Krebs und Kinderwunsch – Versinken im Sumpf der Bürokratie

18. Februar 2021 – News

Im Mai 2019 wurde die Erhaltung der Fruchtbarkeit für junge Krebspatient:innen per Gesetz zur Kassenleistung. Die notwendige Richtlinie zum Gesetz ist aber immer noch nicht in Kraft. Obwohl fertig, ist sie nach einem Monat immer noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht. 

Berlin, 18. Februar 2021. Krebs ist bei über 80% der jungen Menschen heilbar, aber Krebsbehandlungen können zu Unfruchtbarkeit führen. Seit vielen Jahren kann das Einfrieren von Spermien oder Eizellen für eine spätere künstliche Befruchtung Abhilfe schaffen. Die Kosten von bis zu 4.300 Euro mussten die Betroffenen jedoch selbst tragen. Die soll sich nach einem Gesetz vom Mai 2019 ändern. Aber eine rechtliche Verpflichtung für die Krankenkassen zur Kostenübernahme gibt es in der Praxis immer noch nicht.

„Das ist ein Drama für die Betroffenen und ein Lehrstück für Bürokratie“ sagt Prof. Dr. med. Mathias Freund, Kuratoriumsvorsitzender der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs. Der Gesetzgeber hat die Verwirklichung der Regelung unter die Voraussetzung einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses gestellt. Diese Richtlinie ist erst 1½ Jahre nach dem Gesetz am 17.12.2020 fertig geworden. Nach vier Wochen hat das Gesundheitsministerium die Richtlinie am 19.1.2021 genehmigt. Bis zum heutigen Tage ist die Richtlinie aber immer noch nicht in Kraft. Sie muss dafür im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und das dauert. Nach Auskunft des Gesundheitsministeriums ist Corona Schuld an der Verzögerung.

Die Fruchtbarkeitserhaltung muss vor Beginn der Therapie durchgeführt werden. Die Stiftung bekommt täglich Hilfeanfragen von Betroffenen. „Die Betroffenen haben keine Zeit“ sagt Prof. Freund und fährt fort: „die bürokratischen Abläufe gehen jedoch ihren gewohnten Gang. Verantwortlich fühlt sich niemand. Wie sollen wir das den Betroffenen vermitteln?“

Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs

Jedes Jahr erkranken in Deutschland nahezu 16.500 junge Frauen und Männer im Alter von 18 bis 39 Jahren an Krebs. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist Ansprechpartnerin für Patient:innen, Angehörige, Wissenschaftler:innen, Unterstützer:innen und die Öffentlichkeit. Die Stiftungsprojekte werden in enger Zusammenarbeit mit den jungen Betroffenen, Fachärzt:innen sowie anderen Expert:innen entwickelt und bieten direkte und kompe­tente Unterstützung für die jungen Patient:innen. Die Stiftung ist im Juli 2014 von der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. gegründet worden. Alle Stiftungsprojekte werden ausschließlich durch Spenden finanziert. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist als gemeinnützig anerkannt.

Spendenkonto der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs:
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