Berlin, 4. April 2018 (kna/ DSfjEmK) – „Junge Krebspatientinnen und -patienten sollen sich zu 100 Prozent auf die Heilung konzentrieren können“, wird die belgische Gesundheitsministerin Maggie De Block von der Katholischen Nachrichtenagentur kna zitiert. Seit einem Jahr müssen junge krebskranke Frauen und Männer in Belgien das Einfrieren von Eizellen, Sperma oder Hodengewebe nicht mehr selbst finanzieren. Die belgischen Krankenkassen übernehmen die Kosten, die in Belgien zwischen 1.300 und 3.400 Euro für das sogenannte Onkofreezing betragen.
Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs setzt sich dafür ein, dass auch in Deutschland fruchtbarkeitserhaltende Maßnahmen für junge krebskranke Menschen von den Krankenkassen bezahlt werden müssen. Chemo- und Strahlentherapien können die Fruchtbarkeit der jungen Frauen und Männer, die vor der Krebsbehandlung oft noch keine eigenen Kinder haben, erheblich beeinträchtigen. So sind die Entnahme und das Einfrieren von Keimzellen und -gewebe eine grundlegende Investition in die Zukunft der jungen Betroffenen. Die Heilungschance junger Krebspatienten im Alter von 18 bis 39 Jahren liegt bei 80 Prozent.
Doch die Kosten sind für die jungen Menschen, die noch in der Ausbildung stecken oder gerade in den Beruf starten, nahezu unerschwinglich. In Deutschland muss eine junge Krebspatientin für die Entnahme und das Einfrieren ihrer Eizellen zwischen 3.500 und 4.300 Euro bezahlen. Ein junger deutscher Krebspatient zahlt ca. 500 Euro für die Entnahme und das Einfrieren von Spermien. Dazu kommen jährliche Kosten von rund 300 Euro für die Lagerung im Stickstofftank. „Diese zusätzliche Belastung unmittelbar nach der Diagnose Krebs ist unwürdig“, erklärt Prof. Dr. med. Mathias Freund, Kuratoriumsvorsitzender der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs.
In Belgien ließen zwischen April 2017 bis Januar 2018 insgesamt 209 Männer und 94 Frauen ihre Keimzellen vor der Krebstherapie einfrieren. Die belgische Regierung will dies nun auch jungen Patienten mit anderen Krankheiten ermöglichen.
Eine Finanzierung der Entnahme und Konservierung von Eizellen, Spermien oder Hodengewebe sieht das deutsche Sozialgesetzbuch V (SGB V) als zentrales Regelwerk für die hiesigen gesetzlichen Krankenkassen bisher nicht vor. Um eine Kostenübernahme zu verwirklichen, bedarf es nur einer Anpassung im Satz 5 des § 27 SGB V „Krankenbehandlung“ (Abs. (1)). Die Stiftung hat dazu einen konkreten Vorschlag gemacht:
Der Wortlaut müsste in der folgenden Weise geändert werden (rot gekennzeichnet):
„Zur Krankenbehandlung gehören auch Leistungen zur Herstellung oder Bewahrung der Zeugungs- oder Empfängnisfähigkeit, einschließlich der Entnahme, Aufbereitung, Kryokonservierung, Lagerung und späteren Wiederverwendung von weiblichen und männlichen Keimzellen und Keimgewebe für eine natürliche oder künstliche Befruchtung, wenn diese Fähigkeit nicht vorhanden war oder durch Krankheit oder wegen einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation oder anderen erforderlichen Therapie verlorengegangen war oder gefährdet ist.“
Jährlich erkranken 15.000 junge Frauen und Männer im Alter von 18 bis 39 Jahren in Deutschland neu an Krebs. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist Ansprechpartnerin für Patienten, Angehörige, Wissenschaftler, Unterstützer und die Öffentlichkeit. Die Stiftungsprojekte werden zum Teil in enger Zusammenarbeit mit den jungen Patienten, Fachärzten sowie anderen Experten entwickelt und bieten direkte und kompetente Unterstützung für die Betroffenen. Die Stiftungsarbeit, die als gemeinnützig anerkannt ist, wird ausschließlich durch Spenden finanziert.
Spendenkonto der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs:
Postbank, IBAN: DE57 1001 0010 0834 2261 04, BIC: PBNKDEFF
(Die angegebene Genderform vertritt beide Geschlechter.)