Die Fruchtbarkeit kann bei jungen Frauen wieder hergestellt werden, wenn vor der Behandlung der Krebserkrankung Eierstockgewebe eingefroren und später wiedereingesetzt wird. Das Verfahren ist wenig belastend und wurde führend in Deutschland entwickelt. Viele Kassen verweigern jedoch die Zahlung, weil das Verfahren nicht ausreichend erprobt sei. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs hat jetzt ein Video-Interview mit einer ganz praktischen Erfahrung veröffentlicht. Ein junges Ehepaar freut sich schon auf ihr zweites Kind. Die Eierstockgewebekonservierung machte es möglich.
Berlin, 30. Juli 2021. Die Kryokonservierung von Eizellen, Spermien und Hodengewebe kann jungen Krebspatienten die Hoffnung auf eigene Kinder durch künstliche Befruchtung erhalten. Diese Kryokonservierung ist durch eine Änderung des § 27a SGB V Kassenleistung geworden.
Weniger in der Öffentlichkeit bekannt ist, dass das Einfrieren von Eierstockgewebe und eine spätere Rückverpflanzung sogar die natürliche Fruchtbarkeit junger Frauen wiederherstellen kann. Hierfür sind nur zwei kleine, wenig belastende Knopfloch-Operationen notwendig. Das Verfahren kann allerdings nur angewendet werden, wenn die Gefahr eines Krebsbefalls der Eierstöcke gering ist.
Das Verfahren hat zwei große Vorteile:
- Die Gewebeentnahme kann sehr schnell realisiert werden. Ein Tag reicht.
- Nach der Heilung der Krebserkrankung und dem Wiedereinsetzen des Gewebes können die Frauen in vielen Fällen auf natürliche Weise schwanger werden.
Die Methoden hierfür wurden führend von deutschen Ärzt:innen und Forscher:innen entwickelt. Prof. Dr. Ralf Dittrich aus Erlangen zeigte dazu kürzlich Einzelheiten in einer Video-Sprechstunde der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs.
Die Stiftung hat jetzt ein Video-Interview mit einer ganz praktischen Erfahrung veröffentlicht. Ein junges Ehepaar freut sich schon auf ihr zweites Kind. Die Eierstockgewebekonservierung machte es möglich:
Bereits vor mehr als 10 Jahren hat das Bundessozialgericht bestätigt, dass die Eierstockgewebekonservierung grundsätzlich von den Kassen gezahlt werden müsste. Mittlerweile ist das Verfahren auch in der Leitlinie der deutschen Fachgesellschaften anerkannt. Trotzdem weigern sich die Kassen mit dem Argument, dass das Verfahren nicht ausreichend etabliert sei.
Zusätzliche Verwirrung entsteht durch die komplizierte Gesetzeslage. Rechtlich gesehen dient die Eierstockgewebekonservierung der Heilung von Unfruchtbarkeit und ist als Krankenbehandlung nach § 27 SGB V zu betrachten. Sie ist daher nicht von der jüngsten Gesetzesänderung erfasst, denn diese betraf den § 27a SGB V (künstliche Befruchtung). Patienten und auch die meisten Kassenmitarbeiter durchschauen diese komplizierten Regelungen nicht.
„Im Ergebnis müssen viele Betroffene die Eierstockgewebekonservierung und die Lagerung selbst bezahlen – und das unmittelbar, nachdem sie ihre Krebsdiagnose erfahren haben. Das kann so nicht weitergehen“, sagt Prof. Dr. med. Mathias Freund, Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung. „Wir unterstützen eine Anzahl Betroffener bei Sozialgerichtsprozessen. Aber das reicht nicht. Es braucht eine grundsätzliche Änderung“.
Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs
Jedes Jahr erkranken in Deutschland nahezu 16.500 junge Frauen und Männer im Alter von 18 bis 39 Jahren an Krebs. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist Ansprechpartnerin für Patient:innen, Angehörige, Wissenschaftler:innen, Unterstützer:innen und die Öffentlichkeit. Die Stiftungsprojekte werden in enger Zusammenarbeit mit den jungen Betroffenen, Fachärzt:innen sowie anderen Expert:innen entwickelt und bieten direkte und kompetente Unterstützung für die jungen Patient:innen. Die Stiftung ist im Juli 2014 von der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. gegründet worden. Alle Stiftungsprojekte werden ausschließlich durch Spenden finanziert. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist als gemeinnützig anerkannt.
Spendenkonto der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs:
Postbank, IBAN: DE57 1001 0010 0834 2261 04, BIC: PBNKDEFF