Finanzierungshindernisse für die Kryokonservierung sind noch nicht beseitigt

21. August 2019 – News

Stiftung stellt Informationen für Betroffene ins Netz

Im Mai dieses Jahres ist eine Änderung des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) in Kraft getreten, mit der die Fruchtbarkeitserhaltung für junge Krebspatienten zur Kassenleistung wird. Auf ihrer Internet-Seite stellt die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs jetzt in der Rubrik „Wissen“ verständliche Informationen zur Fruchtbarkeitserhaltung und Hilfen für Anträge an Kassen und Versicherungen zur Verfügung. Nach wie vor gibt es allerdings Ablehnungen von den Krankenkassen und Betroffene müssen Kosten bis zu 4.300 € selbst tragen.

Berlin, 21. August 2019. Mehr als 80 Prozent der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen können dank Fortschritt der Krebsmedizin geheilt werden. Doch die notwendigen Behandlungen mindern oder vernichten in vielen Fällen ihre Fruchtbarkeit. Es gibt nach medizinischem Standard gut etablierte Methoden, die vielen jungen Menschen die Aussicht auf eigene Kinder erhalten können. Darunter ist das Einfrieren von Eizellen oder Eierstockgewebe für Frauen und das Einfrieren von Spermien oder Hodengewebe für Männer.

Verständliche Informationen zur Fruchtbarkeitserhaltung und diesen Methoden sind jetzt auf der Seite der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs unter der Rubrik „Wissen“[1] zu finden.

Die Regelungen für die Finanzierung der Fruchtbarkeitserhaltung sind so kompliziert, dass sie selbst im Gesundheitswesen Tätige oft nicht verstehen. Wir gehen in der Folge auf die Kryokonservierung von Eizellen, Spermien oder Hodengewebe ein. Weitergehende Informationen und Vorlagen für die Antragstellung an Kassen und Versicherungen sind jetzt ebenfalls in dem neuen Bereich „Wissen“ abrufbar.

Einfrieren von Eizellen, Spermien oder Hodengewebe

Das Zeitfenster für eine Kryokonservierung (Einfrieren) von Eizellen, Spermien oder Hodengewebe ist sehr eng. Die Maßnahmen müssen noch vor dem Beginn der Therapie realisiert werden. Oft sind nur wenige Tage Zeit. Die Konservierung kostet für Eizellen bis 4.300 €, für Spermien etwa 500 € und Hodengewebe bis 1.500 €. Hodengewebe einzufrieren ist nur notwendig, wenn nicht genug Spermien gewonnen werden können. Für die Lagerung in den Kältetanks werden bei jedem der Verfahren etwa 300 € pro Jahr fällig.

Die Kryokonservierung macht es zusammen mit einer späteren künstlichen Befruchtung möglich, eigene Kinder zu haben. Die Änderung des § 27a SGB V durch das sogenannte Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Mai 2019 hat diese Verfahren zur Kassenleistung gemacht. Nach wie vor müssen jedoch die Betroffenen Anträge auf Kostenübernahme stellen und diese werden nach den Informationen der Stiftung in vielen Fällen abgelehnt.

Warum gibt es weiterhin meist keine Finanzierung für die Fruchtbarkeits­erhaltung durch die Krankenkassen?

Die erfolgte Gesetzesänderung sieht vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Richtlinie für die Durchführung der Kryokonservierung der Eizellen, Spermien oder Hodengewebe erlassen muss. Der G-BA ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen[2]. Er hat am 4. Juli die Beratung über die Richtlinie aufgenommen und einen Zeitplan veröffentlicht.[3] Danach soll die Richtlinie im Februar 2020 beschlossen sein. Dann muss allerdings noch ein weiteres Gremium, der Bewertungsausschuss[4], die Preise für die Leistungen zur Fruchtbarkeitserhaltung festlegen. Dafür hat er sechs Monate Zeit. Bis alle Beschlüsse und Festlegungen vorliegen, kann es bis in die zweite Hälfte des Jahres 2020 dauern. Die Krankenkassen beziehen sich bei einer Ablehnung der Kostenübernahme oft darauf, dass diese Regelungen noch nicht vorliegen.

Unserer Meinung nach sind die gesetzlichen Krankenkassen nicht gezwungen, die Finanzierung abzulehnen. Sie hätten einen Spielraum für Einzelfallentscheidungen, den sie wahrnehmen könnten.

Was können Betroffene tun?

Wir empfehlen, in jedem Fall einen Antrag auf Kostenübernahme an die Krankenkasse oder Versicherung zu stellen. Dies kann formlos geschehen. Vorlagen für die Anträge hat die Stiftung jetzt auf einer Seite mit medizinischen Informationen und Hilfen für Anträge[5] bereitgestellt. Wird die Kostenübernahme abgelehnt, lohnt sich ein Widerspruch. Er muss meist innerhalb eines Monats schriftlich eingelegt werden. Auch dies kann formlos geschehen und kostet nichts.

„Auch wenn Anträge und Widersprüche in einzelnen Fällen erfolgreich waren, bleibt eine unzumutbare Belastung der jungen Betroffenen in einer Situation, in der die Krebsdiagnose gestellt wurde und die Behandlung unmittelbar bevorsteht. Es ist unwürdig, die Betroffenen diesen Mühlen der Bürokratie auszusetzen“, sagt Prof. Dr. med. Mathias Freund, Vorsitzender des Kuratoriums der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs.

Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist im Juli 2014 von der DGHO Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. gegründet worden. Sie ist gemeinnützig anerkannt und finanziert sich ausschließlich über Spenden. Unterstützen Sie junge Erwachsene mit Krebs durch Ihre Spende!

Spendenkonto der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs:
Postbank, IBAN: DE57 1001 0010 0834 2261 04, BIC: PBNKDEFF

Die angegebene Genderform gilt für alle Geschlechter.

[1] https://junge-erwachsene-mit-krebs.de/wissen/
[2] Weitere Informationen: https://www.g-ba.de/ueber-den-gba/wer-wir-sind/
[3] https://www.g-ba.de/downloads/40-268-5865/2019-07-04_Einleitung-Beratungsverfahren_KB-RL_Kryokonservierung_Zeitplan.pdf
[4] Weitere Informationen: https://institut-ba.de/ba.html
[5] https://junge-erwachsene-mit-krebs.de/wissen/unfruchtbarkeit-bei-krebs/fruchtbarkeitserhaltung/