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EU-Verbraucherkreditrichtlinie: DGHO und Stiftung fordern kürzere Frist für das „Recht auf Vergessenwerden“

31. Juli 2025
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News

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge vorgelegt. Für junge Menschen, die eine Krebserkrankung überstanden haben, ist die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht von besonderer Bedeutung. Denn: Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie sieht ein „Recht auf Vergessenwerden“ vor.

Demnach dürfen personenbezogene Daten über eine Krebsdiagnose nach Ablauf eines von den Mitgliedstaaten festzulegenden Zeitraums – der 15 Jahre nach Abschluss der medizinischen Behandlung nicht überschreiten darf – nicht mehr für Versicherungsverträge im Zusammenhang mit Kreditverträgen verwendet werden.

Gemeinsam mit der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs hat die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) diesen Themenkomplex bereits im 22. Band der Gesundheitspolitischen Schriftenreihe der DGHO ausführlich diskutiert. Dabei wurde unter anderem ein „Recht auf Vergessenwerden“ nach einer Frist von fünf Jahren – und damit nach der sogenannten „Heilungsbewährung“ – gefordert.

Diese Forderung haben die DGHO und die Stiftung in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zum oben genannten Referentenentwurf nun bekräftigt. Angesichts der tiefgreifenden Fortschritte in Prävention, Diagnostik und Therapie von Krebserkrankungen, die zu einer deutlich verbesserten Überlebensrate geführt haben, ist eine Verkürzung der Frist von 15 Jahren dringend geboten.

Die derzeit vorgesehene Zeitspanne entspricht nicht dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens und der sich stetig weiterentwickelnden Datenlage. Die Fristen sollten regelmäßig an die jeweils verfügbaren medizinischen Erkenntnisse angepasst werden. Eine Frist von fünf Jahren würde den medizinischen Fortschritten in der Krebsbehandlung und dem heutigen Wissensstand in angemessener Weise Rechnung tragen.