Übersicht: Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis
Wer gilt als schwerbehindert?
- Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50,
- die in Deutschland wohnen oder sich hier regelmäßig aufhalten und / oder ihre Beschäftigung an einem Arbeitsplatz in Deutschland haben,
- deren körperliche Funktionen, geistige Fähigkeiten oder seelische Gesundheit länger als sechs Monate schlechter gestellt ist als bei gesunden Menschen im gleichen Lebensalter.
Der Sozialverband VdK erklärt hier, was der Grad der Behinderung bedeutet und wie er festgestellt wird.
Wird man bei/nach Krebserkrankung als schwerbehindert anerkannt?
Die Erfahrungen hierzu sind unterschiedlich.
- Etliche Betroffene haben mit/nach bösartiger Tumorerkrankung mindestens einen GdB von 50 mit Befristung für 5 Jahre anerkannt bekommen.
- Andere haben einen GdB von 50 nur über ein Jahr anerkannt bekommen.
Was passiert nach Auslaufen einer Befristung?
Die Befristung wird als sogenannte Heilungsbewährungszeit vorgenommen. Nach Ende dieser Zeit werden nur noch die Einschränkungen durch dann verbleibende Schäden anerkannt. Dies kann dazu führen, dass der GdB erheblich abgesenkt wird.
Schwerbehindertenausweis
Der Nachweis der Schwerbehinderung erfolgt über den Schwerbehindertenausweis, der vom Versorgungsamt ausgestellt wird.
Personen, bei denen der Grad der Behinderung weniger als 50, aber mehr als 20 beträgt, können schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Den Antrag stellt man bei der Agentur für Arbeit am Wohnort. Näheres auf der Seite „Schwerbehindertenausweis beantragen“.
Sie können bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen, benötigen aber hierfür eine Bescheinigung vom Versorgungsamt.