Bedeutung der Merkzeichen
Merkzeichen „G“
Dieses Merkzeichen kann beantragt werden, wenn die Bewegungsfähigkeit so stark eingeschränkt ist, dass man nicht mehr in der Lage ist, eine Wegstrecke von 2 km innerhalb einer halben Stunde zurückzulegen. Dieses kann zum Beispiel durch Behinderung im Bereich der Wirbelsäule oder der Beine verursacht sein oder aber durch innere Erkrankungen (z. B. Herzerkrankungen, Lungenerkrankungen oder Diabetiker mit häufigen hypoglykämischen Schocks). Weiterhin kann auch bei einer erheblichen Störung der Orientierungsfähigkeit die Voraussetzung für dieses Merkzeichen gegeben sein.
Merkzeichen „aG“
Kann ein Schwerbehinderter sich nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb eines Kraftfahrzeuges bewegen oder benötigt er / sie auch für sehr kurze Entfernungen einen Rollstuhl, so kann ihm/ihr das Merkzeichen „aG“ zuerkannt werden.
Merkzeichen „H“
Ist ein Mensch in Folge seiner Behinderung für mehr als sechs Monate für die Verrichtungen des täglichen Lebens jeden Tag auf fremde Hilfe angewiesen, kann er / sie das Merkzeichen „H“ zuerkannt bekommen.
Merkzeichen „RF“
Hierbei handelt es sich um ein Merkzeichen für Menschen, die aufgrund ihrer Einschränkung ständig daran gehindert sind, an öffentlichen Veranstaltungen jeder Art teilzunehmen. Hierbei muss ein Grad der Behinderung von mindestens 80 vorliegen.
Merkzeichen „B“
Dieses Merkzeichen erhalten Menschen, die bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel stets auf eine Begleitung angewiesen sind, um Gefahren für sich oder andere abzuwehren. Voraussetzung hierfür ist die Anerkennung des Merkzeichens „G“ oder „H“.
Merkzeichen „BL“
Als blind anzusehen sind Menschen, die eine erhebliche Minderung der Sehschärfe haben. Hierbei gilt auch eine Sehschärfe auf dem besseren Auge von nicht mehr als 1/50 als blind.
Merkzeichen „GL“
Dieses Merkzeichen erhalten Menschen, bei denen Taubheit beidseits vorliegt, sowie hörbehinderte Menschen mit einer Schwerhörigkeit, die an Taubheit grenzt, wenn daneben schwere Sprachstörungen vorliegen.
Merkzeichen „TBI“
Dieses Merkzeichen erhalten Schwerbehinderte, die bereits wegen der Störung des Hörens einen GdB von mindestens 70 und wegen einer Störung des Sehens einen GdB von 100 haben.