Elternzeit unterbrechen
Durch eine Krebserkrankung entstehen für Familien zusätzliche finanzielle Belastungen wie z. B. durch Zuzahlungen oder die Notwendigkeit für den Partner, Arbeitszeiten zu reduzieren. Daher kann es sinnvoll sein, die Elternzeit abzubrechen/zu unterbrechen, denn mit Rückkehr in den Job besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld. Diese Leistungen sind in der Regel höher als das Elterngeld. Ist man in Elternzeit ohne Anspruch auf Elterngeld, ist der Abbruch natürlich besonders sinnvoll. Eine individuelle Beratung ist anzuraten.
Als ich während meiner Elternzeit erkrankte, gab es wenig Informationen, wie man vorgehen sollte. Ich habe mich an viele Ansprechpartner gewendet: Krankenkasse, Arbeitgeber, Krebsberatungsstellen. Letztendlich hatte ich beim Familienministerium angerufen. Von dort hatte ich die entscheidende Information über §16 BEEG bekommen. Zusätzlich habe ich mich mit einem Bekannten beraten, der sich mit Steuern gut auskennt.
Dafinka, 35 Jahre*, Brustkrebs, Angestellte in Elternzeit
Servicetelefon Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: 030 201 791 30
Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 18.00 Uhr
Der Abbruch der Elternzeit bei “schwerer Erkrankung” muss dem Arbeitgeber schriftlich angezeigt werden. Der Arbeitgeber kann innerhalb von 4 Wochen “aus dringenden betrieblichen Gründen” ablehnen.
Die vorzeitige Beendigung wegen der Geburt eines weiteren Kindes oder in Fällen besonderer Härte, insbesondere bei Eintritt einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod eines Elternteils oder eines Kindes der berechtigten Person oder bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz der Eltern nach Inanspruchnahme der Elternzeit, kann der Arbeitgeber unbeschadet von Satz 3 nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.
Informationen des Familienministeriums unter:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq
im Abschnitt “Was passiert, wenn ich während der Elternzeit krank werde?”
Das ist eine sehr schwierige Frage. Dabei spielen verschiedene Punkte eine Rolle:
- Höhe des Elterngelds im Verhältnis zur Entgeltfortzahlung, bzw. zum Krankengeld
- Lässt sich die Länge der Behandlung einer Krebserkrankung sicher absehen und wird sie knapp 78 Wochen betragen – könnte es also mit dem Krankengeld knapp werden?
- Der Anspruch auf Krankengeld über 78 Wochen ist leider nicht garantiert. Die Krankenkasse hat die Möglichkeit, das Krankengeld vorzeitig zu beenden
Aufgrund der Unsicherheiten wird man die Frage wohl eher mit nein beantworten müssen. In jedem Fall ist eine individuelle Beratung in diesem Punkt sehr sinnvoll.
Allgemeine Informationen zu Elternzeit und Elterngeld gibt es im Familienportal des Familienministeriums.
*Angaben zum Zeitpunkt der Diagnose