Übersicht: Krankmeldung, Krankschreibung, Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung), Krankengeld
Wer erkrankt, muss sich krankmelden.
Wer krankgeschrieben ist, bekommt bis zu 6 Wochen (42 Tage) weiterhin volles Gehalt vom Arbeitgeber im Rahmen der Entgeltfortzahlung.
Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen können danach maximal für eine Zeitdauer von 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld haben. Zeiten der Entgeltfortzahlung und der Zahlung von sogenanntem Übergangsgeld bei der Reha werden von den 78 Wochen abgezogen.
Achtung, Fallstrick! Krankenkassen können das Krankengeld vorzeitig beenden.