Dritte Anhörung vor dem Gemeinsamen Bundesausschuss und kein Ende in Sicht

11. Dezember 2020 – News

Berlin, 11. Dezember 2020. Krebs und Krebsbehandlung kann junge Menschen unfruchtbar machen. Das Einfrieren von Spermien oder Eizellen kann die Aussicht auf eigene Kinder erhalten. Am 10. Dezember fand vor dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine erneute Anhörung zu einer Richtlinie statt, die für die Umsetzung der Fruchtbarkeitserhaltung als Kassenleistung notwendig ist. Das Gesetz trat bereits im Mai 2019 in Kraft. Ein glückliches Ende für junge Krebspatienten ist immer noch nicht in Sicht.

Krebs und Krebsbehandlung kann junge Menschen unfruchtbar machen. Aber die Medizin bietet eine Möglichkeit: Spermien oder Eizellen können seit vielen Jahren erfolgreich eingefroren werden. So bleibt die Aussicht auf eigene Kinder erhalten. 2019 wurde daher im Bundestag beschlossen, die Fruchtbarkeitserhaltung zur Kassenleistung zu machen.

Eineinhalb Jahre später ist das Gesetz immer noch nicht umgesetzt. „Wir bekommen täglich Hilferufe von jungen Menschen, bei denen sich Krankenkassen weigern, die Kosten zu übernehmen“ sagt Prof. Dr. med. Mathias Freund, Kuratoriumsvorsitzender der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs und fährt fort: „das Einfrieren von Eizellen kann bei jungen Frauen gut 4.300 Euro kosten, die privat bezahlt werden müssen“. Prof. Dr. med. Diana Lüftner, Vorstand der Stiftung setzt hinzu: „Die Betroffenen geraten in eine schlimme Notlage – und das unmittelbar nachdem sie von der Erkrankung erfahren haben und vor einer belastenden Behandlung stehen“.

Das Problem: Für die Umsetzung des Gesetzes fehlt noch eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Für den unbefangenen Beobachter nicht zu verstehen: Die Richtlinie wurde am 16.7.2020 beschlossen und ist auf der Webseite des G-BA veröffentlicht[1]. Was dort nicht steht: Sie wurde zurückgezogen, da Ärzte und Institutionen nicht berücksichtigt wurden, die ebenfalls Leistungen zur Fruchtbarkeitserhaltung erbringen können.

Zu einer in dieser Hinsicht erweiterten Version der Richtlinie fand am 10.12.2020 eine Anhörung statt. Nach Informationen der Stiftung ging es ausschließlich um technische Details zu zusätzlichen Leistungserbringern – an den medizinischen Inhalten hatte sich nichts geändert.

Wie geht es weiter? Eigentlich sollte die fertiggestellte Richtlinie im letzten Plenum des G-BA in diesem Jahr am 17.12.2020 verabschiedet werden. Mit Stand 10.12.2020 ist sie jedoch noch nicht auf der Tagesordnung (Anm. d. R. am 11.12.2020 wurde die Richtlinie unter Punkt „8.2.5 Änderungsbeschluss zum Erstbeschluss über die Richtlinie zur Kryokonservierung“ auf die Tagesordnung der 60. Öffentlichen Sitzung des G-BA gesetzt) [2].

Nach Verabschiedung der Richtlinie hat das Gesundheitsministerium acht Wochen Zeit zur rechtlichen Prüfung. Damit die Kosten der Fruchtbarkeitserhaltung als Routine von den Kassen übernommen werden können, muss danach noch der EBM – eine Preisliste für die Leistungen – angepasst werden, wofür der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit hat.

„In meinen Augen ist offen, wann die Fruchtbarkeitserhaltung für junge Krebspatienten endlich Kassenleistung wird – vielleicht im September 2021“ sagt Prof. Freund und fährt fort: „ich vermisse das Bemühen, die Sache zu beschleunigen. Der Bundestag hat das Gesetz in einem dreiviertel Jahr hinbekommen. Der G-BA ist jetzt schon mehr als doppelt so lange unterwegs“.

Man hätte auch die Richtlinie im Sommer in Kraft setzen können und parallel dazu die Einzelheiten zu weiteren Leistungserbringern ergänzen können. Dann würde der Bewertungsausschuss bereits jetzt arbeiten und alles wäre im März 2021 abgeschlossen, was schon spät genug ist. „Es ist unverständlich, wieso man diese Möglichkeit nicht in Betracht gezogen hat“ pflichtet Prof. Lüftner bei.

Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs

Jedes Jahr erkranken in Deutschland nahezu 16.500 junge Frauen und Männer im Alter von 18 bis 39 Jahren an Krebs. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist Ansprechpartnerin für Patienten, Angehörige, Wissenschaftler, Unterstützer und die Öffentlichkeit. Die Stiftungsprojekte werden in enger Zusammenarbeit mit den jungen Patienten, Fachärzten sowie anderen Experten entwickelt und bieten direkte und kompe­tente Unterstützung für die jungen Betroffenen. Die Stiftung ist im Juli 2014 von der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. gegründet worden. Alle Stiftungsprojekte werden ausschließlich durch Spenden finanziert. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist als gemeinnützig anerkannt.

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(Die angegebene Genderform vertritt alle Geschlechter.)

[1] https://www.g-ba.de/beschluesse/4393/

[2] https://sitzungsanmeldung.g-ba.de/downloads/944/2_Tagesordnung_Plenum_2020-12-17_%C3%96ffentlicher%20Teil_kommentiert.pdf