Widerspruch gegen die Ablehnung eines Antrags
Wir behandeln auf dieser Seite das Widerspruchsverfahren.
- Der Widerspruch muss schriftlich bei der Kasse eingereicht werden
- Sie können den Widerspruch auch in der Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse schreiben lassen.
Wichtig: Lassen Sie sich eine Kopie geben oder machen Sie ein Foto. Heften Sie alles ab. - Für den schriftlichen Widerspruch ist keine bestimmte Form
- Eine ärztliche Begründung ist hilfreich, aber nicht vorgeschrieben.
- Eine ärztliche Begründung kann auch nachgereicht werden.
- Schicken Sie den Widerspruch per
- Eine Kopie oder ein Foto des Schreibens unbedingt abheften.
Wichtig:
Der Widerspruch muss innerhalb von 1 Monat nach der Ablehnung Ihres Antrags eingelegt werden.
Die genaue Berechnung dieser Frist ist kompliziert. Unsere Empfehlung: Suchen Sie eine Rechtsberatung auf.
Formulierungshilfe:
(Absender: Name, Adresse)
(an die xxKasse, Adresse)
Betriff: Mein Antrag (xxx) vom (xxx)
Ihre Ablehnung vom (xxx)
Widerspruch
Sehr geehrte Damen und Herren!
Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre o.g. Ablehnung ein.
(Begründung ist nicht zwingend notwendig)
(Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt: xxx)
(Zur Begründung reiche ich die folgenden Unterlagen ein, z. B. Bescheinigung durch Arzt)
(Eine Begründung reiche ich nach)
Mit freundlichen Grüßen
(Ort, Datum)
(Unterschrift mit Vor- und Nachnamen)
Ihr Widerspruch wird von der Kasse geprüft. Möglicherweise wird er danach angenommen. Dann bekommen Sie die beantragte Leistung doch noch erstattet.
Das Fachwort für das Schreiben mit der Bewilligung heißt: Abhilfebescheid.
Oder der Widerspruch wird abgelehnt. Das Fachwort für das Schreiben mit der Ablehnung Ihres Widerspruchs heißt: ablehnender Widerspruchsbescheid.
Innerhalb von 1 Monat können Sie vor dem Sozialgericht gegen die Entscheidung klagen.
Wichtig:
Lassen Sie den Widerspruchsbescheid juristisch prüfen. Wenn die Kasse Ihren Widerspruch nicht korrekt geprüft hat, liegt keine endgültige Entscheidung vor.
Möglicherweise ruft die Krankenkasse bei Ihnen an, um die Rücknahme des Widerspruchs zu erreichen. Viele Betroffene fühlen sich dann bedrängt.
Unsere Empfehlung: Brechen Sie das Telefonat zügig ab und bitten Sie um einen Brief.
Wenn Sie sich von Ihrer Krankenkasse bedrängt fühlen, können Sie sich beschweren.
Das ist die zuständige Behörde für Beschwerden:
Bundesamt für Soziale Sicherung
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Sie können Ihre Beschwerde formlos formulieren. Hier ein Beispiel:
(eigener Vorname, Nachname
Adresse)
An das
Bundesamt für Soziale Sicherung
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
(Datum)
Betrifft: Beschwerde: Irreführende Information zu Widerspruchsverfahren durch die xxx-Krankenkasse.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens bin ich von der xxx Krankenkasse schriftlich/mündlich in der folgenden Weise bedrängt worden:
Xxxx
Xxx Ich lege eine Kopie des entsprechenden Schreibens bei xxx
Ich bitte Sie, der Angelegenheit nachzugehen, damit andere Betroffene künftig geschützt werden.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift mit Vor- und Nachname)
Wenn Ihr Widerspruch endgültig abgelehnt wird, erhalten Sie ein Schreiben. Das Fachwort für das Schreiben heißt: ablehnender Widerspruchsbescheid.
Wichtig: Der Widerspruchsbescheid muss Infos zu Ihren Rechten enthalten.
Die Kasse muss Sie informieren, dass Sie innerhalb von 1 Monat vor dem Sozialgericht gegen die Entscheidung klagen können.
Unsere Empfehlung: Suchen Sie eine Rechtsberatung auf und lassen Sie Ihren Widerspruchsbescheid prüfen.