Fruchtbarkeitserhaltung: Betroffene sprechen mit Katrin Helling-Plahr MdB (FDP)

26. Februar 2021 – News

Auch 1¾ Jahre nach der entsprechenden Gesetzesänderung ist eine Regelfinanzierung für die Fruchtbarkeitserhaltung junger Krebspatient:innen immer noch nicht umgesetzt. Es wird wohl noch bis in den Herbst 2021 dauern. Betroffene und Vertreter der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs sprachen am 25. Februar 2021 mit Katrin Helling-Plahr MdB (FDP) über ihre Erfahrungen und die Notwendigkeit von Konsequenzen.

Berlin, 26. Februar 2021. Der Corona Lockdown kann auch positive Entwicklungen hervorbringen. Zwei betroffene junge Frauen und Vertreter der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs haben das Instrument der Videokonferenz genutzt, um mit der FDP-Gesundheitspolitikerin Katrin Helling-Plahr zu sprechen.

Maria und Zarah (Namen geändert) berichteten über ihre Erfahrungen. Die Kostenübernahme für die Kryokonservierung von Eizellen und Eierstockgewebe wurde von ihrer Kasse abgelehnt. Es folgten Auseinandersetzungen mit Widerspruch und Briefen. Eine belastende Erfahrung während der schweren Zeit der Krebstherapie.

„Einige Kassen sind entgegenkommend und zahlen schon jetzt. Für viele Betroffene werden die Auseinandersetzungen aber erst im Herbst 2021 zu Ende sein, wenn alle Regelungen getroffen sind“, sagt Prof. Dr. med. Mathias Freund, Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung und fährt fort: „Wir müssen jetzt darüber nachdenken, wie solche Verzögerungen in der Umsetzung von Gesetzen und der Finanzierung neuer Methoden in Zukunft vermieden werden können“. Die Stiftung schlägt vor, dass bei der Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden die Kosten für eine Übergangszeit nach der bis dahin üblichen Abrechnungsmethode übernommen werden sollten. Sobald die Richtlinien des G-BA und die Anpassung der Kassen-Gebührenordnung (EBM) fertig sind, würde dann die Abrechnungsmodalität auf die preiswertere Abrechnung der Kassen umgestellt. Der Vorschlag orientiert sich an dem bereits praktizierten Verfahren zur Einführung neuer Medikamente und setzt ein Motiv für die Beschleunigung der Verfahren.

„Ein Problem ist leider auch, dass Betroffene in den Auseinandersetzungen gedrängt werden, auf ihr gutes Recht eines Widerspruchs zu verzichten. Die zuständige Aufsichtsbehörde der Krankenkassen, das Bundesamt für soziale Sicherung, hat diese Verstöße wiederholt moniert“, so Freund. Der springende Punkt: Es sind in den Gesetzen keine Sanktionen bei solchen Verstößen vorgesehen. In der Runde wurde über Lösungsmöglichkeiten diskutiert.

Es wurde vereinbart, in diesen Fragen weiter im Austausch zu bleiben. Wir bedanken uns herzlich bei Frau Katrin Helling-Plahr MdB für das Gespräch!

Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs

Jedes Jahr erkranken in Deutschland nahezu 16.500 junge Frauen und Männer im Alter von 18 bis 39 Jahren an Krebs. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist Ansprechpartnerin für Patient:innen, Angehörige, Wissenschaftler:innen, Unterstützer:innen und die Öffentlichkeit. Die Stiftungsprojekte werden in enger Zusammenarbeit mit den jungen Betroffenen, Fachärzt:innen sowie anderen Expert:innen entwickelt und bieten direkte und kompe­tente Unterstützung für die jungen Patient:innen. Die Stiftung ist im Juli 2014 von der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. gegründet worden. Alle Stiftungsprojekte werden ausschließlich durch Spenden finanziert. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist als gemeinnützig anerkannt.

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