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Parlamentarischer Abend: Gemeinsam für ein Recht auf Vergessenwerden

5. November 2026
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Aktuelles

Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V. (DGHO), der Deutschen Kinderkrebsstiftung und Survivor Deutschland e. V. haben wir am 4. November zu einem Parlamentarischen Abend in die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft in Berlin eingeladen. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie das Recht auf Vergessenwerden in Deutschland gesetzlich verankert werden kann und wie sich verhindern lässt, dass eine überstandene Krebserkrankung ein Leben lang zu Benachteiligungen führt.

Nach der Begrüßung durch MdB Susanne Hierl (CDU) gab Prof. Dr. med. Inken Hilgendorf, Kuratoriumsvorsitzende der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs, Einblicke in die medizinischen Hintergründe und erläuterte, warum eine frühere Krebserkrankung nicht dauerhaft als Risikofaktor bewertet werden darf. Besonders eindrücklich waren die persönlichen Statements junger Betroffener, die von ihren Diskriminierungserfahrungen aufgrund ihrer Krebsvorgeschichte berichteten. Im anschließenden offenen Gespräch, moderiert von Prof. Dr. med. Lars Bullinger, Vorstandsvorsitzender der DGHO, wurden die verschiedenen Perspektiven zusammengebracht und die Notwendigkeit für eine zeitnahe Umsetzung des vom Bundesrat gefassten Entschließungsantrags in eine verbindliche gesetzliche Regelung herausgearbeitet.

Worum geht es beim Recht auf Vergessenwerden?

Viele Menschen, die an Krebs erkrankt waren, erleben auch lange nach erfolgreicher Behandlung Diskrimminierungen, etwa beim Abschluss von Versicherungen, bei der Kreditvergabe oder in Adoptionsverfahren. Das Recht auf Vergessenwerden soll sicherstellen, dass eine überstandene Krebserkrankung nach einer angemessenen Frist bei solchen Entscheidungen keine Rolle mehr spielt.
Mehr zum Thema, zu unseren Forderungen und zu unserem Engagement für das Recht auf Vergessenwerden gibt es hier.