Bundesrat bestätigt neues Gesetz zugunsten junger Krebspatienten

15. April 2019 – News

Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs kämpft seit Jahren für eine Gesetzesänderung zur Kostenübernahme fruchtbarkeitserhaltender Maßnahmen durch die Krankenkassen bei jungen Krebspatientinnen und -patienten. Das Inkrafttreten des neuen Gesetzes kündigt sich für Mai 2019 an.

Berlin, 15. April 2019 – „Jetzt fehlt nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier“, freut sich eine in der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs engagierte Patientin und spricht von einem neuen Gesetz, das künftig mehr Gerechtigkeit für junge krebskranke Frauen und Männer in Deutschland schaffen wird. Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag (12. April 2019) die Gesetzesänderung zur Kostenübernahme von fruchtbarkeitserhaltenden Maßnahmen für junge Krebspatientinnen und -patienten durch die Krankenkassen bestätigt.

Die Änderung der Bestimmungen im Sozialgesetzbuch V (SGB V) ist Teil des neuen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), das im März 2019 im Bundestag beschlossen und nun vom Bundesrat bestätigt wurde. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs kämpfte in den vergangenen Jahren gemeinsam mit jungen Betroffenen für diese künftige Entlastung junger Patientinnen und Patienten. „Bis zum Inkrafttreten des TSVG – voraussichtlich im Mai 2019 – müssen junge krebskranke Frauen und Männer für die Entnahme und das Einfrieren von Ei- und Samenzellen bis zu 4.300 Euro selbst bezahlen“, erklärt Stiftungsvorstand Prof. Dr. med. Diana Lüftner.

Jährlich erkranken etwa 16.000 junge Menschen im Alter von elf bis 39 Jahren an Krebs. Über 80 Prozent von ihnen können geheilt werden. „Aus der jahrelangen engen Zusammenarbeit mit den jungen Patienten wissen wir, dass sie sich vor allem die Rückkehr in ein ‚normales‘ Leben wünschen. Dazu gehört für die meisten nicht nur das Fortführen ihrer beruflichen Entwicklung, sondern auch eine Familie mit der Chance auf eigene Kinder“, erklärt Prof. Dr. med. Mathias Freund, Kuratoriumsvorsitzender der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs und fügt hinzu: „Wir freuen uns sehr, dass die intensive Arbeit unserer Stiftung für eine Gesetzesänderung nun Wirkung zeigt.“

Kurz nach ihrer Gründung begann die Stiftung mit der Schaffung von Grundlagen für dieses Gesetz. Eine Umfrage unter den jungen Patienten und Angehörigen war Ausgangspunkt einer intensiven Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Eine ausführliche Berichterstattung vieler verschiedener Medien führte zu einer Wahrnehmung des Problems in der Gesellschaft.

Gemeinsam mit ihrer Gründerin, der DGHO Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V., entwickelte sie 2017 die gesundheitspolitische Schrift „Vom Krebs geheilt, aber nicht gesund – Keine Chance auf eigene Kinder“. Hier werden die Krebsbehandlung, medizinische Methoden zum Erhalt der Fruchtbarkeit, die Aufklärung der jungen Patienten bis hin zu Fragen der Finanzierung thematisiert. Das wissenschaftliche Papier wird durch ausführliche und beeindruckende Berichte und Stimmen von jungen Betroffenen ergänzt.

Gleichzeitig kooperiert die Stiftung mit weiteren Organisationen und medizinischen Fachleuten in Deutschland und auch darüber hinaus. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs hat sich inzwischen eine meinungsbildende Rolle zu dem Thema erarbeitet.

Die Stiftung bietet den jungen Betroffenen umfassende Hilfeangebote im Alltag mit der schweren Erkrankung und ist Ansprechpartnerin für Patienten, Angehörige, Wissenschaftler, Unterstützer und die Öffentlichkeit. Die Stiftung ist im Juli 2014 von der DGHO gegründet worden.
Die Arbeit ist als gemeinnützig anerkannt und wird ausschließlich durch Spenden finanziert. „Bitte unterstützen Sie das Engagement der Stiftung mit den und für die jungen krebskranken Frauen und Männer. Jede Spende hilft“, rufen Lüftner und Freund auf.

Spendenkonto der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs:
Postbank, IBAN: DE57 1001 0010 0834 2261 04, BIC: PBNKDEFF

Die angegebene Genderform vertritt alle Geschlechter.