Fruchtbarkeitserhaltung: G-BA beschließt Richtlinie zur Kryokonservierung

24. Juli 2020 – News

Die für die Kassenfinanzierung von fruchtbarkeitserhaltenden Maßnahmen für junge Krebspatienten notwendige Richtlinie ist jetzt beschlossen worden. Bis zur endgültigen Realisierung der Kassenleistung kann es aber noch 8 Monate dauern. Insgesamt wurde mit der Richtlinie ein guter Weg gefunden. Allerdings bleiben noch Fragen offen.

16.500 junge Menschen zwischen 18 und 39 Jahren erkranken jedes Jahr an Krebs. Zwar können 80% von ihnen geheilt werden, doch der Preis ist in vielen Fällen eine Behandlung, die ihnen die Fähigkeit nimmt, eigene Kinder zu bekommen. Fruchtbarkeitserhaltende Maßnahmen können die Aussicht auf eigene Kinder erhalten. Doch war die sogenannte Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen und von Keimzellgewebe bisher nicht als Kassenleistung vorgesehen. Seit 4 Jahren kämpft hierfür die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs und die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) zusammen mit weiteren medizinischen Fachgesellschaften. Eine Gesetzesänderung war im Mai 2019 erfolgt. Jetzt wurde die für die Umsetzung des Gesetzes notwendige Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses veröffentlicht.
Nach 14 Monaten ist damit endlich ein weiterer Schritt zur Realisierung getan.

„Leider haben die Betroffenen noch eine weitere Durststrecke vor sich“, sagt Prof. Dr. med. Mathias Freund, Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung und fährt fort: „Jetzt muss die Richtlinie durch das Gesundheitsministerium geprüft werden und es müssen die Abrechnungsziffern erstellt werden. Die maximale Frist dafür ist zusammen 8 Monate. Es kann also noch bis März 2021 dauern.“

Zufrieden ist die Stiftung damit, dass die Richtlinie die Indikation für die fruchtbarkeitserhaltenden Maßnahmen weitgehend in das Ermessen der behandelnden Ärzte stellt. Auch die Beratung der Betroffenen ist durch ein zweistufiges Verfahren gut gelöst. „Wir freuen uns, dass geplante Einschränkungen der oberen Altersgrenze von 40 Jahren für Frauen und 50 Jahren für Männer im G-BA keine Mehrheit gefunden haben“, sagt Freund und fährt fort: „Allerdings bleiben für mich an anderer Stelle noch Fragen offen.“

Die Richtlinie schreibt unter § 5 Abs. (2) Nr. 2 zu den Maßnahmen, die in die Finanzierung bei Eizell-Konservierung für Frauen eingeschlossen werden: … „Durchführung der hormonellen Stimulationsbehandlung unter Beachtung der Grenzen der arzneimittelrechtlichen Zulassung“

Die Zulassung dieser Medikamente stammt aus einer Zeit, in der eine erfolgreiche Eizellkonservierung noch gar nicht möglich war und die Formulierung der Zulassung ist unterschiedlich interpretierbar. Bei der Richtlinien-Diskussion prallten die Meinungen zur Bezahlung dieser Hormone für Mädchen unter 18 Jahre kontrovers aufeinander. „Ich will hoffen, dass durch die Formulierung der Richtlinie hier in der Praxis kein Problem für die Bezahlung der ca. 1.600 Euro für die Hormone entsteht. Das wäre eine schwere Belastung für die Betroffenen.“ ergänzt Freund.

Die Stiftung hatte im Anhörungsverfahren auf eine aktuelle Publikation von Registerdaten aus den USA hingewiesen, die der Hormonstimulation für Mädchen unter 18 Jahren eine gute Verträglichkeit und Effizienz bescheinigt[1].

Junge Erwachsene mit Krebs

Jedes Jahr erkranken in Deutschland nahezu 16.500 junge Frauen und Männer im Alter von 18 bis 39 Jahren an Krebs. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist Ansprechpartnerin für Patienten, Angehörige, Wissenschaftler, Unterstützer und die Öffentlichkeit. Die Stiftungsprojekte werden in enger Zusammenarbeit mit den jungen Patienten, Fachärzten sowie anderen Experten entwickelt und bieten direkte und kompe­tente Unterstützung für die jungen Betroffenen. Die Stiftung ist im Juli 2014 von der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. gegründet worden. Alle Stiftungsprojekte werden ausschließlich durch Spenden finanziert. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist als gemeinnützig anerkannt.

Spendenkonto der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs:
Postbank, IBAN: DE57 1001 0010 0834 2261 04, BIC: PBNKDEFF

(Die angegebene Genderform vertritt alle Geschlechter.)

[1] Hipp, H. S., Shandley, L. M., Schirmer, D. A., McKenzie, L., and Kawwass, J. F. Oocyte Cryopreservation in Adolescent Women. J Pediatr Adolesc.Gynecol. 32(4), 377-382. 2019.