FDP-Gesetzentwurf: Krankenkassen sollen Fruchtbarkeitserhaltung bei jungen Krebspatienten zahlen

15. Juni 2018 – News

Berlin, 15. Juni 2018 – Die Diagnose Krebs trifft junge Menschen mitten im Aufbruch ins Leben, im Aufbau einer Existenz, bei der Gründung einer Familie. Die gute Nachricht: Rund 80 Prozent der etwa 16.500 Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 10 und 39 Jahren können aufgrund der Fortschritte der Medizin geheilt werden. Aber der Preis ist hoch. Viele der jungen Patienten büßen ihre Fruchtbarkeit durch die notwendige Chemotherapie und Bestrahlung ein.

Glücklicherweise gibt es heute gute Methoden, um Spermien, Eizellen oder Keimgewebe zu gewinnen und einzufrieren. So wäre für viele der Geheilten später eine Familie mit eigenen Kindern möglich. Doch die Krankenkassen zahlen in der Regel nicht dafür. Das Sozialgesetzbuch V sieht diese Leistung nicht vor.

Zwischen 3.500 und 4.300 € betragen die Kosten für junge Frauen, um die 500 € für junge Männer. Dazu kommen Lagerungskosten von 300 Euro pro Jahr. Zu viel für viele junge Menschen. „Viel zu oft wird aus Kostengründen auf die Fruchtbarkeitserhaltung verzichtet“, sagt Prof. Diana Lüftner, Vorstand der Stiftung.

Am 13. Juni 2018 hat die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf eingebracht, der künftig die Finanzierung dieser Maßnahmen zur Fruchtbarkeitserhaltung durch die Krankenkassen sicherstellen soll. Der Entwurf wird im weiteren Fortlauf im Gesundheitsausschuss des Bundestags beraten werden.

Einen Tag zuvor, am 12. Juni 2018, hatte sich der Arbeitskreis Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion mit einem Positionspapier für eine Finanzierung der Fruchtbarkeitserhaltung ausgesprochen. Der Arbeitskreis Gesundheit der SPD hat nach Informationen der Stiftung bereits vor Wochen seine Unterstützung für das Thema beschlossen. Gesundheitsminister Jens Spahn sagte auf der Gala der Felix Burda Stiftung am 13. Mai 2018 seine Unterstützung öffentlich zu.

„Wir kämpfen von Seiten der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs zusammen mit unserer Fachgesellschaft, der DGHO – Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. seit Jahren für eine Finanzierung der Fruchtbarkeitserhaltung durch die Krankenkassen“, sagt Prof. Dr. med. Mathias Freund, Vorsitzender des Kuratoriums der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs.

Wir setzen sehr auf die breite Unterstützung der Politik und hoffen auf eine erfolgreiche Gesetzesänderung. Dieses Thema ist für die jungen Patienten zu wichtig, als dass es dazu Streit geben sollte!“ schließt Prof. Freund. „Es drängt. Jeden Monat sind mehr als 1.000 junge Menschen betroffen.“

Jährlich erkranken 15.000 junge Frauen und Männer im Alter von 18 bis 39 Jahren und mehr als 2.000 Kinder in Deutschland an Krebs. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist Ansprechpartnerin für Patienten, Angehörige, Wissenschaftler, Unterstützer und die Öffentlichkeit. Die Stiftungs­projekte werden in enger Zusammenarbeit mit den jungen Patienten, Fachärzten sowie anderen Experten entwickelt und bieten direkte und kompetente Unterstützung für die Betroffenen.

Die Stiftungsarbeit, die als gemeinnützig anerkannt ist, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Wir bitten um Ihre Spende.

Spendenkonto der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs:
Postbank, IBAN: DE57 1001 0010 0834 2261 04, BIC: PBNKDEFF

(Die angegebene Genderform vertritt beide Geschlechter.)

Der Text der Gesetzesänderung ist als Bundestagsdrucksache 19/2689 abrufbar unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/026/1902689.pdf