Haushaltshilfe
Während der Krebsbehandlung kann eine Haushaltshilfe die Lasten des Alltags wegnehmen, um sich auf die Heilung zu konzentrieren.
Ein fremder Mensch bei mir zu Hause, der meine Unterwäsche waschen soll? Es ist schwer die Kontrolle über den Haushalt abzugeben. Aber, während der Chemo kann eine Haushaltshilfe die Lasten des Alltags wegnehmen, um sich auf die Heilung zu konzentrieren. Wenn man zu schwach ist zu putzen, zu kochen, einzukaufen, die Kinder abzuholen, dann ist eine Haushaltshilfe die Stütze, die man braucht. Eine neutrale Person dafür empfand ich in diesem Moment von Vorteil.
Dafinka, 35 Jahre*, Brustkrebs, Angestellte in Elternzeit
Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe und wer zahlt dafür?
Der Anspruch auf Haushaltshilfe ist verbunden mit der Krankenversicherung. Es ist kein gesetzlicher Anspruch für ALLE. Die Bezahlung der Haushaltshilfe erfolgt im Zusammenhang mit der notwendigen medizinischen Versorgung einer Erkrankung, für die ja die Krankenversicherung zuständig ist. Daher unterscheidet sich diese Leistung auch je nach Träger der Krankenversicherung.
Sehr gute Informationen zur Haushaltshilfe finden sich bei betanet.
Gesetzliche Krankenkassen
Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen haben nach § 38 SGB V einen Anspruch auf Haushaltshilfe.
Der “Anspruch” beinhaltet die beiden folgenden Möglichkeiten:
- Die Krankenkasse stellt die Haushaltshilfe. Dies geschieht in der Regel über Träger, mit denen die Krankenkasse einen Vertrag abgeschlossen hat. Die Kosten rechnet die Kasse mit dem Träger direkt ab.
- Der Versicherte beschafft die Haushaltshilfe selbst und bekommt die Kosten “in angemessener Höhe” erstattet (§ 38 Abs. 4 SGB V). Näheres hierzu weiter unten.
Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht grundsätzlich dann, wenn die haushaltsführende Person den Haushalt nicht mehr weiterführen kann und ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt. Haushaltshilfe ist bei schwerer Krankheit auch ohne im Haushalt lebendes Kind möglich.
- Versicherter ist in Krankenhausbehandlung, in “Medizinischen Vorsorgeleistungen” (Kur), in häuslicher Krankenpflege, oder in Reha.
- UND im Haushalt lebt ein Kind, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
- Versicherte erhalten, wenn kein Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegt, auch dann Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit … nicht möglich ist.
- Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann
Durch die Bestimmungen in § 38 Abs. 2 SGB V haben die Krankenkassen die Möglichkeit, in weiteren Fällen eine Haushaltshilfe zu finanzieren, wenn sie das in ihrer Satzung festgelegt haben. Es ist also sinnvoll, sich bei der Kasse zu erkundigen. Die Satzungen der Kassen findet man in deren Internet-Auftritt.
Ganz allgemein gilt, dass die Bewilligung von Haushaltshilfen auch einem Beurteilungspielraum der Krankenkassen unterworfen ist.
Die eigene Krankenkasse informiert über die Möglichkeiten einer Haushaltshilfe und die entsprechenden Antragsformulare. Gerade bei kleinen Kindern oder aber nach einer OP hatte ich einen Anspruch.
Dafinka, 35 Jahre*, Brustkrebs, Angestellte in Elternzeit
- im allgemeinen maximal vier Wochen.
- maximal 26 Wochen, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Wie stelle ich einen Antrag auf Haushaltshilfe?
Antragsformulare gibt es bei den Krankenkassen, bzw. sie können zum Teil auf deren Webseiten heruntergeladen werden.
Mit dem Antrag muss eine ärztliche Bescheinigung zur Notwendigkeit einer Haushaltshilfe eingereicht werden. Darin muss die benötigte Stundenzahl und die Zeitdauer bescheinigt werden.
Kostenerstattung für selbstbeschaffte Haushaltshilfe
In manchen Fällen ist es sinnvoll, die Haushaltshilfe selbst zu beschaffen und sich die Kosten erstatten zu lassen. Schließlich handelt es sich um eine Vertrauenssache, wenn man in seine Kinder und die Wohnung überlässt.
Nach dem Gesetz § 38 SGB V ist es möglich, sich die Haushaltshilfe selbst zu beschaffen,
- wenn die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen kann oder
- es besteht Grund, davon abzusehen
Die Kosten werden dann in “angemessener Höhe” erstattet. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet. Die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem „angemessenen Verhältnis“ zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht. In diesen Fällen wird immer eine Beratung und Absprache mit der Krankenkasse notwendig sein.
Sondersituationen wie getrennt lebende Partner mit gemeinsamem Sorgerecht für die Kinder können hier nicht besprochen werden.
Während meines ersten Krankenhausaufenthaltes nahm mein Mann unbezahlten Urlaub, um u. a. die Betreuung unseres Kindes zu übernehmen. Die gesetzliche Krankenkasse hat 90% des Nettoverdienstausfalles abzüglich der Zuzahlung übernommen.
Bei meinem letzten Krankenhausaufenthalt wurde der Anspruch jedoch erheblich gekürzt, da die Stunden in denen das Kind z. B. in der Schule ist, raus gerechnet werden. Demzufolge ist der Verdienstausfall wesentlich größer. Ggf. kann man versuchen mit dem Arbeitgeber eine Lösung zu finden, um den Verdienstausfall geringer zu halten. Eine Option wäre eine verkürzte Arbeitszeit.
In einer solchen Ausnahmesituation hat man aber nicht unbedingt die Kraft oder den Kopf für etwaige Klärungsgespräche, da der Fokus auf ganz anderen Dingen liegt.
Vesna, 32 Jahre*, metastasierter Lungenkrebs, Sozialversicherungsfachangestellte
Zuzahlung bei Haushaltshilfe durch gesetzliche Krankenkasse
Es fällt eine Zuzahlung an. Sie beträgt 10% des täglichen Betrags, den die Kasse leistet, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag. Dies ist unabhängig davon, ob die Haushaltshilfe 4, 6 oder 8 Stunden in Anspruch genommen wird. Rechtsgrundlage: § 61 SGB V.
Private Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung besteht kein automatischer Anspruch auf eine Haushaltshilfe und/oder eine entsprechende Kostenerstattung. Diese Leistung muss in dem abgeschlossenen Tarif eingeschlossen sein. Nicht jeder wird bei Abschluss der privaten Krankenversicherung auf dieses Detail geachtet haben. Ist der Fall eingetreten, wird man sich konkret bei der Krankenversicherung erkundigen und/oder in den Unterlagen nachsehen müssen.
Beamtinnen und Beamte
Die sogenannte Haushalts- und Familienhilfe ist fester Bestandteil des Leistungskatalogs für die beihilfeberechtigten Beamten. Sowohl der Bund als auch die Länder erkennen sie als notwendige, berücksichtigungsfähige Aufwendung an.
- Die Person, die den Haushalt führt, ist verhindert, weil sie krankheitsbedingt außerhäuslich untergebracht ist oder gestorben ist.
- Ein berücksichtigungsfähiges Kind unter zwölf, in manchen Bundesländern unter 15 Jahren,
- oder ein berücksichtigungsfähiger Pflegebedürftiger leben im Haushalt.
- Es lebt niemand im Haushalt, der stattdessen den Haushalt führen könnte.
- Manche Bundesländer verlangen zudem, dass die haushaltsführende Person gar nicht oder höchstens geringfügig beschäftigt ist.
Sind die Voraussetzungen gegeben, übernimmt die Beihilfe je nach dem persönlichen Beihilfebemessungssatz in der Regel siebzig Prozent der Aufwendungen. Den Rest kann je nach abgeschlossenem Tarif die private Krankenversicherung übernehmen. (modifiziert nach: https://www.beihilferatgeber.de/was-wird-bezahlt/sonstige-leistungen/familien-und-haushaltshilfen)
Achtung: die Beihilfeverordnungen unterscheiden sich nach Bundesländern. Eine konkrete Auskunft der Beihilfestelle und/oder Studium der Beihilfeverordnung ist notwendig. Dies gilt besonders für die Kostenerstattung oder Erstattung von Verdienstausfall bei selbst beschafften Haushaltshilfen. Auch bei der privaten Krankenversicherung sollte entsprechend angefragt werden.
Sonstige Träger
Es gibt eine Reihe sonstiger Träger für die Krankenversicherung. Beispiele sind Versorgungswerke der Kirchen oder Heilfürsorgen bei Polizei oder Feuerwehr. Hier muss im konkreten Fall nach der Finanzierung einer Haushaltshilfe nachgefragt werden.
Wie kommt man konkret an die Haushaltshilfe?
Die Haushaltshilfe wird durch die Krankenkasse gestellt, bzw. eine Organisation wird über die Kassen nachgewiesen, die die Haushaltshilfe stellt. Daher ist der erste Schritt immer, die Krankenkasse, die private Krankenversicherung oder die anderen Träger anzusprechen. Nicht einfach selbst suchen.
Die Krankenkassen haben je nach den örtlichen Gegebenheiten Verträge mit den freien Wohlfahrtsverbänden (Liste mit den 6 Verbänden hier). Darüber hinaus gibt es auch entsprechende private Träger und ggf. auch Sozialstationen der Kommunen, mit denen die Kassen abrechnen können.
Für Notfälle gibt es den Notmütterdienst.
Es gestaltet sich nicht unbedingt leicht eine geeignete Haushaltshilfe zu finden, die im Zweifel auch sofort einspringen kann. Hinzu kommt auch, dass man vielleicht keine fremde Person im Haushalt haben möchte. Oftmals nimmt man Hilfe innerhalb der Familie an. Bei Verwandten/Verschwägerten bis zum 2. Grad werden jedoch keine Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, außer ggf. ein Verdienstausfall/Fahrkosten. Hier kann es sinnvoll sein eine/n Freund/in um Hilfe zu bitten. Man vereinbart eine Vergütung und kann diese im Nachhinein mit der Krankenkasse abrechnen. Der maximale stündliche Erstattungsbetrag kann vorher bei der Krankenkasse abgefragt werden. Der Vorteil ist, dass eine bekannte, vertraute Person die Hilfestellung leistet und man selbst nicht in die Lage kommt sich vielleicht verstellen zu müssen. Unsere Freunde haben uns ohne jegliche Vergütung geholfen (ein Dankeschön kann man auch in anderer Form zurück geben) und ich bin sehr froh, dass sie für mich/uns da waren und auch immer noch sind.
Vesna, 32 Jahre*, metastasierter Lungenkrebs, Sozialversicherungsfachangestellte
Es war sehr schwer, eine kompetente und flexible Haushaltshilfe zu finden. Unsere Haushaltshilfe, die wir nach zwei völligen Fehlgriffen fanden, war Gold wert. Es lohnt sich, sich Tipps einzuholen, welche Organisationen gute Arbeit leisten. Bei Fragen stehen andere Betroffene in den TREFFPUNKTEN der Stiftung gerne mit ihren Erfahrungen zur Seite.
Hannah, 39 Jahre*, Mundbodenkarzinom, Psychologin
Weitere Informationsquellen
- https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/leistungsrecht/425-haushaltshilfe.html
- https://www.apotheken-umschau.de/Pflege/So-kommen-Sie-zur-Haushaltshilfe-550193.html
- https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/haeusliche-pflege-und-haushaltshilfe-von-der-krankenkasse-bezahlen-lassen-11554
*Angaben zum Zeitpunkt der Diagnose