Offener Brief an die Kommission zur reproduktiven Gesundheit

30. Mai 2023 – News

Herrn
Staatssekretär Dr. Thomas Steffen
Geschäftsbereich Abt. 1,3,4 UAZ 2
Bundesministerium für Gesundheit
11055 Berlin

Berlin, den 30.5.2023

Kommission zur reproduktiven Gesundheit

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Dr. Steffen,

einige Besonderheiten in der Zusammensetzung der „Kommission zu reproduktiven Gesundheit“ bringen uns dazu, mit Ihnen unsere Gedanken, aber auch Bedenken zu teilen.

Die deutliche Mehrheit juristischer Fachexpert:innen in der Kommission berücksichtigt den hohen Stellenwert rechtlicher Fragestellungen, die für die Erstellung neuer Regelungen für die Reproduktionsmedizin zu beachten sind. Gleiches gilt für die ethischen Fragestellungen. Die medizinische Expertise ist durch zwei Vertreterinnen der Frauenheilkunde und Reproduktionsmedizin abgebildet. Ebenso sind die psychologischen und sexual- sowie gesundheitswissenschaftlichen Fachgebiete angemessen repräsentiert.

Allerdings vermissen wir die Vertretung von Betroffenen, deren Einbeziehung in solchen Kommissionen durchaus üblich ist. Dabei ständen mehrere Betroffenenverbände als Ansprechpartner zu Verfügung, wie z.B. der „Verein von Familien nach Eizellspende“, der „Verein Spenderkinder“ oder der „Verein zur Förderung der Legalisierung der Leihmutterschaft“.

Zudem hielten wir es für angemessen, auch psychosoziale Fachkräfte, die langjährige Erfahrung in der Kinderwunschberatung auch mit Samenspende sowie Eizellspende und Leihmutterschaft haben, mit einzubeziehen.

Die Unterzeichnenden dieses Schreibens möchten Ihnen mitteilen, dass wir die Beteiligung von Fach- und Betroffenen-Verbände durch die „Kommission zur reproduktiven Gesundheit“ nicht nur befürworten, sondern für erforderlich halten.

Die Unterzeichnende in alphabetischer Reihenfolge: