3 Jahre Recht auf Kryokonservierung – Virtuelle Pressekonferenz am 11.05.2022, 11:00 Uhr

6. Mai 2022 – Pressekonferenz

Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs

Einladung zur virtuellen Pressekonferenz am 11. Mai 2022, 11:00 bis 12:30 Uhr

3 Jahre Recht auf Kryokonservierung – realisiert für alle jungen Betroffenen mit Krebs?

Sehr geehrte Damen und Herren,

pro Jahr erkranken etwa 16.500 junge Menschen zwischen 18 und 39 Jahren an Krebs. Eine Krebsdiagnose bedeutet für diese Patient:innen einen gravierenden Einschnitt in die gesamte Lebens- und Zukunftsplanung. Betroffene sehen sich mit besonderen Problemen und Entschei­dungen, auch außerhalb der Krankheit, konfrontiert. Themen wie eine mögliche Unterbrechung des Ausbildungsweges, wirtschaftliche und soziale Notlagen, der Kinderwunsch und die Familienplanung in den Vordergrund.

Obwohl etwa 80 Prozent der jungen Erwachsenen mit Krebs heute geheilt werden können, sind es gerade Behandlungen wie Chemo- oder Strahlentherapien, die zu Langzeitfolgen führen können. Der Verlust der Fruchtbarkeit kann eine davon sein. Zwar ist es möglich, durch Maßnahmen wie die Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen sowie Keimzellgewebe die Chance auf eigene Kinder zu erhalten. Lange Zeit mussten die jungen Patient:innen (oder ihre Angehörigen) jedoch selbst für die Finanzierung aufkommen. Dabei waren viele der Betroffenen nicht in der Lage, die notwendigen Mittel von teilweise bis zu 5.000 Euro aufzubringen.

Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs hat gemeinsam mit ihrer Stifterin, der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V., das Thema über Jahre hinweg beharrlich auf die gesundheitspolitische, mediale und öffentliche Agenda gebracht. Ein wichtiger Schritt war die gemeinsame Publikation des 11. Bandes der Gesundheits­politischen Schriftenreihe der DGHO „Vom Krebs geheilt, aber nicht gesund. Keine Hoffnung auf eigene Kinder“ (2017). Neben Expert:innen waren es vor allem die Gespräche zahlreicher Betroffener mit Abgeordneten des Deutschen Bundestags und ihre Interviews in Presse, Rund­funk und Fernsehen, die den Boden für eine Gesetzesänderung bereitet haben.

Vor genau drei Jahren, am 11.05.2019, ist im Rahmen des Terminservice- und Versorgungs­gesetzes (TSVG) eine Änderung des § 27a SGB V in Kraft getreten, mit der die Fruchtbarkeits­erhaltung bei keimzellschädigender Therapie wegen Krebs oder anderer Erkrankungen zur ganz normalen Kassenleistung wurde.

Für Mädchen und Frauen sollte die Fruchtbarkeitserhaltung bis zum vollendeten 40. Lebensjahr und für Jungen und Männer bis zum vollendeten 50. Lebensjahr übernommen werden. Eine Altersgrenze nach unten sah das Gesetz nicht vor. Damit waren grundsätzlich etwa 11.000 Mädchen und Frauen sowie 22.000 Jungen und Männer eingeschlossen, die in Deutschland jährlich nach Zahlen des Zentrums für Krebsregisterdaten an Krebs erkranken.

Seitdem berichtete die Stiftung regelmäßig über die Fortschritte in der praktischen Umsetzung des Gesetzes. Nach 26 Monaten kündigte der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen im Rundschreiben 2021/414 schließlich an, dass der Anspruch für Kassenversicherte ab 1. Juli 2021 endlich praktisch umgesetzt wird. Nach der Fertigstellung der Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) war mit der Schaffung neuer Abrechnungsziffern durch den Bewertungsausschuss die letzte Hürde gefallen.

Die Vision schien erreicht, dass Fruchtbarkeitserhaltung als Routine angeboten werden kann. Kein:e junge:r Krebspatient:in sollte über die damit verbundenen Kosten nachdenken müssen, genauso wie es bei anderen medizinischen Maßnahmen vor Beginn der Krebsbehandlung der Fall ist.

Wie weit ist diese Vision realisiert? Für eine Bestandsaufnahme laden wir Sie herzlich ein zur

Pressekonferenz der
Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs
„3 Jahre Recht auf Kryokonservierung –
realisiert für alle jungen Betroffenen mit Krebs?“

Mittwoch, 11. Mai 2022, 11:00 bis 12:30 Uhr

Virtuell unter:
https://us06web.zoom.us/j/86822092915?pwd=eU5mak5jVWx5a1daL2JGSTV0YUhQUT09

Meeting-ID: 868 2209 2915, Kenncode: 080465

Für Gespräche stehen Ihnen zur Verfügung:

Bitte teilen Sie uns per E-Mail an f.pawlowski@junge-erwachsene-mit-krebs.de mit, ob Sie an der digitalen Veranstaltung teilnehmen werden. Bei Fragen oder Interviewwünschen wenden Sie sich bitte ebenfalls an die angegebene E-Mail-Adresse von Felix Pawlowski.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.