktisches Beispiel für das „erste Blatt“ im Aktenordner:
So stellen Sie einen Antrag auf Zuzahlungs-Befreiung bei der Krankenkasse
Diese Unterlagen benötigen Sie für den Antrag auf eine Zuzahlungs-Befreiung:
- Akten-Ordner mit Kosten-Belegen
- Eine schriftliche Notiz, ob Sie allein, in einer Partnerschaft, einer Ehe oder mit Familie leben
- Nachweise über das Haushalts-Einkommen. Zum Beispiel: Lohn-Bescheinigungen oder Konto-Auszüge mit Lohn-Zahlungen
Diese Unterlagen müssen Sie oder eine Vertrauens-Person zur Krankenkasse bringen. Die Vertrauens-Person braucht aber eine Vollmacht von Ihnen. Wir haben den Text für eine Vollmacht für Sie formuliert. Bitte hier klicken:
Auf einem Blatt Papier, auch handschriftlich:
„Hiermit bevollmächtige ich, (Vorname und Nachname, Adresse, Krankenkassen-Nummer), Herrn/Frau (Name, Vorname, Geburtsdatum) zur Wahrnehmung meiner Geschäfte in Sachen Zuzahlungsbefreiung“.
Ort, Datum
Unterschrift mit Vor- und Nachnamen.
Der/die Bevollmächtigte sollte den Personalausweis mitnehmen.
Bei der Krankenkasse werden die Unterlagen durchgesehen. Dann wird die Belastungsgrenze ausgerechnet. Die Mitarbeiter helfen Ihnen dann beim Ausfüllen des Antrags auf Zuzahlungs-Befreiung.
Stand: 01.01.2023