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Stiftung fordert ein Recht auf Vergessenwerden vor dem NRW-Landtagsausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales

2. Juli 2026
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News

Am 1. Juli 2026 fand im Landtag Nordrhein-Westfalen eine Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zum Antrag der SPD-Landtagsfraktion „Recht auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende im jungen Alter! – Nach der Heilung beginnt das Leben, nicht die nächste Hürde“ (Drucksache 18/17447) statt. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs war gemeinsam mit Vertreter:innen von Survivor Deutschland e. V. und dem Deutschen Kinderkrebsverband als Sachverständige eingeladen.

Die ganze Anhörung kann hier im Video angesehen werden.

Gemeinsam fordern wir eine verbindliche gesetzliche Regelung, die junge Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung wirksam vor Benachteiligung schützt. Nach Ablauf einer klar definierten Frist von fünf Jahren Rezidivfreiheit darf eine medizinisch überwundene Krebserkrankung nicht länger zu Nachteilen bei Versicherungen, Krediten, Verbeamtungen oder Adoptionen führen. Diese allgemein als „Heilungsbewährung“ bekannte Zeitspanne, muss Grundlage für ein umfassendes Recht auf Vergessenwerden sein.

v.l.n.r. Niklas Wiegand, Felix Pawlowski, Dr. Eva Wild, PD Dr. Paul Bröckelmann, Johannes Kamm, Björn Hessing, Hendrik Steven, Tobias Burggraf

Offiziell geheilt, weiterhin benachteiligt

In Deutschland erkranken jedes Jahr rund 16.500 junge Erwachsene und 2.300 Kinder und Jugendliche neu an Krebs. Dank der medizinischen Fortschritte bei Therapie und Behandlung sind die Heilungschancen heute besonders hoch. Im Durchschnitt liegen sie bei deutlich über 80 Prozent. Die Tendenz ist steigend.

Trotzdem erlebten ehemals betroffene junge Menschen auch Jahre später noch Nachteile. Konkret berichten Betroffene davon, dass ihnen bestimmte Versicherungsleistungen wie Berufsunfähigkeitsversicherungen verweigert oder nur zu deutlich höheren Prämien angeboten werden. Auch Verbraucherkredite, Verbeamtungen und Adoptionsverfahren können durch eine längst überwundene Krebserkrankung erschwert werden. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs sieht darin eine klare strukturelle Diskriminierung, die junge Krebsüberlebende in ihrer Lebensplanung, beruflichen Entwicklung und Familiengründung erheblich einschränken.

Die gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs, des Deutschen Kinderkrebsverband e.V. und des Survivor Deutschland e.V. zur Anhörung kann hier heruntergeladen werden.