Steuervorteile für Schwerbehinderte und Studierende
Schwerbehinderten-Pauschalbetrag in der Steuererklärung geltend machen
Krankheitsbedingte Ausgaben für z. B. Medikamente, Zuzahlungen oder Fahrten zu Ärzten können steuerlich geltend gemacht werden. Das betrifft Studenten im allgemeinen allerdings nicht direkt, sondern vielmehr die Einkommenssteuererklärung der Eltern. Die Eltern können abhängig vom Grad der Behinderung des Kindes von steuerlichen Vorteilen profitieren.
Der Behinderten-Pauschalbetrag erfüllt den Zweck, Menschen mit Behinderung finanziell zu unterstützen, da aufgrund der Behinderung im Alltag oftmals höhere Ausgaben bestehen als bei Menschen ohne Behinderung. Abhängig vom GdB steht den Eltern ein bestimmter Pauschalbetrag zu, den sie jährlich steuerlich geltend machen können. Liegen die tatsächlichen jährlichen Ausgaben für die Gesundheit der Betroffenen (Zuzahlungen, Medikamente, Fahrten zu Ärzten) jedoch über dem jeweiligen Pauschalbetrag, ist es sinnvoller, die tatsächlichen Kosten (Rechnungen und Quittungen aufheben!) abzusetzen.
Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 80. Daher könnten meine Eltern jährlich einen Pauschalbetrag von 1.060 € steuerlich geltend machen.
Meine finanziellen Aufwendungen für Medikamente, Zuzahlungen, Hilfsmittel, Fahrten zu Ärzten, etc. lagen im letzten Jahr jedoch bei 4.000 €. Daher war es sinnvoller, die tatsächlichen Kosten abzusetzen. Dies war zwar mit Mehraufwand verbunden, da ich sämtliche Rechnungen sammeln musste und am Jahresende für das Finanzamt eine Übersicht über die Ausgaben erstellt habe. Es war finanziell gesehen aber lohnender als den niedrigeren Pauschalbetrag abzusetzen.
Sprecht euren Steuerberater (oder den eurer Eltern) darauf an, er oder sie wird euch den Behinderten-Pauschalbetrag sicher nochmals genauer erklären! Ich bin hier ausschließlich auf den „allgemeinen Fall“ eines Studierenden eingegangen, der keine eigene Einkommenssteuererklärung einreicht. Sicher gibt es jedoch auch andere Konstellationen, daher rate ich euch, eine Beratung hierzu in Anspruch zu nehmen – es kann sich lohnen!
Lydia, 24 Jahre*, Studentin, Gebärmutterhalskrebs
Bei Merkzeichen “G” kann man 900 Euro pauschal ohne Rechnungen geltend machen. Dies findet man unter „außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung. Jedoch gibt es je nach Einkommen auch eine zumutbare Belastungsgrenze, die darauf angerechnet wird.
Praktisches Beispiel: Ich habe eine zumutbare Belastungsgrenze von 1.100 Euro aufgrund meines Einkommens, dann habe ich nichts von den 900 Euro.
Fazit: Da man als Studierender meistens deutlich unter einem Bruttojahreslohn von 20.000 Euro liegt, hat das Merkzeichen G auf jeden Fall eine Relevanz.
Merkzeichen “H”: Hier kann man einen Pauschbetrag von 3.700 Euro ansetzen.
Franziska, 32 Jahre*, Lehrerin, Brustkrebs mit Lebermetastasen
In Rehakliniken gibt es ausführliche Vorträge/Beratungen zu den unterschiedlichsten sozialrechtlichen und steuerlichen Fragestellungen. Nehmt die dortigen Angebote auf jeden Fall an. Sie können wirklich hilfreich sein!
Lydia, 24 Jahre*, Studentin, Gebärmutterhalskrebs
Im Studium hat man häufig hohe Aufwendungen aufgrund von Fachliteratur, Studiengebühren, Studentenzimmer, etc. Diese Aufwendungen kann man als Verlust im ersten oder zweiten Jahr nach Eintritt in das Berufsleben geltend machen.
Für wen gilt das?
Für alle Masterstudenten, da dies ihr Zweitstudium ist.
Praktisches Beispiel: Wir nehmen mal an, dass man 3.000 Euro für sein Masterstudium ausgegeben hat. Diesen Verlust kann man dann bei Berufseintritt (wenn man dann auch Einkommenssteuer zahlt) steuerlich geltend machen.
Der Haken daran?
Man muss eine Steuererklärung während des Studiums machen. Dies ist nicht hochgradig schwierig, aber man muss es eben machen! Diese Steuererklärung ist notwendig, um die Studienkosten als sogenannten Verlustvortrag zu dokumentieren. Dies ist sieben Jahre rückwirkend möglich.
Franziska, 32 Jahre*, Lehrerin, Brustkrebs mit Lebermetastasen