Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte
Nachteilsausgleiche sind „Vergünstigungen“, die Schwerbehinderte erhalten können. Da es nicht wirklich angemessen ist, im Zusammenhang mit einer Behinderung von einer „Vergünstigung“ zu sprechen, hat man stattdessen den Begriff „Nachteilsausgleich“ gewählt.
Im Netz sind sehr gute tabellarische Zusammenfassungen zu den möglichen Nachteilsausgleichen abrufbar:
- Nachteilsausgleiche in Abhängigkeit von den Merkzeichen
- Nachteilsausgleiche in Abhängigkeit vom Grad der Behinderung
In der Folge eine kurze Übersicht zu den Nachteilsausgleichen mit Hinweis auf die jeweiligen gesetzlichen Regelungen:
Kündigungsschutz: Schwerbehinderte genießen einen erweiterten Kündigungsschutz, Einzelheiten sind im Teil 3 Kapitel 4 des SGB IX geregelt.
Mehrarbeit: Schwerbehinderte können Mehrarbeit ablehnen (§ 207 SGB IX).
- Zusatzurlaub: Schwerbehinderte erhalten fünf Tage Zusatzurlaub im Jahr (bei einer Arbeitswoche von fünf Tagen (§208 SGB IX).
- Die Möglichkeit der unentgeltlichen Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr ist im SGB IX Teil 3 Kapitel 13 geregelt.
- Schwerbehinderte erhalten ab GdB 20 einen Steuerfreibetrag (§ 33 Einkommensteuergesetz – EStG).
- Schwerbehinderte können eine vorgezogene Altersrente erhalten (§ 37 und § 236a SGB VI)
- Unter bestimmten Umständen kann der Rundfunkbeitrag ermäßigt oder komplett erlassen werden (§4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag).
- Bei Pflegebedürftigkeit und häuslicher oder teilstationärer Pflege kann ein Freibetrag beim Wohngeld in Höhe von 1.800 € gewährt werden (§ 17 Wohngeldgesetz). Bei der häuslichen Pflege von Menschen, die in den Pflegegraden 2 und 3 eingeordnet sind, wird der pflegenden Person zukünftig ebenfalls ein Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 600 Euro bzw. 1.100 Euro gewährt.
- Schwerbehinderte mit Merkzeichen „G“ und „aG“ können eine Entfernungspauschale von 30 Cent / km oder den tatsächlichen Aufwand für den Weg zur Arbeit von der Steuer absetzen (§ 9 EStG)
Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Schwerbehinderte sollten sich zu weiteren Möglichkeiten beraten lassen.
Weitergehende Informationen:
- https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Nachteilsausgleiche/77c332i1p/index.html
- https://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/nachteilsausgleiche.php
- https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-12-08-sprachregelung-bund-laender-zur-anhebung-der-pauschbetraege-menschen-mit-behinderung.html