Kindergeld auch über 25 Jahre hinaus
Kindergeld gibt es in der Regel bis zum 18. Lebensjahr. Der Anspruch kann z. B. bei Ausbildung weiter bestehen bis zum 25. Lebensjahr des Kindes.
Es ist aber auch möglich, über die Altersgrenze von 25 Jahren hinaus Kindergeld zu beziehen. Voraussetzung ist wenn das Kind “wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten”. Die Behinderung muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein.
Die Einzelheiten sind in einem Merkblatt niedergelegt (S. 20f), das über die entsprechende Seite des Bundeszentralamts für Steuern heruntergeladen werden kann.
Wo und wie kann man den Antrag stellen?
Der Antrag ist zu stellen über die zuständige Familienkasse, die hier zu finden ist.
Die notwendigen Antragsformulare können auf dieser Seite der Bundesarbeitsagentur im Abschnitt „Kindergeld für Kinder mit Behinderung“ heruntergeladen werden.
Soweit ersichtlich, ist ein Schwerbehindertenausweis nicht unbedingt für die Antragstellung erforderlich.
Da ich zum Zeitpunkt des Antrags auf Fortführung der Kindergeldzahlung schon seit sechs Monaten 25 Jahre alt war, stellte ich ihn rückwirkend. Da das ganze Prozedere mittlerweile schon vier Jahre her ist, erinnere ich mich nicht mehr ganz genau daran, welche Unterlagen ich einreichen musste. Auf jeden Fall hat mein Hausarzt mir bescheinigt, dass ich aufgrund meiner Schwerbehinderung und der vorliegenden Erkrankungen auf unbestimmte Dauer arbeitsunfähig sein würde und mich daher nicht selbst unterhalten könne. Zusätzlich musste ich Rechnungen über Zuzahlungen, Hilfsmittel, nicht erstattungsfähige Medikamente etc. einreichen, um meinen krankheitsbedingten Mehraufwand und meine finanzielle Bedürftigkeit nachzuweisen.
Die anschließende Prüfung ging überraschenderweise relativ unbürokratisch vonstatten (abgesehen von der gerade beschriebenen Notwendigkeit, haufenweise Rechnungen einzureichen) und ich erhielt wenige Monate später eine schriftliche Bestätigung, dass meine Eltern weiterhin Kindergeld für mich erhalten würden. Dies ist ebenfalls rückwirkend möglich: In meinem Fall bekamen wir rückwirkend Kindergeldzahlungen der vergangenen 12 Monate (= ab meinem 25. Lebensjahr) überwiesen. Das kam mir gerade recht, denn gerade zu dieser Zeit hatte mein Auto den Geist aufgegeben!
Lydia, 24 Jahre*, Studentin, Gebärmutterhalskrebs