Teilzeitstudium und ALG II
Für Studierende mit einer Krebserkrankung kann ein Teilzeitstudium für eine Zeit attraktiv sein, um sozusagen stufenweise wieder ins Studium zu kommen. Teilzeitstudiengänge sind jedoch von der BAföG-Förderung ausgeschlossen. Gefördert werden nur Studiengänge mit einer Unterrichtszeit von mindestens 20 Stunden pro Woche.
Für Studierende, die sich in einem „dem Grunde nach nicht BAföG-förderungsfähigem“ Studium oder Studienphase befinden, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit ALG II (Hartz IV) oder Hilfe zum Lebensunterhalt zu beziehen. Das ist bei regulären Teilzeitstudiengängen mit weniger als 20 Wochenstunden der Fall.
Bei Bezug von ALG II besteht aber die Verpflichtung, im Rahmen der eigenen Möglichkeiten erwerbstätig zu werden, um den Leistungsbezug so kurz wie möglich zu halten. Bei einem Teilzeitstudium (vor allem beim Fernstudium) wird in der Regel davon ausgegangen, dass das Studium mit einer Berufstätigkeit vereinbar ist. Nach einer längeren Krankheitspause kann es möglich sein, ein in Vollzeit begonnenes Studium als reguläres Teilzeitstudium für eine begrenzte Zeit wieder aufzunehmen. Vorausgesetzt ist, dass die eigene Hochschule ein entsprechendes Studienangebot überhaupt bereitstellt. Hier sollte man sich frühzeitig beim Prüfungsamt informieren.
Ich wollte nach meiner akuten Behandlungsphase, in der ich ein Urlaubssemester eingelegt hatte, unbedingt, aber schrittweise, mein Studium und damit ein Stück Normalität wieder gewinnen. An manchen Hochschulen gibt es die Möglichkeit, mit einem Teilzeitstudium wieder einzusteigen und weiterhin ALG II zu beziehen. Dies finde ich nach der akuten Krankheitsphase eine gute Option, um langsam wieder im Studium Fuß zu fassen.
Meiner Erfahrung nach kann man beim Prüfungsamt, soweit das der eigene Studiengang vorsieht, einen Antrag auf Teilzeitstudium stellen. Dies ist nicht bei allen Hochschulen möglich. Hier sollte man sich frühzeitig informieren. Wer, wie ich im Urlaubssemester ALG II bezogen hat, muss dann einen Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter stellen. Das ist weniger Aufwand als der erste Antrag auf ALG II. Leider kann ich keine Aussage zum Erfolg der Antragstellung treffen, da ich mich letzendlich gegen die Beantragung eines Teilzeitstudiums entschlossen habe, weil mir sowieso nur noch ein Modul zum Abschluss meines Studiums fehlte. Doch in einer Sozialberatung wurde mir generell dazu geraten und Folgendes zu beachten: Wichtig ist darzustellen, dass man nur für eine begrenzte Zeit, beispielsweise ein Semester, in Teilzeit studiert und, dass dies aufgrund der Krankheit notwendig ist, um wieder im Studium Fuß fassen zu können. So kann man die Verpflichtung bei Bezug von ALG II in der Regel vermeiden, sich um Erwerbstätigkeit zu bemühen.
Luisa, 25 Jahre*, Studentin, Hodgkin Lymphom
Weitere Informationen finden sich im Handbuch Studium und Behinderung, Kapitel 7, S. 130 f.