Mit der Familie in Reha
Nach der Krebserkrankung ist in vielen Fällen eine medizinisch-onkologische Rehabilitation (Reha) sinnvoll. Nach einer Zeit überstandener Belastungen und einer Neubewertung dessen, was wichtig ist im Leben, möchte man mit der Familie zusammen bleiben. Dies gilt besonders für Mütter mit ihren Kindern, aber auch für die Partnerschaft. Welche Möglichkeiten gibt es dazu? Wie geht man vor?
Reha mit Kindern
Der Wunsch, die Kinder mitzunehmen, sollte im Rehabilitationsantrag benannt und gut begründet werden. Für die Finanzierung ist zusätzlich ein „Haushaltshilfeantrag“ erforderlich. Die Mitversorgung der Kinder in der Reha wird sozusagen als Ersatz für eine Haushaltshilfe finanziert. Ansprechpartner hierfür ist der Kostenträger der Rehabilitationsmaßnahme desjenigen, der die Reha benötigt.
Trägt die Rentenversicherung die Reha, dann sollte der Haushaltshilfeantrag mit dem Formular G0581 an die Rentenversicherung gerichtet werden. Hier kann das Formular heruntergeladen werden.
Ist der Kostenträger die gesetzliche Krankenkasse, dann sollte der Antrag an die Krankenkasse gerichtet werden. Informationen zum Haushaltshilfeantrag gibt es hier. Ein entsprechender Haushaltshilfeantrag wird unter Umständen dann nicht genehmigt, wenn die Kosten für die Mitnahme der Kinder zur Rehabilitation deutlich höher sind als eine finanzierte Kinderbetreuung am Heimatort. Auch verlangt die Krankenkasse einen Eigenanteil von 10 Euro/Tag (§ 61 SGB V).
Die folgenden Ausführungen gelten sowohl bei Kostenträgerschaft durch die Deutsche Rentenversicherung wie auch die Krankenkassen: Genehmigt wird der Haushaltshilfeantrag nur dann, d.h. die Finanzierung der begleitenden Kinder ist nur dann gesichert, wenn zu Hause keine weitere Person zur Beaufsichtigung zur Verfügung steht.
Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Partner während der Rehabilitationsmaßnahme arbeiten muss. Nimmt sich der Partner Urlaub, so könnte er für die Betreuung der Kinder zu Hause zur Verfügung stehen. Dann also wird der Antrag nicht genehmigt.
Bescheinigung, dass der Partner keinen Urlaub hat
Die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung Nordrhein-Westfalen (Träger der onkologischen Rehabilitationsmaßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen) verlangt vom Partner eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass im Zeitraum der Rehabilitation kein Urlaub gewährt wurde (die Deutsche Rentenversicherung verlangt als Kostenträger eine solche Bescheinigung nicht).
Die meisten onkologischen Rehabilitationskliniken und auch Kurkliniken bieten die Aufnahme von begleitenden Kindern an (Kurkliniken häufig als „Mutter-Kind-Kuren“). Die Pflegesätze sind vom Leistungsangebot abhängig. Im Regelfall steht keine eigene Kinderbetreuung innerhalb der Klinik zur Verfügung, stattdessen werden Tagesmütter am Ort verpflichtet.
Nähere Informationen zu Reha-Kliniken und ihren Angeboten auf unserer Seite Angebote in Deiner Nähe – Reha-Kliniken.
Über Besonderheiten zur Reha in Zeiten der Corona-Pandemie: Info-Seite der Deutschen Rentenversicherung. Im Zweifelsfall wird man sich zusätzlich telefonisch erkundigen müssen.
Reha zusammen mit dem Partner
Für die Begleitung durch den Partner in die Reha gibt es in der Regel keine Finanzierung durch die Kostenträger. Das ist ein Unterschied zur Reha zusammen mit Kindern. In der Regel muss die Begleitung durch den Partner also selbst finanziert werden. Tagessätze für eine Begleitperson liegen z. B. um die 55 Euro/Tag.
Das hat allerdings zur Folge, dass auch die Mitnahme der Kinder nicht finanziert würde. Der Grund ist oben ausgeführt: Der Partner hat dann ja Urlaub und könnte die Kinder zu Haus betreuen.
In der Regel wird also der Aufenthalt von Partner und Kindern selbst finanziert werden müssen. Ist dies möglich, kann man nach einer Rehabilitationsklinik schauen, die die Unterbringung im Familienapartment anbietet.
Es gibt allerdings eine Ausnahme für die Finanzierung einer gemeinsamen Reha, die im Falle junger Erwachsener mit Krebs jedoch nur sehr selten zutreffen dürfte. Benötigt der Partner ebenfalls eine Rehabilitationsmaßnahme (nicht notwendigerweise wegen einer Krebserkrankung), so kann diese beantragt werden und die gleiche Rehabilitationsklinik als Wunschklinik für beide Reha benannt werden.