Bewerbung, Einstellung und Beruf
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Ungleichbehandlung in Beruf, Anstellung und Arbeitsbedingungen aufgrund einer Behinderung (§§ 1 und 2). Erkrankungen sind von diesem Schutz dann erfasst, wenn sie chronisch sind und damit langfristig den Alltag der betroffenen Personen beeinflussen und die gesellschaftliche Teilhabe beeinträchtigen[1].
Insofern sind z.B. langanhaltende Folgen oder eine Behinderung als Folge einer überstandenen Krebserkrankung vom Schutz des AGG erfasst.
Aber das Gesetz erlaubt eine Ungleichbehandlung in Beruf, Anstellung und Arbeitsbedingungen, wenn die Art der auszuübenden Tätigkeit oder die Bedingungen ihrer Ausübung die Ungleichbehandlung erfordert (§§ 8-10).
Und natürlich muss der Bewerber arbeitsfähig sein und aufgrund seiner Gesundheit in der Lage sein, die Anforderungen der Stelle zu erfüllen.
Vor diesem Hintergrund kann hier bei Bewerbungen und Anstellung ein schwieriges Spannungsfeld entstehen.
Erlaubte und nicht erlaubte Fragen im Bewerbungsgespräch
Grundsätzlich nicht erlaubt ist die Frage nach einer Behinderung. Zur Frage der Offenlegung einer Schwerbehinderung siehe unsere Webseite. Wenn allerdings eine Behinderung Auswirkungen auf die Wahrnehmung der Arbeit hat, dann wäre die Frage erlaubt.
- Die Frage nach einer Erkrankung ist grundsätzlich zulässig, aber nur wenn sie die Eignung für die Stelle in Frage stellt (Beispiel: Allergie gegen Mehlstaub bei einem Bäcker). Eine solche Erkrankung müsste von dem Bewerber auch unaufgefordert offengelegt werden.
- Konkret: ist eine Krebserkrankung überstanden und liegen keine aktuellen Beeinträchtigungen vor, die die Wahrnehmung der Arbeit beeinträchtigen, muss die zurückliegende Erkrankung nicht offengelegt werden. Würde z.B. aufgrund einer Lücke im Lebenslauf in diese Richtung gefragt, ist das unzulässig. In diesem Fall darf der Bewerber lügen und eine Erklärung erfinden.
In diesen Fällen ist der Grat zwischen einem berechtigten Interesse des Arbeitgebers und einer Diskriminierung sehr schmal. In der Regel werden Arbeitgeber vorsichtig sein um eventuelle Klagen zu vermeiden. Fühlt man sich als Bewerber diskriminiert, helfen die Antidiskriminierungsstellen weiter.
Stand: 20.3.2023
[1] https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/diskriminierungsmerkmale/behinderung-und-chronische-krankheiten/behinderung-und-chronische-krankheiten-node.html
Siehe auch Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union am 11.04.2013: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A62011CJ0335