Kostenübernahme durch Kassen und Versicherungen

Wer zahlt bereits heute?

Wir erfahren aus aktuellen Zuschriften junger Krebspatienten, dass Krankenkassen trotz im Mai 2019 erfolgter Gesetzesänderung die Kosten der Fruchtbarkeitserhaltung nicht übernehmen. Die Begründung ist meist, dass die notwendigen Richtlinien noch ausstehen. Rein formaljuristisch ist das nicht angreifbar. Wenn sie es jedoch wollen, haben die Kassen einen Spielraum für freiwilliges Handeln und Kostenübernahme. Hintergründe hier auf unseren Seiten.

Brief an 109 gesetzliche Krankenkassen

Wir haben gemeinsam mit unserer Stifterin, der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und medizinische Onkologie e. V., am 6.9.2019 einen Brief mit den folgenden Worten an die gesetzlichen Krankenkassen geschickt:

Wir bitten Sie dringend:

  • Übernehmen Sie bei den jungen Patienten die Kosten für die Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe sowie die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen bei gegebener Indikation ggf. als Satzungsleistung bereits jetzt.
  • Schließen Sie in die Finanzierung die Kryokonservierung von Eierstockgewebe und die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen nach § 27 SGB V ein, entsprechend den aktuellen Leitlinien der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften.

Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung, wie Sie in den kommenden Monaten verfahren werden. Konkrete positive Zusagen der Krankenkassen wollen wir auf den Webseiten der Stiftung veröffentlichen.

Welche Kassen wurden angeschrieben?

Liste der angeschriebenen 109 gesetzlichen Krankenkassen (alphabetisch)

actimonda krankenkasse
AOK Baden-Württemberg
AOK Bayern
AOK Bremen/Bremerhaven
AOK Hessen
AOK Niedersachsen
AOK Nordost
AOK Nordwest
AOK PLUS
AOK Rheinland/Hamburg
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
AOK Sachsen-Anhalt
atlas BKK ahlmann
Audi BKK
BAHN-BKK
BARMER
BERGISCHE Krankenkasse
Bertelsmann BKK
BIG direkt gesund
BKK Achenbach Buschhütten
BKK Aesculap
BKK Akzo Nobel Bayern
BKK B. Braun
BKK BPW Bergische Achsen KG
BKK Deutsche Bank AG
BKK Diakonie
BKK DürkoppAdler
BKK EUREGIO
BKK evm
BKK EWE
BKK exklusiv
BKK Faber-Castell & Partner
BKK firmus
BKK Freudenberg
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
BKK GRILLO-WERKE AG
BKK Groz-Beckert
BKK HENSCHEL plus
BKK HERKULES
BKK HMR
BKK KARL MAYER
BKK KBA
BKK Linde
BKK MAHLE
BKK Melitta Plus
BKK Merck
BKK Miele
BKK Mobil Oil
BKK MTU Friedrichshafen GmbH
BKK PFAFF
BKK Pfalz
BKK ProVita
BKK Public
BKK PwC
BKK Rieker.Ricosta.Weisser
BKK RWE
BKK Salzgitter
BKK SBH
BKK Scheufelen
BKK Stadt Augsburg
BKK Technoform
BKK Textilgruppe Hof
BKK VBU
BKK VDN
BKK VerbundPlus
BKK Voralb
BKK Werra-Meissner
BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN
BKK Würth
BKK ZF & Partner
BKK24
BMW BKK
Bosch BKK
Brandenburgische BKK
Continentale BKK
Daimler BKK
DAK Gesundheit
Debeka BKK
energie-BKK
Ernst & Young BKK
Heimat Krankenkasse
HEK – Hanseatische Krankenkasse
hkk Krankenkasse
IKK Brandenburg und Berlin
IKK classic
IKK gesund plus
IKK Nord
IKK Südwest
KKH Kaufmännische Krankenkasse
KNAPPSCHAFT
Krones BKK
Landwirtschaftliche Krankenkasse – LKK
mhplus Krankenkasse
Novitas BKK
pronova BKK
R+V Betriebskrankenkasse
Salus BKK
Schwenninger Krankenkasse
SECURVITA Krankenkasse
SIEMAG BKK
Siemens-Betriebskrankenkasse SBK
SKD BKK
Südzucker-BKK
TBK (Thüringer Betriebskrankenkasse)
Techniker Krankenkasse (TK)
TUI BKK
VIACTIV Krankenkasse
Wieland BKK
WMF BKK

Erfreulicherweise haben wir von einigen gesetzlichen Krankenkassen positive Antworten bekommen. Sie stellen in Aussicht, dass sie die Kosten für die Fruchtbarkeitserhaltung bereits heute bei gegebener Indikation übernehmen.

Welche Krankenkassen haben eine positive Antwort gegeben?

AOK Nordost
AOK Rheinland/Hamburg
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
BIG direkt gesund
BKK Merck
Siemens-Betriebskrankenkasse SBK

Die positiven Antworten im Einzelnen

AOK Nordost

Auszug aus der Antwort vom 23.10.2019:
Die Ausarbeitungen des G-BA werden sicherlich weitere Einzelheiten zum allgemeinen Umgang erläutern, sodass im Anschluss eine rechtssichere und verbindliche Information und Aufklärung unserer Versicherten möglich sein wird. Bis dahin haben wir uns dazu entschieden, entsprechende Anträge auf Kostenübernahme versichertenindividuell zu prüfen und zu bescheiden.


AOK Rheinland/Hamburg

Auszug aus der Antwort vom 27.09.2019:
Wir sehen hier eine klare Unaufschiebbarkeit der Leistung, wozu auch wir die fertilitätserhaltenden Maßnahmen zählen. Demnach ermöglichen wir bereits jetzt schon im Einzelfall unseren Versicherten – bei Vorliegen der Voraussetzungen – die Leistungsinanspruchnahme einer Kryokonservierung von Keimzellen bzw. Keimzellgeweben im Rahmen einer Kostenerstattung.


AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Auszug aus der Antwort vom 17.10.2019:
Seit der Einführung der neuen Leistung in § 27a Abs. 4 SGB V wurden wir als AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bereits von betroffenen Versicherten kontaktiert. Da wir uns der besonderen Situation unserer Versicherten und der Tragweite bewusst sind, haben wir die uns vorgelegten Anträge versichertenindividuell bewertet und entschieden. Dies würden wir auch weiterhin so praktizieren, bis die erforderlichen Grundlagen zur Abrechnung über die eGK vorliegen.
Somit ermöglichen wir im Einzelfall unseren Versicherten – bei Vorliegen der Voraussetzungen – bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Leistungsinanspruchnahme einer Kryokonservierung von Keimzellen bzw. Keimzellgeweben im Rahmen der Kostenerstattung.


BIG direkt gesund

Auszug aus der Antwort vom 18.09.2019:
Bis die neue G-BA-Richtlinie vorliegt, übernimmt BIG direkt gesund für medizinisch begründete Anträge die Kosten in Höhe der tatsächlich entstandenen Sätze nach GOÄ. Diese Regelung gilt für die BIG solange, bis die Definition des Fertilitätsverlustes sowie die Richtlinie und die Bewertung zur Vergütung klar festgelegt sind. Hinsichtlich der Kryokonservierung von Eierstockgewebe berücksichtigt die BIG die BSG-Entscheidung vom 17.02.2010. Diese Entscheidung wenden wir auf die entsprechenden Fälle an.


BKK Merck

Auszug aus der Antwort vom 13.09.2019:
[U]nsere BKK unterstützt bereits seit vielen Jahren Versicherte bei fertilitätserhaltenden Maßnahmen, wird dies selbstverständlich weiterhin tun. Auch die Finanzierung der Kryokonservierung von Eierstockgewebe werden wir weiterhin übernehmen.


Siemens-Betriebskrankenkasse SBK

Auszug auf der Antwort vom 08.11.2019:

Uns ist sehr bewusst, in welcher Situation sich die Betroffenen finden – und wir werden niemandem im Regen stehen lassen. Die SBK prüft jeden Antrag auf Kryokonservierung aufgrund einer bevorstehenden keimzellschädigenden Therapie individuell. Das betrifft die Entnahme und das Einfrieren von Ei- oder Samenzellen ebenso wie Keimzellgewebe und alle dazugehörigen medizinischen Maßnahmen.
Für diese Prüfung sind für uns die Kriterien, die durch den G-BA aktuell beraten werden, eine wichtige Grundlage. Denn es ist noch nicht klar, welche Art der spezifisch eingesetzten Therapien in welchen Dosen, Dauer etc. als potentiell keimzellschädigend anerkannt werden. Treffen die Voraussetzungen zu, werden wir die entstandenen Kosten der Kryokonservierung selbstverständlich übernehmen. Dabei berücksichtigen wir bei unserer Prüfung alle Anträge rückwirkend, die seit Inkrafttreten der Gesetzgebung im Mai 2019 bei uns eingegangen sind. Diese Vorgehensweise behalten wir so lange bei, bis die Leistung über eGK abrechenbar sein wird.


Mit Stand vom 8.11.2019 liegen damit für etwa 10,3% der gesetzlich Versicherten positive Stellungnahmen von Krankenkassen vor. Wir werden weiter berichten.

Aus Zuschriften von Betroffenen haben wir Informationen über Ablehnungen der Kostenerstattung durch verschiedene gesetzliche Krankenkassen

Bei welchen Kassen sind uns mehrere Ablehnungen bekannt?

BARMER
DAK Gesundheit
Techniker Krankenkasse (TK)

Zu den privaten Krankenversicherungen und sonstigen Kostenträgern liegen uns noch keine Informationen vor.

Wir planen eine entsprechende Briefaktion an die privaten Krankenversicherungen und sonstige Kostenträger, z. B. die Heilfürsorgen.